Planungskatalog Vision ZH-Oberland: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnnahmen und Festlegungen im Panungskatalog aufzunehmen:
Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnnahmen und Festlegungen im Panungskatalog aufzunehmen:


* Fördergebiet für Ökologischer Ausgleich (Kommentar: ...)
* Fördergebiet für ökologischer Ausgleich (Eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hohe Artenvielfalt gefährdeter Arten, soll speziell Entschädigt werden.)
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* Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung (Schaffung nuer Naturnaher Fliessgewässerlebensräume)
* Waldreservate (Reservat & Wildnissgebiet: Einstellung jeder Bewirtschaftung)
* Naturschutzgebiet (Grundeigentümerverbindliche Auflagen zu Bewirtschaftung, Absolutes Bauverbot)

Version vom 24. Oktober 2007, 13:31 Uhr

Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnnahmen und Festlegungen im Panungskatalog aufzunehmen:

  • Fördergebiet für ökologischer Ausgleich (Eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hohe Artenvielfalt gefährdeter Arten, soll speziell Entschädigt werden.)
  • Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung (Schaffung nuer Naturnaher Fliessgewässerlebensräume)
  • Waldreservate (Reservat & Wildnissgebiet: Einstellung jeder Bewirtschaftung)
  • Naturschutzgebiet (Grundeigentümerverbindliche Auflagen zu Bewirtschaftung, Absolutes Bauverbot)