Planungskatalog Vision ZH-Oberland: Unterschied zwischen den Versionen
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* Verhinderung von Bauten ausserhalb der Bauzonen (Bauverbot). | |||
* Allenfalls notwendige Einzonungen nur in Gebieten, die landschaftlich und ökologisch unbedenklich sind. | |||
* Siedlungsentwicklung gegen innen (Anpassung der BZO, Füllen von Baulücken). | |||
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Version vom 7. November 2007, 16:08 Uhr
Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnahmen und Festlegungen im Planungskatalog aufzunehmen:
- Fördergebiet für ökologischen Ausgleich (eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hoher Artenvielfalt gefährdeter Arten soll speziell entschädigt werden).
- Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung (Schaffung neuer naturnaher Fliessgewässerlebensräume).
- Waldreservate (Reservat & Wildnisgebiet: Einstellung jeder Bewirtschaftung).
- Naturschutzgebiet (grundeigentümerverbindliche Auflagen zur Bewirtschaftung, absolutes Bauverbot, keine Erholungsnutzung abseits von Wegen).
- Verhinderung von Bauten ausserhalb der Bauzonen (Bauverbot).
- Allenfalls notwendige Einzonungen nur in Gebieten, die landschaftlich und ökologisch unbedenklich sind.
- Siedlungsentwicklung gegen innen (Anpassung der BZO, Füllen von Baulücken).