Planungskatalog Vision ZH-Oberland: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Lieni (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnnahmen und Festlegungen im Panungskatalog aufzunehmen: | Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnnahmen und Festlegungen im Panungskatalog aufzunehmen: | ||
* Fördergebiet für ökologischer Ausgleich (Eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hohe Artenvielfalt gefährdeter Arten, soll speziell | * Fördergebiet für ökologischer Ausgleich (Eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hohe Artenvielfalt gefährdeter Arten, soll speziell entschädigt werden.) | ||
* Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung (Schaffung nuer Naturnaher Fliessgewässerlebensräume) | * Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung (Schaffung nuer Naturnaher Fliessgewässerlebensräume) | ||
* Waldreservate (Reservat & Wildnissgebiet: Einstellung jeder Bewirtschaftung) | * Waldreservate (Reservat & Wildnissgebiet: Einstellung jeder Bewirtschaftung) | ||
* Naturschutzgebiet (Grundeigentümerverbindliche Auflagen zu Bewirtschaftung, Absolutes Bauverbot, keine Erholungsnutzung abseits von Wegen) | * Naturschutzgebiet (Grundeigentümerverbindliche Auflagen zu Bewirtschaftung, Absolutes Bauverbot, keine Erholungsnutzung abseits von Wegen) | ||
Version vom 7. November 2007, 14:20 Uhr
Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnnahmen und Festlegungen im Panungskatalog aufzunehmen:
- Fördergebiet für ökologischer Ausgleich (Eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hohe Artenvielfalt gefährdeter Arten, soll speziell entschädigt werden.)
- Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung (Schaffung nuer Naturnaher Fliessgewässerlebensräume)
- Waldreservate (Reservat & Wildnissgebiet: Einstellung jeder Bewirtschaftung)
- Naturschutzgebiet (Grundeigentümerverbindliche Auflagen zu Bewirtschaftung, Absolutes Bauverbot, keine Erholungsnutzung abseits von Wegen)