Planungskatalog Vision ZH-Oberland: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnahmen und Festlegungen im Panungskatalog aufzunehmen:
Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnahmen und Festlegungen im Panungskatalog aufzunehmen:


* Fördergebiet für ökologischer Ausgleich (Eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hohe Artenvielfalt gefährdeter Arten, soll speziell entschädigt werden.)
* Fördergebiet für ökologischen Ausgleich (eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hoher Artenvielfalt gefährdeter Arten soll speziell entschädigt werden).
* Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung (Schaffung nuer Naturnaher Fliessgewässerlebensräume)
* Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung (Schaffung neuer naturnaher Fliessgewässerlebensräume).
* Waldreservate (Reservat & Wildnissgebiet: Einstellung jeder Bewirtschaftung)
* Waldreservate (Reservat & Wildnisgebiet: Einstellung jeder Bewirtschaftung).
* Naturschutzgebiet (Grundeigentümerverbindliche Auflagen zu Bewirtschaftung, Absolutes Bauverbot, keine Erholungsnutzung abseits von Wegen)
* Naturschutzgebiet (grundeigentümerverbindliche Auflagen zur Bewirtschaftung, absolutes Bauverbot, keine Erholungsnutzung abseits von Wegen).
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Version vom 7. November 2007, 14:37 Uhr

Im Rahmen des Entwurfs für eine Vision Zürcher Oberland sind die folgenden Massnahmen und Festlegungen im Panungskatalog aufzunehmen:

  • Fördergebiet für ökologischen Ausgleich (eine extensive, naturnahe Bewirtschaftung dieser Gebiete mit dem Ziel möglichst hoher Artenvielfalt gefährdeter Arten soll speziell entschädigt werden).
  • Ausdolung und/oder Bachrevitalisierung (Schaffung neuer naturnaher Fliessgewässerlebensräume).
  • Waldreservate (Reservat & Wildnisgebiet: Einstellung jeder Bewirtschaftung).
  • Naturschutzgebiet (grundeigentümerverbindliche Auflagen zur Bewirtschaftung, absolutes Bauverbot, keine Erholungsnutzung abseits von Wegen).