Kanton Nidwalden schiebt die Reform der Flurnamen auf: Unterschied zwischen den Versionen

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30.06.2008 Nidwaldner Zeitung: '''Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben'''
30.06.2008 Nidwaldner Zeitung: '''Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben'''
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'''Kommentare'''
'''Kommentare'''
* Es ist zu begrüssen dass die Nidwaldner Regierung:
* Es ist zu begrüssen, dass die Nidwaldner Regierung:
** die Reform der Flurnamen nach der Volkszählung 2010 verschiebt
** die Reform der Flurnamen auf nach der Volkszählung 2010 verschiebt
** Rücksicht auf die Gebäudeadressen nimmt und diese nicht wie die Nomenklaturkommissionen in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen ausser Acht lässt  
** Rücksicht auf die Gebäudeadressen nimmt und diese nicht wie die Nomenklaturkommissionen in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen ausser Acht lässt  
* Es ist zu hoffen dass die Nidwaldner Regierung
* Es ist zu hoffen, dass die Nidwaldner Regierung
** Kenntniss von der ab 1.7.2008 gültigen Verordnung nimmt und erkennt, dass die geplante Reform der Flurnamen auch nach 2010 dieser Verordnung in hohem Masse widerspricht
** Kenntniss von der ab 1.7.2008 gültigen Verordnung nimmt und erkennt, dass die geplante Reform der Flurnamen auch nach 2010 dieser Verordnung in hohem Masse widerspricht
** Nach 2010 ganz auf die Reform verzichtet und die Namen unverändert belässt
** Nach 2010 ganz auf die Reform verzichtet und die Namen unverändert belässt




 
{|border="1"
 
!Verordnung über geografische Namen||Reform der Nidwaldner Flurnamen
** adfasdfdf
|-
|Namen nicht ändern nach Art. 4 Abs. 3
|Namen werden geändert
|-
|Namen müssen nach Art. 4 Abs. 1 auf allgemeine Akzeptanz stossen
|Namen stossen nicht auf allgemeine Akzeptanz
|-
|}





Version vom 30. Juni 2008, 17:43 Uhr

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Neue Nidwaldner Zeitung 30.06.2008.jpg

30.06.2008 Nidwaldner Zeitung: Die Reform der Flurnamen ist aufgeschoben



Kommentare

  • Es ist zu begrüssen, dass die Nidwaldner Regierung:
    • die Reform der Flurnamen auf nach der Volkszählung 2010 verschiebt
    • Rücksicht auf die Gebäudeadressen nimmt und diese nicht wie die Nomenklaturkommissionen in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen ausser Acht lässt
  • Es ist zu hoffen, dass die Nidwaldner Regierung
    • Kenntniss von der ab 1.7.2008 gültigen Verordnung nimmt und erkennt, dass die geplante Reform der Flurnamen auch nach 2010 dieser Verordnung in hohem Masse widerspricht
    • Nach 2010 ganz auf die Reform verzichtet und die Namen unverändert belässt


Verordnung über geografische Namen Reform der Nidwaldner Flurnamen
Namen nicht ändern nach Art. 4 Abs. 3 Namen werden geändert
Namen müssen nach Art. 4 Abs. 1 auf allgemeine Akzeptanz stossen Namen stossen nicht auf allgemeine Akzeptanz


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