ÖREB

Aus Geometa Lab OST
Version vom 15. November 2024, 08:22 Uhr von Move page script (Diskussion | Beiträge) (Move page script verschob die Seite Broken/\xd6REB nach ÖREB)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen.

Der Bundesrat bestimmt, welche Daten als ÖREB gelten.

GeoIG (seit 2007)

  • Geodaten der Schweiz
  • Für die Allgemeinheit verfügbar
  • angemessene Qualität und Kosten
  • (zur Übersicht siehe die Abschnitte des Gesetzes [1])
  • Gilt für die Geobasisdaten (gesetzlich gefordert) des Bundes
  • Standards und Zuständigkeiten für die Daten
  • Verweis auf Datenschutz, Gebührenregelung

GeoIV

  • Anhang 2
  • Diese Verordnung besagt, dass zu folgenden Themen (nicht vollständige Aufzählung) die Daten ins ÖREB zu übertragen sind:
  • Fuss- und Wanderwege, Natur und Heimatschutz, Wasserbau, Störfall, Bodenbelastung, Luft, Lärm, Altlasten, nicht ionisierende Strahlung, Wald, Jagd