Geoinformation und Lokalnamen

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Lohn Siegfriedkarte.jpg Im Loon Landeskarte.jpg

Aus Lohn in Kehrsatz Kt. BE wurde ca. 1955 ein Im Loon und fand keine Akzeptanz ...


Wanderkarte 2 Bannalp.jpg Wanderland.jpg

Soll aus Bannalp in Wolfenschiessen Kt. NW heute ein Banalp werden, obwohl keine Akzeptanz vorhanden ist?


Lokalnamen haben eine weitere Funktion als ein bedeutendes Kulturgut. Sie sind wichtige Zeugen aus der Vergangenheit und sie ergänzen die wenigen schriftlich überlieferten Zeugen. Lokalnamen leben heute weiter und sollen auch für künftige Generationen erhalten bleiben. Mit dem Namenbuch verknüpfte Geoinformationssysteme erleichtern den Zugang zu diesem wertvollen Kulturgut, wo auch die genaue Aussprache und verschiedene Schreibweisen dokumentiert werden können. Der kulturhistorische Wert eines Lokalnamens hängt nicht von dessen Schreibweise ab. Der kulturhistorische Hintergrund eines Namens ist vielfach sogar besser erkennbar, wenn die Schreibung sich wo möglich und sinnvoll an das vertraute Schriftbild anlehnt.


Forderung der Benutzer

  • Die Benutzer von Geoinformationen drängen auf die Beibehaltung einheitlicher, universell verwendbaren Schreibweisen von Lokalnamen als wichtige Orientierungshilfe und Raumreferenz. Die neue auf 1.7.2008 in Kraft tretende Verordnung des Bundes über Geoinformation unterstützt diese Zielsetzung.
  • In der heutigen Nutzug der Geoinformation werden verschiedenste Datenebenen kombiniert. So auch geografische Namen. Während früher Flurnamen im Grundbuchplan und auf der Landeskarte separat dargestellt wurden, unabhängig von Gebäudeadressen und Stationsnamen, werden geografische Namen unterschiedlicher Kategorien und unterschiedlicher Quellen miteinander kombiniert und Inkonsistenzen in der Schreibweise werden rasch erkannt und wirken sehr störend, vor allem wenn man die amtliche Schreibweise als verbindliche Quelle für die Ableitung von anderen geografischen Namen verwenden will. Der vertikalen Harmonie kommt daher eine grosse Bedeutung zu (mangelnde vertikale Harmonie vgl. hier).
  • Weitere Anforderungen an geografische Namen


Lernen aus der Vergangenheit

Nach dem 2. Weltkrieg wurde der Ruf zu Wahrung der schweizerischen Identität laut. Mit den Weisungen 1948 wurde eine Lösung gefunden, wo dieser Forderung möglichst entsprochen werden konnte und trotzdem die Bewahrung des vertrauten Schriftbildes einigermassen gewährt werden konnte. Nach heutiger Ansicht der Benutzer von Geoinformation hatte man aber 1948 in der Anwendung dieser Weisungen weit über das Ziel hinausgeschossen und zu viele Namen wurden geändert.


Diese Entwicklung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden und muss so belassen werden.


Ähnliche Fehler dürfen jedoch heute nicht mehr gemacht werden. Die Benutzer unserer Kartenwerke wehren sich dagegen, dass heute noch mehr Namen geändert werden mit noch geringerer Anlehnung an das vertraute Schriftbild und mit den negativen Folgen wie Umstellungsaufwand, Doppelspurigkeit, Unsicherheiten und Imageverlust der Behörden.


In vielen Fällen stört sich die Bevölkerung, wenn geografische Namen verschieden geschrieben werden. In diesen Fällen stellt sich die Frage nach einer vertikalen Koordination der Schreibweise. Angefangen beim Beispiel des wunderschönen Landsitzes des Bundesrates «Lohn» in Kehrsatz bei Bern wird diese Sicht im Folgenden aufgezeigt.


Beispiele

  1. Lohn und Flurname Loon in Kehrsatz Kanton Bern
  2. Siedlungsnamen Erdhausen (Ärdhuuse) im Kanton Thurgau
  3. Änderung der Flurnamen im Wolfenschiessen Kanton Nidwalden
  4. Rohr oder Ror in Fischenthal Kanton Zürich


Beispiel 1 Landgut Lohn und Flurname Loon in Kehrsatz Kanton Bern

Lohn Landsitz.jpg

Landsitz Lohn des Bundesrates.

Lohn Siegfriedkarte.jpg

Flurnamen Lohn in der ehemaligen Siegfriedkarte (Schreibweise Lohn vor 1948)

Im Loon Landeskarte.jpg

Flurname Im Loon in der aktuellen Landeskarte

Lohnweg.jpg

Lohnweg als Strassenbezeichnung

Lohn im Telefonbuch.jpg

Lohn im Telefonbuch


Der Flurname «Lohn» wurde nach 1948 in «Loon» geändert, fand aber keine allgemeine Akzeptanz. Die Schreibweise «Lohn» war zu vertraut und wird weiterhin als Name des Landgutes und der Gebäudeadressierung verwendet. Da im Kanton Bern solche Fälle relativ häufig vorkommen, ist es fraglich, wie weit eine Verbesserung der Übereinstimmung erzielt werden kann. Immerhin wurde im Kanton Bern «Wald» nicht als «Waud» geschrieben, sonst wären noch grössere Diskrepanzen anzutreffen.


Beispiel 2 Siedlungsnamen Erdhausen (Ärdhuuse) im Kanton Thurgau

Datei:Erdhausen Siegfried Ärdhuuse.jpg

Schreibweise «Erdhausen» in der Sifriedkarte und Landeskarte


In der Landeskarte wurden im Kanton Thurgau in den letzten Jahren mehr als die Hälfte aller Flurnamen geändert. Die zuständige Stelle des Siedlungsverzeichnisses hatte sich geweigert, die geänderten Schreibweisen, welche sich nicht mehr an das vertraute Schriftbild anlehnen, zu übernehmen. Als Kompromiss hatte man sich darauf geeinigt, die offizielle Schreibweise in Klammern mitzuführen, so z.B. Erdhausen (Ärdhuuse). Es wird spannend zu sehen sein, wie der Kanton Thurgau dieses Problem in Zukunft lösen wird.


Beispiel 3 Änderung der Flurnamen im Wolfenschiessen Kanton Nidwalden

Wolfenschiessen LK100000.jpg Ein Dorf wehrt sich 2.jpg

In Wolfenschiessen möchte man z.B. die vertraute Schreibweise von «Bannalp» und «Wellenberg» in «Banalp» und «Welenberg» verändern. Wie sehr sich die Bevölkerung daran stört, zeigt der Volksaufstand in der Gemeinde Wolfenschiessen. Es ist sehr zu hoffen, dass die kantonale Nomenklaturkommission die vorgeschlagenen Änderungen nicht einführt, damit die bisherige einheitliche Schreibweise erhalten bleibt und heute nicht dieselben Fehler wie im Kanton Thurgau und anderen Kantonen gemacht werden.


Beispiel 4 Rohr oder Ror in Fischenthal Kanton Zürich

Rohr in der Siegfriedkarte ca. 1880 - 1955 Ror in der Landekarte ca. 1955 - heute Rohr im heutigen Übersichtsplan
Rohr Siegriedkarte 1930.jpg Ror Landeskarte 1955.jpg Datei:Rohr Übersichtsplan.jpg

Nach 1948 wurden im Kanton Zürich die Schreibweise «Rohr» in «Ror» umgestellt. Wegen mangelnder Akzeptanz wurde die Änderung der Schreibweise in der amtlichen Vermessung rückgängig gemacht, jedoch nicht in der Landeskarte.

In diesem Beispiel sollte auch auf der Landeskarte die Schreibweise «Ror» zur Schreibweise «Rohr» rückgängig gemacht werden. Für eine einheitliche Schreibweise müssen auch umgekehrt Schreibweisen aus der Landeskarte in der amtlichen Vermessung angepasst werden (z.B. Uetliberg, Aeugsterberg).


Schlussfolgerungen

  • Lokalnamen
    • dürfen nur geändert werden, falls ein öffentliches Interesse geltend gemacht werden kann.
    • müssen eine allgemeine Akzeptanz finden.
    • müssen gesamtheitlich mit der Gebäudeadressierung betrachtet werden.
    • haben auf Karten und Plänen eine andere Funktion als im Namenbuch.
  • Lernen aus den Fehlern von früher.
  • Die kulturhistorisch grosse Bedeutung von Lokalnamen dürfen nicht durch unsinnige Schreibweisen vermindert werden. Gefragt ist Anlehnung an das gewohnte Schriftbild.
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