Gebäudeadresse
Geografische Namen | Lokalnamen | Gebäudeadressen | Inhaltsverzeichnis+Übersicht | Aktuell |
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Definition
Eine Gebäudeadresse ist die Adresse, welche die Lage eines bestimmten Gebäudes landes- und mit Angabe des Landes weltweit in der Regel eindeutig identifiziert.
Anmerkung: Im Speziellen bezieht sich die Gebäudeadresse auf einen Gebäudeeingang als Stelle des Gebäudes, an der man das Gebäude mit der Vorstellung einer bestimmten Adresse betritt. In der Regel wird nur dem Haupteingang eines Gebäudes eine Gebäudeadresse zugeteilt. Als Haupteingang gilt derjenige Eingang, durch welchen das Gebäude allgemein betreten wird. Sind einzelne Wohnungen eines Gebäudes durch separate Eingänge zugänglich, werden diesen sinnvollerweise je eine separate Gebäudeadresse zugeteilt.
Zweck der Gebäudeadressierung
Eine Gebäudeadressierung stellt sicher, dass jedes Gebäude, in welchem sich Personen zum Wohnen beziehungsweise Arbeiten aufhalten, eine eigene unverwechselbare Bezeichnung trägt, die es auch ortsunkundigen Personen erlaubt, das Gebäude rasch zu finden. Das Ziel einer solchen Gebäudeadressierung kann am besten mit einer Strassenweisen Hausnummerierung erreicht werden. Die Gebäudeadressierung spielt heute in der öffentlichen Verwaltung wie auch im privaten Bereich des Bürgers eine ganz zentrale Rolle. Beispiele:
- rasches Finden eines gesuchten Gebäudes durch:
- Rettungsdienste
- Feuerwehr
- Polizei
- Postzustellung
- Fahrzeugnavigation
- ortsunkundige Personen (Taxi)
- ...
- Gebäudeadressen werden beispielsweise in folgenden Einrichtungen benötigt:
- Übersichts- und Ortspläne
- Navigationsdienste
- kommunale, kantonale und eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister,
- Amtliche Vermessung
- kommunale Landinformationssysteme
- Geografische Informationssysteme (GIS)
- Versorgungs- und Entsorgungswerke
- elektronische Telefonverzeichnisse
- ..
In der Schweiz existieren über 1.6 Mio Gebäudeadressen.
Je besser Gebäude adressiert werden (Nummerierungs-Prinzip und Logik der Hausnummernvergabe, Wahl der Strassenbezeichnung und deren Schreibweise, Signalisation, Nachttauglichkeit usw.), desto schneller kann in einem Notfall ein Gebäude gefunden werden und entscheidend Zeit gespart werden. Besonders bei schwierig aufzufindenden Gebäuden ist zudem die Verwendung von Online-Plänen hilfreich. Ist eine Gebäudeadresse in einem Online-Plan kartiert, dienen Lokalnamen als wichtige Orientierungshilfen. Eine besondere Rollen spielen einheitliche, normierte Schreibweisen von geografischen Namen vgl. hier.
Postadresse - Gebäudeadresse
- Postadresse: alle unten abgebildeten Adresszeilen
- Gebäudeadresse: nur unterste und 2. unterste Adresszeile
Personen-/Firmenbezeichnung | Anrede Vorname Name / Firmenbezeichnung |
Adresszusatz (optional, immer in 3. untersten Adresszeile) | Gebäudebezeichnung / Örtlichkeitsbezeichniung (z.B. Flur- oder Weilername) |
Gebäudeadresse |
Strassenbezeichnung Hausnummer Postleitzahl Ortschaftsname |
Rolle der Lokalnamen bei Adressen
Erläuterungen zu Ortschaften im Sinne von grösseren Orten (Lokalname)n und Ortschaften (im postalischen Sinn) sowie deren Verwendung im Wiki HSR Rapperswil vgl. hier.
- Aus dem geschichtlichen Hintergrund und aktuellen Presseberichten ist erkennbar, dass Lokalnamen (Orts- und Flurnamen) für die Gebäudeadressierung schon immer eine wichtige Rolle gespielt haben. Auch heute spielen Lokalnamen bei Gebäudeadressen bei den Gemeinden eine grosse Rolle und werden allgemein geschätzt.
- Viele Gemeinden sind bestrebt, für neue Strassennamen Lokalnamen zu verwenden, vgl. Benennung von Strassen.
- Für Strassenbezeichnungen können je nach Situation grundsätzlich auch Strassennamen aus Lokalnamen gebildet werden, ohne dabei den Zusatz -strasse oder -weg zu verwenden (Die Verwendung von Lokalnamen ist nicht nur auf benannte Gebiete beschränkt).
- Es ist aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich, alle Lokalnamen in Gebäudeadressen zu berücksichtigen. Diese bleiben jedoch in den amtlichen Plänen und Karten als wichtige Orientierungshilfen und wichtiges Kulturgut bestehen. Auch Gebäudenamen bleiben erhalten, selbst wenn sie nicht in Gebäudeadressen erscheinen (vgl. auch Adresszusatz).
- Ortsnamen sowie Lokalnamen als Gebietsbezeichnungen ausserorts haben eine ebenso wichtige Bedeutung wie Gebäudeadressen innerorts. Übersicht über geografische Namen, Gebäudeadressen sowie Lokalnamen vgl. hier.
- Änderungen der bisherigen Schreibweise von Lokalnamen wirken sich negativ auf die Gebäudeadressierung aus. Vgl. dazu auch Beziehungen von Lokalnamen zu Strassenbezeichnungen.
- Extrem mundartliche Schreibung von Lokalnamen erhöhen nicht deren kulturhistorische Bedeutung, sondern können diese sogar vermindern und wirken sich sehr nachteilig auf die Adressierung aus. Werden moderat geschriebene Flurnamen in Strassenbezeichnungen verwendet, wird ein wertvoller Beitrag zur Erhaltung der Kultur geleistet.
- Schreibung von Flur- und Strassennamen in Wädenswil vgl. hier
- Lokalnamen spielen nicht nur für die Strassenbezeichnungen eine wichtige Rolle, sondern aus Lokalnamen werden vielfach die Ortschaften (im postalischen Sinn) abgeleitet.
Gebäudeadresse
Allgemeines, Empfehlungen
Mit einer offiziellen, klassischen Gebäudeadressierung werden gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen in einer Gemeinde oder Gemeindeteil erstmalig oder in der Nachführung für neue Gebäude nachhaltige Gebäudeadressen vergeben. Zur Gebäudeadressierung gehört auch die Signalisation.
Obige Empfehlungen basieren auf:
- Empfehlung des Kantons Zürich
- Schweizernorm SN 6120240 Gebäudeadressen
- Vermessung und Geoinformation - Gebäudeadressen - Struktur, Georeferenzierung, Darstellung und Datentransfer
- Es handelt sich um eine Norm, welche als Grundlage z.B. für das Datenmodell in der amtlichen Vermessung und Gebäude- und Wohnungsregister übernommen wurde. Bezugsquelle Schweizer Normenverein SNV
- Begriffe der SNV Norm
Gebäudeadressen sind eindeutig über die ganze Schweiz. Strassenbezeichnungen und Ortschaftsnamen werden vielfach aus Lokalnamen abgeleitet. Die Gebäudeadresse ist definiert in der Schweizernorm SN 6120240 Gebäudeadressen
Begriff | Definition |
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Gebäudeadresse | Korrekte postalische Anschrift eines Gebäudeeingangs gemäss Schema:
Strassenname Hausnummer Postleitzahl Ortschaft |
Gebäudeeingang | Stelle des Gebäudes, an der man das Gebäude mit der Vorstellung einer bestimmten Adresse betritt |
Ortschaft | Ortschaft im postalischen Sinn, eine für die Gebäudeadressierung administrativ begrenztes Siedlungsgebiet (Stadt, Dorf, grössere Weiler) mit einer Postleitzahl |
Strassennamen (Lokalisation) |
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Hausnummer | Details zur Hausnummer vgl. hier |
Übersicht über geografische Namen, Gebäudeadressen sowie Lokalnamen vgl. hier
Lokalnamen in Gebäudeadressen
Erläuterungen zu Ortschaften im Sinne von grösseren Orten (Lokalnamen) und Ortschaften im postalischen Sinn sowie deren Verwendung im Wiki HSR Rapperswil vgl. hier.
Immer wieder taucht in der Gebäudeadressierung im dünn besiedelten Gebiet der Wunsch aus der Bevölkerung auf, die beliebten und vertrauten Flurnamen unverändert in den Gebäudeadressen zu belassen. Dies ist leider nicht immer möglich, aber grunsätzlich immer prüfenswert.
Bei der Frage der Verwendung von Lokalnamen im dünn im dünn besiedelten Gebiet können folgende Aspekte eine Rolle spielen:
- Schreibweise der Lokalnamen vgl. hier
- Nummerierungsprinzip: strassenweise Nummerierung, benannte Gebiete
- Vergabe von Hausnummern
- Wahl der Ortschaften (im postalischen Sinn)
Sofern Flurnamen in einer gemässigten Schreibweise verwendet werden, lohnt es sich, folgende Möglichkeiten zu prüfen:
- Bei der klassischen, strassenweisen Nummerierung mit Zickzack-Prinzip Verwendung des Lokalnamens ohne Zusatz -strasse oder -weg.
- Bei grösseren benannten Gebieten (z.B. ab 5 Gebäuden) kann eine fiktive Strassenachse gelegt werden und die Gebäude im Zickzack-Prinzip nummeriert werden (vgl. unten aufgeführte Beispiele aus der französisch sprachigen Empfehlung der Eidgen. Vermessungsdirektion vgl. hier)
- Auf die Verwendung von Versicherungsnummern soll grundsätzlich verzichtet werden (vgl. Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen 2.4.3)
Nummerierungs-Prinzipien bei der Gebäudeadressierung
Zickzack-Prinzip | ||
Kreis-Prinzip | ||
Hufeisen-Prinzip | (unzweckmässig und heute unüblich)] |
Strassentyp | Nummerierungs-Prinzip | Strassenbezeichnung |
Strasse |
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Platz |
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Benanntes Gebiet |
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- Spezielle Hinweise
- Wahl der Strassenbezeichnung: Bei einer klassischen Strassenweisen Adressierung (Zickzack-Prinzip) müssen nicht zwingend Strassennamen mit -strasse und -weg verwendet werden, sondern es können auch direkt Namen aus Lokalnamen verwendet werden.
- Zickzack-Prinzip auch für benannte Gebiete: Auch bei typischen Bezeichnungen für benannte Gebiete mit Lokalnamen ist grundsätzlich eine Zickzack-Nummerierung erstrebenswert.
- Zickzack-Prinzip: Das Zickzack-Prinzip bewährt sich grundsätzlich am besten.
- Lokale Lage der Hausnummern: Das Zickzack-Prinzip lehnt sich an ein lokales Orthogonal-Koordinatensystem an
- Abszisse = Strassenachse (vgl. rot markierte Achse in obiger Skizze)
- anstelle der Ordinate werden ungerade Hausnummern links und gerade Hausnummern rechts der Strasse verwendet.
- Relative Lage der Hausnummern: Es ist meist schwierig, eine Hausnummer direkt aufzufinden. Von der Strasse her gesehen gut sichtbare Hausnummernschilder dienen nicht nur dazu, die gesuchte Hausnummer zu finden, sondern erlauben, sich relativ orientieren zu können (Hausnummern als Fixpunkte eines populären, lokalen Koordinatensystems).
- Lokale Lage der Hausnummern: Das Zickzack-Prinzip lehnt sich an ein lokales Orthogonal-Koordinatensystem an
- Anhang 2 Beispiel 2-2 Seite 23 der franz. Version der Gebäudeadressierung der Eidgen. Vermessungsdirektion. Nummerierungs-Prinzip für benannte Gebiete Bei grösseren benannten Gebieten empfiehlt es sich, eine fiktive Achse durch das Gebiet zu legen und die Gebäude angenähert an das Zickzack-Prinzip zu nummerieren. Bei kleineren benannten Gebieten kann es sinnvoll sein, das benannte Gebiet als fiktiver Platz aufzufassen und eine entsprechende Nummerierung zu wählen. Vgl. dazu auch
In den beiden unten aufgeführten Beispielen ist mit grün eine fiktive Strasse eingeführt, woran die Gebäude gemäss Zickzack-Prinzip der klassischen, strassenweisen Adressierung nummeriert werden. An den rot markierten Stellen empfiehlt sind die benannten Gebiete zu signalisieren z.B. "Le Jordil 1-19".
Beispiele: kleines benanntes Gebiet mit "Les Esserts" und grosses, im Zickzack-Prinzip nummeriertes benanntes Gebiet "Le Jordil"
Beispiele: grosses, im Zickzack-Prinzip nummeriertes benanntes Gebiet "La Rogivue" und kleines benanntes "Gebiet Chéseau"
Strassenname
- Beim Strassennamen handelt es sich im einen geografischen Namen gemäss Verordnung über geografische Namen (GeoNV).
- Näheres zu Strassennamen vgl. hier.
- Näheres zu Strassennamenschilder vgl. hier.
Wichtige Anforderungen an die Schreibweise von Strassennamen:
- Mundartproblematik bei Strassennamen vgl. Zusammenspiel Schreibweise von Strassennamen und Lokalnamen
- Strassennamen nicht ändern
- Näheres zu Strassennamen vgl. hier
Hausnummer
- vgl. Hausnummernpläne oder kartierte Hausnummern in Online-Karten
- bezeichnen die punktgenaue Örtlichkeit (Gebäudeeingang).
- Näheres zur Hausnummer vgl. hier.
Postleitzahl
Ortschaft
Erläuterungen zu Ortschaften im Sinne von grösseren Orten (Lokalnamen) und Ortschaften im postalischen Sinn sowie deren Verwendung im Wiki HSR Rapperswil vgl. hier.
- Eine Ortschaft (im postalischen Sinn) besteht aus einem Ortschaftsnamen mit einem Gültigkeitsgebiet sowie einer oder mehreren 6-stelligen Postleitzahlen, wobei auf der Adresse nur 4 Stellen erscheinen.
- Bei einem Ortschaftsnamen (im postalischen Sinn) handelt es sich um einen geografischen Namen gemäss Verordnung über geografische Namen (GeoNV).
- Eine Ortschaft umfasst ein oder mehrere Orte und trägt meist den Namen des bedeutendsten Ortes. Ortschaften sind im Gegensatz zu Orten nicht kartiert und signalisiert.
- Die Eidgen. Vermessungsdirektion hat folgende Empfehlung herausgegeben: Empfelungen zur Schreibweise von Gemeinde- und Ortschaftsnamen, Richtlinien zur Schreibweise von Stationsnamen.
- [[Orts-_und_Ortschaftsnamen|Eine Ortschaft (im postalischen Sinn) darf nicht mit einem Ort verwechselt werden, vgl. hier.]]
- Näheres zur Ortschaft vgl. hier.
Adresszusatz
Gebäude- oder Lokalname
- Gebäude- oder Lokalnamen können optional bei Bedarf als Adresszusatzzeile angegeben werden (z.B. 3. unterste Adresszeile).
Anrede Vornamen Name optional Gebäudebezeichnung / Örtlichkeitsbezeichniung (z.B. Flur- oder Weilername) Strassenbezeichnung Hausnummer Postleitzahl Ortschaftsname
Beispiel:
Herr Felix Muster Rüti Vorderhaslen 40 9054 Haslen AI
Auch wenn z.B. der Lokalname (Flurname) Rüti nicht als Strassenbezeichnung erscheint (z.B. Rüti 40), kann Rüti als Adresszusatz in der Adresse erhalten bleiben. Er muss jedoch zwingend auf der 3. untersten Adresszeile erscheinen.
Diese Möglichkeit wurde in der Presse für den Kanton Appenzell Innerhoden als Lösungsangebot der Post speziell erwähnt, vgl.
- 21.12.2012 Tagblatt St. Gallen
- 21.12.2012 Appenzuell 24
- 21.12.12 SRF
- Ech.ch: In eCH-0010 – Datenstandard Postadresse für natürliche Personen, Firmen, Organisationen und Behörden sind unter 1.10 Adresszusatzzeilen definiert (Beispiel «Chalet Edelweiss»).
vgl. auch Hausnamen (Vulgonamen)
Wohnungsnummer
Eine Wohnungs- oder Stockwerknummer wird in der 2. untersten Adresszeile wie folgt dargestellt:
Strassenbezeichnung Hausnummer/Wohnungsnummer
Adressierung von Gebäuden ohne postalische Adresse
Empfehlungen des Bundesamtes für Statistik vgl. hier
Rechtliche Grundlagen und Organisation
Rechtliche Grundlagen
In der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) sind diverse Bestimmungen über die Gebäudeadressierung enthalten.
- Gebäudeadressierungen zum Teil in der GeoNV geregelt (vgl. unten)
- Ortschaftsnamen sind geografische Namen und sind in der GeoNV geregelt (vgl. unten)
- Strassennamen sind geografische Namen und sind in der GeoNV geregelt (vgl. unten)
- Hausnummern sind keine geografische Namen sondern Nummern und werden zur Flächendeckung zweckmässigerweise in kantonalen Gesetzen (z.B. kantonale Geoinformationsgesetze) geregelt. In verschiedenen Gemeinden bestehen kommunale Regelungen zur Gebäudeadressierung inkl. Hausnummern (z.B. Gemeindeverordnung, Polizeiverordnungen)
Auszüge aus der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) zu Gebäudeadressen vgl. hier
Gebäudeadressierung kommunale Erlasse
Überblick über Organisation
Amtliche Gebäudeadressen
Amtliche Gebäudeadressen werden behördenverbindlich in der amtlichen Vermessung verwaltet. Für die Aufnahme der Gebäudeadressen in die amtliche Vermessung und Abgleich mit dem Gebäude- und Wohnungsregister realisiert der Bund zusammen mit den Kantonen das Projekt Gestion des adresses de bâtiments par la mensuration officielle (GABMO).
Qualität und Umfang der Gebäudeadressierung
- Qualität der Gebäudeadressierung In Verschiedenen Gesetzen und Verordnungen werden Gebäudeadressen verlangt (z.B. kantonale und eidgen. Gebäude- und Wohnungsregister, Volkszählung 2010 usw.). Vielfach werden basierend auf gesetzlichen Grundlagen behelfsmässige Adressangaben verlangt (Hausnummern nicht obligatorisch) und nicht zwingend eine klassische Gebäudeadressierung mit Hausnummern gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen. Es empfiehlt sich dazu eine nachhaltige Gebäudeadressierung im Rahmen von GABMO zu realisieren. Details vgl. hier,
- Umfang der Gebäudeadressierung welche Gebäude müssen adressiert werden? Details vgl. hier.
Abläufe, Zuständigkeiten
- Ortschaft: Zuständig ist Kanton (meist kantonales Vermessungsamt) in Zusammenarbeit mit Gemeinde und Post
- Gebäudeadressierung: Zuständig meistens Gemeinde (vereinzelt auch Kanton)
- Ein Privater wendet bei Gesuchen für Änderungen seiner Gebäudeadresse (inkl. Ortschaft und Postleitzahl) bei der Gemeinde. Gesuche um Ortschaften richtet die Gemeinde an die zuständige Stelle des Kantons (meist kantonales Vermessungsamt)
Offizielle Gebäudeadressierung versus behelfsmässige Gebäudeadressen
Aspekt | Offizielle Gebäudeadressierung | Behelfsmässige Gebäudeadressen |
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Entstehung | Nachhaltiges, durchdachtes System einer logischen Zuteilung von Gebäudeadressen gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen. Eine Ordnungssystematik (Strassenweise Hausnummerierung) erlaubt, dass ortsfremde Personen die Gebäude schnell und unkompliziert auffinden können | Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen auch verschiedenen, unsystematische Angaben wie Strassennamen, Flurbezeichnungen, Gebäudenamen und Versicherungsnummern. Adressangaben sind zwar vorhanden, aber meist nicht in Hinblick auf eine systematische, offizielle Gebäudeadressierung entstanden |
Verbreitung | Häufig im Baugebiet etabliert | Behelfsmässige Gebäudeadressen bestehen vor allem im ländlichen Gebieten. In der Schweiz wird auch in ländlichen Gebieten immer mehr die offizielle Gebäudeadressierung eingeführt. |
Aufwand | Initialaufwand bei der Einführung, grosse Arbeitsersparnis für alle Beteiligten, wenn sie eingeführt ist | Dauerndes kompliziertes und aufwändiges Verfahren für alle Beteiligten |
Amtliche Vermessung | Adressen einer offiziellen Gebäudeadressierung werden in der amtlichen Vermessung geführt und nachgeführt | Meist nicht in der amtlichen Vermessung geführt |
Publikation | Die offiziellen Gebäudeadressen sind öffentlich publiziert (z.B. Online-Ortspläne) | Behelfsmässige Gebäudeadressen sind häufig nicht öffentlich publiziert |
Änderungen | Eventuell einmalige Änderung bei der Einführung, nachher nur seltene Änderungen | Änderungen jederzeit möglich |
Einheitlichkeit | Alle Benutzer, Register usw. verwenden die gleichen Adressen | Nicht alle Stellen verwenden die gleichen Adressen |
Beschilderung | Beschilderung (eine vollständige Beschilderung ist nicht für alle Fälle erforderlich) | Vielfach fehlt eine Beschilderung |
Sicherheit | Grosse Sicherheit, schnelles Auffinden der Gebäude möglich | Unsicherheiten seitens der Gemeinde und der Benutzer, das Auffinden kann längere Zeit in Anspruch nehmen |
Umfang der Gebäudeadressierung
Die Kantone regeln Umfang der Gebäudeadressierung unterschiedlich.
Beispiel Umfang der Gebäudeadressierung im Kanton Zürich
Stufe | Beschreibung (Beispiele) | Adressierung | Beschilderung |
---|---|---|---|
A | Wohngebäude und Arbeitsstätten (1)
Wohnhäuser, Bürogebäude, Schulgebäude, Spitäler, Industriebauten usw. |
Erforderlich | Erforderlich |
B | Wohngebäude und Arbeitsstätten (1) und Bauten mit grossem öffentlichen Interesse sowie wichtige Ver- und Entsorgungseinrichtungen
Zusätzlich zu A: Sportgebäude, kulturelle und kirchliche Gebäude, Zivilschutzanlagen, Hallenbäder, WC-Gebäude, Waldhütten, Reservoir, ARA, Transformerstationen usw. |
Erforderlich (2) | Zweckmässig (3) |
C | Alle Gebäude mit einer Gebäudenummer (Gebäudeversicherungsnummer)
Zusätzlich zu A und B: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. mit eigener Gebäudeversicherungsnummer. |
In der Regel (2) | Nur bei Bedarf (3) |
D | Alle in der amtlichen Vermessung aufgenommenen Gebäude
Zusätzlich zu A, B, und C: Nebengebäude und Kleinbauten wie Garagen, Ökonomiegebäude, Scheunen, Unterstände usw. ohne eigene Gebäudeversicherungsnummer |
Nur bei Bedarf | Nur bei Bedarf (3) |
Erläuterungen und Begründungen
(1) Arbeitsstätten im Sinne der eidgenössischen Betriebszählung (abgegrenzte örtliche Einheit, in der während insgesamt mindestens zwanzig Stunden pro Woche Güter erzeugt, repariert, gehandelt oder Dienste irgendwelcher Art erbracht werden).
(2) Die Gebäudeversicherung GVZ sowie auch die Werke haben ein grosses Interesse, dass möglichst viele Gebäudeobjekte über offizielle Adressen verfügen. Fehlen solche, sind sie genötigt, inoffizielle Adressen zu erfinden (z.B. hinter Gemeindehaus, vis-à-vis Auweg 2b, Dorfstrasse bei 7). Dies ist durch die frühzeitige, offizielle Vergabe (resp. durch Nachadressierung) zu vermeiden. Bei einer Ersterfassung soll die Gebäudeadressierung bis Stufe C erfolgen.
(3) Die Orientierung im Gelände ist heute möglich, auch ohne dass die Gebäude beschildert sind: mit Auto-Navigationssystemen oder via ausgedruckte Pläne (z.B. GIS-Browser, Internet-Ortspläne, TwixRoute-Pläne, etc).
Puplikationen und Geschichte
Publikationen
Publikationen über Gebäudeadressierung vgl. hier
Diverse Publikationen zeigen, dass Lokalnamen bei der Gebäudeadressierung eine grosse Rolle spielen vgl. hier
Geschichte der Gebäudeadressierung
Geschichte der Gebäudeadressierung vgl. hier
Beschilderung
Grundsätze
- Der Beschilderung von Strassennamen und Hausnummern kommt eine sehr hohe Bedeutung zu, da bei Rettungseinsätzen Personen rasch gefunden werden müssen (auch nachts). Bei der Beschilderung soll daher dieser Aspekt im Vordergrund stehen. Ein Notfallfahrzeug soll rasch und ohne Umwege von einer Haupterschliessung (Ortstafeln) in die richtige Zufahrtsstrasse gelangen (Strassennamenschilder) und von da aus das gesuchte Gebäude (Hausnummern) finden können.
- Für die gute Sichtbarkeit von Strassennamenschildern und für Hausnummern ist immer vom Fahrzeugverkehr (beide Fahrtrichtungen) auszugehen, was Standort, Höhe und Ausrichtung der Schilder betrifft.
- Für die Schweiz existiert das Kapitel 8.2 der Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen, welche das Thema Beschilderung grob behandelt. Es sind bisher keine weiteren Detailempfehlungen für die Beschilderungen bekannt. Meist muss situativ vorgegangen werden und meist sind in einer Gemeinde bereits Erfahrungen und Standards vorhanden, welche bei neuen Beschilderungen übernommen werden. Auch über die Gemeindegrenzen hinaus besteht vielfach eine recht gute Harmonie. Weitergehende Empfehlungen und Infos zur Beschilderung finden sich hier im Wiki.
Strassenwegweiser, Ortstafeln
- Strassenwegweiser sind Navigationshilfen im übergeordneten Strassennetz.
- Ortstafeln werden in erster Linie aus strassenpolizeilichen Gründen aufgestellt um «innerorts» und «ausserorts» Bereiche zu signalisieren. Sie dienen jedoch auch der Grobnavigation für die Gebäudeadressierung, wobei nicht die Ortschaften (im postalischen Sinn) signalisiert werden, sondern die Ortsnamen (eine Ortschaft kann einen oder mehrere Ortsnamen umfassen.)
- Bedeutung der Ortstafeln für die Gebäudeadressierung vgl. hier
- Allgemeines über Ortstafeln vgl. hier
Strassennamenschilder
- Es ist wichtig, dass Strassennamenschilder mindestens bei jeder Strassenverzweigung aufgestellt werden.
- Empfehlungen Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen, Kap. 2.8.2 / 2.8.3 vgl. hier
- Details über Strassennamenschilder vgl. hier
Hausnummerschilder
- Hausnummern sollen im Zugangsbereich aufgestellt werden, damit sie von der Zufahrtsstrasse aus gut sichtbar sind
- Empfehlungen Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen, Kap. 2.8.4 vgl. hier
- Details über Hausnummern vgl. hier
Online Zugriff
Einige Beispiele für Online Zugriffe auf Gebäudeadressen
- Weltweit:
- Schweiz:
- Kantone:
- Gemeinden:
Online-Karten generell vgl. hier
Siehe auch
- Zusammenspiel Lokalnamen mit Namen von Strassen, Stationen und Fachdaten
- Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)
- Gebäudeadressierung kommunale Erlasse
- Sind extremmundartlich geschriebene Strassennamen lebensgefährlich?
- Bedeutung der Ortstafeln für die Gebäudeadressierung
Weblinks
- Wikipedia DE
- Bundesamt für Landestopografie, swisstopo
- Kantone
- Post
Geografische Namen | Lokalnamen | Gebäudeadressen | Inhaltsverzeichnis+Übersicht | Aktuell |
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