Zusammenspiel Lokalnamen
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Zusammenspiel von Lokalnamen und Strassen- und Stationsnamen sowie Namen von Fachdaten
- Im Ortsplan Gossau - Grüningen werden neben Lokalnamen (Bsp. Heispel) auch klassischen Strassenbezeichnungen (-strasse, -weg Bsp. Binzikerstrasse) sowie auch benannte Gebiete als spezielle Strassenbezeichnungen, welche die Namen von Lokalnamen tragen (Bsp. Heispel), sowie auch Stationsnamen (Bsp. Heispel ) je separat kartiert.
- Die Bevölkerung und die Behörden erwarten für eine bestimme Örtlichkeit grundsätzlich gleiche Schreibweisen für Lokalnamen, Strassenbezeichnungen und Stationsnamen wie auch für weitere abgeleitete Namen. Unterschiedliche Schreibweisen stossen bei der Bevölkerung und bei Behörden vielfach auf Unverständnis. Voneinander abweichende Schreibweisen für dieselbe Örtlichkeit werden nicht selten als Schreibfehler der zuständigen Behörden interpretiert und entsprechend kritisiert. Unterschiedliche Schreibweisen können auch zur Folge haben, dass verschiedene Namen in Verzeichnissen nicht gefunden werden.
- Im obigen Plan wäre es theoretisch auch möglich, Lokalnamen, Strassenbezeichnung und Stationsnamen mit unterschiedlichen Schreibweisen zu kartieren, da es sich um eigenständige Namen handelt. In generalisierten Karten ist jedoch zu wenig Platz vorhanden um verschiedene Kategorien von Namen einzeln zu kartieren; unterschiedliche Schreibweisen für eine Örtlichkeiten können in einer solchen Karte nicht dargestellt werden.
Zusammenspiel von Lokalnamen und Strassen- und Stationsnamen sowie Namen von Fachdaten
Ortsnamen (Siedlungsnamen) | Flurnamen |
Lokalnamen:
- populär: Orts- und Flurnamen
- rechtlich: geografische Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung
- Details zur Definition vgl. hier
Lokalnamen sind Bezeichnungen von Örtlichkeiten (lat. Locus) und haben vielfach eine über den Ort hinausgehende Bedeutung (grössere als nur lokale Bedeutung).
Lokalnamen als populäres, räumliches Referenzsystem
- bilden ein populäres, geografisches Referenzsystem für die Bezeichnung von Örtlichkeiten.
- sind in zahlreichen amtlichen Karten und Plänen wie Landeskarten und Planwerke der amtlichen Vermessung wie auch diversen weiteren Karten z.B. für den Tourismus kartiert.
- haben die Funktion von Adressen ausserhalb der Siedlungsgebiete und sind Gebietsbezeichnungen innerhalb von Siedlungsgebieten
Lokalnamen als Ursprung für andere Namen
- sind millionenfach in Registern, Fachdatenbanken, Erlassen, Homepages usw. gespeichert
- sind vielfach Ursprung anderer geografische Namen wie Namen von Gemeinden, (postalischen) Ortschaften, Strassen und Stationen vgl. dazu auch Übersicht über geografische Namen sowie Gebäudeadressen. Immer wieder zeigt sich, dass in der Bevölkerung ein grosses Verlangen besteht, für die Bezeichnung von Strassen Lokalnamen (Orts- und Flurnamen) zu verwenden.
- Lokalnamen werden auch häufig für die Bezeichnungen von Bauten und Anlagen (z.B. Schiessständen, Kläranlagen, Brücken usw.), öffentlichen und privaten Bauten (z.B. Schulhäuser, Spitäler, Strassenverkehrsämter, Restaurants usw.) wie für Namen von Fachdaten (z.B. geologische Formationen, Siedlungsnamen, planerische Erlasse usw.) verwendet. Auflistung einer Vielzahl von Nutzern von Lokalnamen (vgl. hier).
Diverse Objekte wie Bauten und Anlagen, Festsetzungen usw. benötigen eine Bezeichnung / Identifikation zur Verständigung. Vielfach wird zur Identifikation der Name einer Örtlichkeit mit verwendet, da damit einem Objekt auch gerade ein Raumbezug zugewiesen werden kann (Bespiel Spital Triemli im Stadtquartier mit Lokalnamen Triemli).
Zusammenspiel von Lokalnamen untereinander
Lokalnamen sind universelle Bezeichnungen von Örtlichkeiten unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Dorf, einen Weiler, einen Hof oder um ein Flurstück handelt. Alle diese Objekte können grundsätzlich dem gleichen Namen zugeordnet sein. Die Grundnamen von Örtlichkeiten erscheinen vielfach auch in entsprechenden Namen von Gewässern, Wäldern und Geländen. Lokalnamen hängen daher untereinander stark zusammen.
Lokalnamen sollten grundsätzlich immer gleich geschrieben werden, unabhängig davon, ob es sich um ein Dorf, einen Weiler, einen Hof, ein Flurstück, ein Gewässer oder ein Wald handelt. Ausnahmen sind z.B. verwandte Namen, welche sich jedoch klar voneinander abgrenzen, z.B. Bülach und Büliwald. Bei diesem Beispiel wird niemand auf die Idee kommen, dass es sich bei Büliwald um einen Schreibfehler handelt.
Zum Aspekt Zusammenspiel verschiedener Lokalnamen untereinander vgl. "Mein Standpunkt" von Eduard Imhof
Anforderungen an die Schreibweise von Lokalnamen
Schreibweisen nicht ändern
Gesetzliche Anforderungen
Verordnung über Geografische Namen (GeoNV) Art. 4 Grundsätze
- Abs. 3 Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.
Da viele Namen von Lokalnamen abgeleitet sind, sollte insbesondere die Schreibweisen von Lokalnamen nicht geändert werden.
Wird die Schreibweise von Lokalnamen geändert, so steht man nämlich vor folgendem Dilemma für die Schreibweise abgeleiteter Namen:
- Abgeleiteter Namen ebenfalls ändern
- Nachteile:
- Überall wo solche Namen verwendet wurden, müssten die Namen ebenfalls geändert werden, was entweder zum Teil nur mit sehr grossem Aufwand verbunden oder zum Teil unmöglich ist.
- eine Identifikation geht verloren und damit auch der Bezug zu historischen Informationen
- Nachteile:
- Abgeleiteter Namen nicht ändern
- Nachteile:
- Bezug zur Örtlichkeit geht verloren
- Unterschiedliche Schreibweisen irritieren und sind nicht nachvollziehbar. Es werden Schreibfehler vermutet.
- Nachteile:
Im Übergang von der Siegfriedkarte zur neuen Landeskarte wurde nach 1948 die Schreibweise in der amtlichen Vermessung und auf Landeskarten harmonisiert. Dabei wurde auch die Schreibweise von Lokalnamen geändert, welche z.B. bereits in Strassennamen und diversen anderen Namen verankert waren. Diese von der urspr. Schreibweise wurden jedoch nicht geändert und so existieren zum Teil bis heute unterschiedliche Schreibweisen. Vielfach wurden in der Vergangenheit auch Namen geändert, die z.B. als Adressen nicht nur eine lokale Bedeutung hatten sondern eine regionale, also über eine Ortschaft oder Gemeinde hinausgehende Bedeutung. Unterschiedliche Schreibweisen waren früher weniger störend als heute, wo geografische Namen in diversen Datenbanken elektronisch gespeichert sind und verschiedene Kategorien von geografischen Namen auf elektronischen Plänen im Internet gleichzeitig dargestellt werden können. Geografische Namen gelten heute als wichtige Geoinformationen.
Änderungen an der Schreibweise von Lokalnamen können Schreibchaos über Jahrzehnte sowie irreversible Schäden am Namengut verursachen. Der Umgang mit solchen Altlasten ist nicht immer einfach und es existieren dazu auch unterschiedliche Meinungen. Auf Grundlage der neuen Geoinformationsgesetzgebung ist es grundsätzlich möglich, Rückänderungen der Schreibweise von Lokalnamen im Sinne eines öffentlichen Interesses wegen dem hohen Anpassungsaufwand von abgeleiteten Namen (z.B. Strassennamen und Gebäudeadressen) resp. wegen der verloren gegangene Übereinstimmungen der Lokalnamen mit anderen Namen zu begründen, wie dies z.B. im Kanton Thurgau erfolgt.
Beispiele geänderten Schreibweisen von Lokalnamen in einzelnen Kantonen:
vgl. hier
Rückänderungen der Schreibweisen von Lokalnamen:
Universelle Schreibweise
Gesetzliche Anforderungen
Verordnung über Geografische Namen (GeoNV) Art. 4 Grundsätze
- Abs. 1 Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
- Abs. 2 Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
Erläuterungen: Mit «Anlehnung an die Standardsprache» wird einerseits die traditionelle, meist an der Standardsprache ausgerichtete Schreibweise verstanden und andererseits, dass die Schreibweisen von Mundartnamen sich möglichst an das Schriftbild der Standardsprache anlehnt Vgl. Empfehlungen zur Schreibweise von Gemeinde- und Ortschaftsnamen, Richtlinien zur Schreibweise von Stationsnamen, Art. 2.1 Erläuterungen zu Abs. 1 und 2
Die Forderung, dass bestimmte Örtlichkeiten einheitlich über die verschiedene Kategorien von geografischen Namen hinweg geschrieben werden sollen, steht in einem gewissen Spannungsfeld mit der Tradition, dass
- Namen von Gemeinden, postalische Ortschaften, Siedlungen und Flurnamen von grösserer als nur lokalen Bedeutung (Lokalnamen) und Strassen eher traditionell resp. standardsprachlich
- Namen von Flurnamen von lokaler Bedeutung (Lokalnamen) eher mundartlich
ausgerichtet sind
Eine Harmonie zwischen standardsprachlich und mundartlich ausgerichteten kann grundsätzlich dann erreicht werden, wenn Mundartnamen in Karten und Plänen möglichst in Anlehnung an das Schriftbild der traditionellen Schreibweise resp. Standardsprache geschrieben werden.
Der Grundsatz, Namen «soweit möglich und sinnvoll an die Standardsprache anzulehnen», bezieht sich auf alle geografischen Namen, also z.B. auch auf Flurnamen. Wegen ihres überregionalen Gebrauchs, ihrer Bedeutung und Funktion (z.B. irrtumsfreie Verständigung oder rasche Auffindbarkeit in Verzeichnissen) lehnt sich die Schreibweise von Gemeinde- und Ortschaftsnamen an die traditionelle, standardsprachlich ausgerichtete Schreibweise an. Diese Forderung richtet sich auch an Ortsnamen und bedeutende Flurnamen, aus denen Gemeinde- und Ortschaftsnamen häufig abgeleitet werden.
Aspekt | Mundart Texte | mundartlich geschriebene Lokalnamen von lokaler Bedeutung |
Charakteristisches Umfeld | Mundart aus Kontext ersichtlich | isoliert auftretende Lokalnamen im Kontext von anderen Namen, welche sich an die traditionelle resp. standardsprachliche Schreibweise anlehnen |
Berücksichtigung der traditionellen resp. standardsprachlichen Schreibweise | Beispiel: Schreibweise Werner Marti |
Kompromiss zwischen schriftsprachlicher, traditioneller und mundartlicher Schreibung, pragmatische Schreibweise mit stärkerer Gewichtung der praktischen Bedürfnissen und dem sprachlichen Taktgefühl als wissenschaftlicher Folgerichtigkeit und strengen Prinzipien. |
lautnahe Schreibweise | Schreibweise Eugen Dieth (mit/ohne diakritischen Sonderzeichen)
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Beispiele:
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Kommentar | Zitat Trudi Christen, begeisterte Leserin von Mundartliteratur,aus Artikel «Äuä» Seite 11 in Rückblick und Ausblick – Die Bubenberg-Gesellschaft 1999, 2000:'Unser Wunsch wäre Dialekt geschrieben in Anlehnung an das Schriftbild der hochdeutschen Schriftsprache. Ein leserfreundlicher Druck! Den Lesern und dem Dialekt zuliebe! | Art. 4 GeoNV einfache Schreib- und Lesbarkeit ist gefordert; wo sinnvoll und mögllich, Schreibweise in Anlehnung an die Standardsprache |
Vgl. auch:
- Schreibweise von geografischen Namen
- Vgl. auch Schreibungen von Flur- und Strassennamen in Wädenswil
Allgemeine Akzeptanz
Gesetzliche Anforderungen
Verordnung über Geografische Namen (GeoNV) Art. 4 Grundsätze
- Abs. 1 Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
Die Bevölkerung bevorzugt allgemein vertraute Schreibweisen von Lokalnamen, besonders wenn diese in Gebäudeadressen enthalten sind. Änderungen von Lokalnamen, welche in Gebäudeadressen vorhanden sind, stossen daher allgemein auf besonders grossen Widerstand, da die neuen Schreibweisen nicht vertraut sind, unterschiedliche Schreibweisen missfallen und Anpassungen von Gebäudeadressen grossen Aufwand verursachen (vgl. auch Beharrungsvermögen der Namen und starke Bindung der Bevölkerung an die Namen).
Details zur allgemeinen Akzeptanz der Schreibweise von Lokalnamen vgl. hier
Lokalnamen in der amtlichen Vermessung und in der Landeskarte
Gesetzliche Anforderungen
Verordnung über Geografische Namen (GeoNV)
Art. 7 Abs. 1 Das Bundesamt für Landestopografie erfüllt im Bereich der Landesvermessung folgende Aufgaben:
- Bst. b. geeignete Auswahl von geografischen Namen der amtlichen Vermessung für die topografische und die kartografische Landesvermessung
Die Landeskarte übernimmt die Schreibweise der amtlichen Vermessung und stellt damit eine harmonisierte Schreibweise zwischen amtlicher Vermessung und Landeskarte sicher.
Zusammenspiel Lokalnamen und andere geografische Namen
Gesetzliche Anforderungen
- Artikel 4 Die Schreibweise der Lokalnamen und die Schreibweise anderer geografischen Namen sollen nach Möglichkeit harmonisiert werden.
Verordnung über Geografische Namen (GeoNV) Art. 27 Stationsnamen Grundsätze
- Abs. 5 Die Schreibweise soll nach Möglichkeit mit jener der anderen geografischen Namen übereinstimmen
Eine Grundvoraussetzung, dass die Schreibweise von Lokalnamen für andere geografische Namen übernommen werden kann besteht darin, dass sich die Schreibweise der Lokalnamen genügend auf das Schriftbild der traditionellen Schreibweise ausgerichtet ist.
- Vgl. Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen, Art. 3.1.6
- Vgl. Empfehlungen zur Schreibweise von Gemeinde- und Ortschaftsnamen, Richtlinien zur Schreibweise von Stationsnamen, Art. 2.1
- Wo die Schreibweise von Lokalnamen und Namen von Strassen, Stationen usw. nicht übereinstimmen bestehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten
- Rückänderungen der Lokalnamen auf die Schreibweise der Strassennamen
- Änderungen der Schreibweise der Strassennamen, Stationsnamen usw. auf die neue Schreibweise der Lokalnamen
- Belassen der unterschiedlichen Schreibweise (z.B. da die Schreibweise der Lokalnamen zuwenig Schriftbild der traditionellen Schreibweise ausgerichtet ist)
- Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sollten die Schreibweisen der Lokalnamen und der übrigen Namen nach Möglichkeit harmonisiert werden. Ob dabei Variante 1 oder 2 gewählt bevorzugt werden soll, lässt die Gesetzgebung offen. Da für die Schreibweise der Stationsnamen der Bund, für die Lokalnamen meist die Kantone und für die Schreibweise der Strassennamen meist die Gemeinde zuständig ist, sind gegenseitige Absprachen nötig.
- Stimmen die Schreibweise von Strassenname und entsprechendem Flurname nicht überein, wird für den Stationsnamen konsequent die Schreibweise des Strassennamens übernommen. Ist die Schreibweise von Flurnamen zuwenig auf das Schriftbild der traditionellen Schreibweise ausgerichtet, kann auf die Übereinstimmung der Schreibweise des Stationsnamens mit derjenigen des Flurnamens verzichtet werden Vgl. Empfehlungen zur Schreibweise von Gemeinde- und Ortschaftsnamen, Richtlinien zur Schreibweise von Stationsnamen, Art. 2.1 Erläuterungen Abs. 2
Heinweise:
- Verordnung über geografische Namen (GeoNV) geht allen Schreibregeln vor
- Zuständigkeit der Schreibweise für geografische Namen
- Schreibregeln der verschiedenen Kategorien von geografischen Namen
- Verbindliche Schreibweisen für geografische Namen
Geschichtlicher Hintergrund
Lokalnamen als bedeutendes Kulturgut in Namenbuch
Lokalnamen als bedeutendes Kulturgut
- Bei der Frage, ob die Schreibweise der Strassennamen den Lokalnamen angepasst oder die Lokalnamen den Strassennamen wurde z.T. argumentiert, dass es bei Mundartschreibweise von Lokalnamen darum geht, ein bedeutendes Kulturgut zu erhalten. Diese unbestrittene Forderung steht jedoch im Widerspruch damit, dass seit 1948 entstandenen Mundartbezeichnungen meist nicht als historischen Schreibweisen zu finden sind (vgl. Singenberg - Singebärg - Singenberg)
- Die nach 1948 Lokalnamen mit lokaler Bedeutung wurden nicht aus historischen Gründen als Mundartbezeichnungen harmonisiert, sondern es wurde die Schreibweise von Mundartbezeichnungen harmonisiert. Es wurde im Gegenteil gefordert, historisch wichtige Namen in der traditionellen Schreiweise zu belassen: Weisungen 2011 Art. 5 Namen, denen infolge ihrer geographischen, historischen oder literarischen Bedeutung ein allgemeines Interesse zukommt, und solche, an welchen mehrere Kantone beteiligt sind (Bergketten, wichtigere Berge, Flüsse, Seen, Gletscher, Täler, Landschaften, Alpenpässe, Bergübergänge), sind zur Vermeidung von Missverständnissen nach Möglichkeit in der herkömmlichen, allgemein üblichen Schreibweise zu belassen.
- Der Umstand, dass gewisse Lokalnamen, insbesondere Siedlungsnamen, bereits früher als Adressen verwendet wurden, lässt darauf schliessen, dass diesen Namen nicht nur lokale Bedeutung zukommt und daher gemäss Weisungen 2011 Art. 7 ohnehin in der traditioneller resp. standardsprachlichen Ausrichtungen belassen werden sollen.
Lokalnamen in Namenbuch
- Namenbücher geniessen heute in der Bevölkerung ein grosses Interesse bezüglich der Bedeutung und Herkunft von Lokalnamen. Bezüglich der verwendeten Schreibweisen in einem Namenbuch und den praktischen Bedürfnissen nach stabilen Gebrauchsnamen bestehen heute erhebliche Interessenkonflikte.
- Ein Namenbuch ist auf wissenschaftliche und möglichst exakte Beschreibung der Namen ausgerichtet. Bei der Übernahme der Schreibweisen aus Namenbüchern als offizielle Schreibweisen war man sich bisher dem hohen Umstellungsaufwand bei Änderungen von Lokalnamen und den grossen negativen Folgen viel zu wenig bewusst. Man muss sich heute damit abfinden, dass offizielle Schreibweisen gewisser Lokalnamen auf die traditionelle Schreibweise im Sinne von Gebrauchsnamen zurück geändert werden und dann nicht mehr mit der Schreibweise in Namenbüchern übereinstimmen.
- kulturgeschichtliche Bedeutung von Lokalnamen vgl. hier
- kulturgeschichtliche Bedeutung von Strassennamen vgl. hier
- Namenbuch und Flurnamenforschung vgl. hier
Beziehungen Lokalnamen zu Strassen- und Stationsnamen
Beziehungen Lokalnamen zu Namen von Fachdaten
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