Schreibweise geografische Namen

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Schreibweise Lokalnamen (Orts- und Flurnamen)


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Schreibweise Strassennamen

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Schreibweise Gemeinde-, Ortschafts- und Stationsnamen

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Amtliche Schreibregeln für geografischen Namen


Lokalnamen (Orts- und Flurnamen)

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Regeln für die geografische Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung Lokalnamen (Orts- und Flurnamen)


Weitere Infos:

Weisungen 1948.jpg
Gemeinde-, Ortschafts- und Stationsnamen

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Empfehlungen zur Schreibweise von Gemeinde- und Ortschaftsnamen, Richtlinien zur Schreibweise von Stationsnamen


Weitere Infos:

Schreibweise Gemeinde- Ortschaftsnamen.jpg

Strassennamen

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Empfehlungen Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen


Weitere Infos:

Datei:Empfehlung Gebäudeadressierung.jpg

Schreibweise in den verschiedenen Sprachgebieten der Schweiz

Allgemeines

Grundsätze zur Schreibung geografischer Namen

  • Art. 4 Grundsätze zur Schreibung geografischer Namen gemäss Verordnung über geografische Namen (GeoNV)
  1. Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
  2. Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
  3. Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.


Kommentar zu Art. 4 Abs. 3 Geografische Namen nicht ändern:

  • Das Ändern der Schreibweise von Namen ist problematisch, da die Namen ein grosses Beharrungsvermögen besitzen und die Bevölkerung eie starke Bindung an diese Namen hat: vgl. Namenstreit im Thurgau, Ruedi Schwarzenbach, Zeitschrift SchweizerDeutsch 2/09 Seite 11
  • Lokalnamen entwickeln sich auch ausserhalb der Karten: vgl. Entwicklung der Lokalnamen ausserhalb der Karten, Eduard Imhof, Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten
  • Eines der grössten Probleme bei der Schreibung der geografischen Namen betrifft die Änderung der Schreibweise dieser Namen. Änderungen der Schreibweisen stossen in der Bevölkerung meist auf grossen Widerstand, die Umstellungsphase können Jahrzehnte dauern oder eine konsequente Umstellung erfolgt wegen dem grossen Umstellungsaufwand gar nicht. Als Folge von Änderungen wird der Bezug zu schriftlichen Akten früherer Jahre zerstört und es muss während langen Zeitperioden mehrere Schreibversionen für ein und dieselbe Örtlichkeit in Kauf genommen werden, verbunden mit grossen Unsicherheiten und Ärger bei den Benutzern. Diese Tendenz verstärkt sich, wenn abgeleitete Namen (z.B. Strassen- und Stationsnamen, Ortstafeln, Namen von Gebäuden, Bauwerken usw.) wegen mangelnder Schreib- und Lesbarkeit resp. mangels allgemeiner Akzeptanz nicht geändert werden (vgl. hier).



Kommentar zu Art. 4 Abs. 1 und 2 GeoNV einfache Schreib- und Lesbarkeit, allgemeine Akzeptanz, Anlehnung an die Schriftsprache sofern möglich und sinnvoll

Auszug aus Kap. 2.1 Empfehlungen zur Schreibweise von Gemeind- und Ortschaftsnamen, Richtlinien zur Schreibweise von Stationsnamen:

  • Mit «Anlehnung an die Standardsprache» wird einerseits die traditionelle, meist an der Standardsprache ausgerichtete Schreibweise verstanden und andererseits, dass die Schreibweisen von Mundartnamen sich möglichst an das Schriftbild der Standardsprache anlehnt. Der Grundsatz, Namen «soweit möglich und sinnvoll an die Standardsprache anzulehnen», bezieht sich auf alle geografischen Namen, also z.B. auch auf Flurnamen. Wegen ihres überregionalen Gebrauchs, ihrer Bedeutung und Funktion (z.B. irrtumsfreie Verständigung oder rasche Auffindbarkeit in Verzeichnissen) lehnt sich die Schreibweise von Gemeinde- und Ortschaftsnamen an die traditionelle, standardsprachlich ausgerichtete Schreibweise an. Diese Forderung richtet sich auch an Ortsnamen und bedeutende Flurnamen, aus denen Gemeinde- und Ortschaftsnamen häufig abgeleitet werden.


Ergänzender Kommentar zu Art. 4 Abs. 1 und 2 GeoNV

  • Wenn schon in der Mundartschreibweise von reinen Mundarttexten das Schrift-/Standardprinzip gegenüber dem Lautprinzip z.T. bevorzugt wird, so gilt dies erst recht für die Mundartschreibung von Lokalnamen, wo die einfache Schreib- und Lesbarkeit eine besondere Rolle spielt, vgl. dazu die Anleitung zur Mundarschreibung von Werner Marti. Diese hat eine gewisse Analogie zu den Weisungen 1948 / Weisungen 2011 , wobei die Weisungen 1948 / Weisungen 2011 jedoch nicht nur die Forderung der einfache Schreib- und Lesbarkeit berücksichtigen, sondern auch dem Umstand Rechnung tragen, dass schriftsprachliche und mundartliche Schreibweisen in geeigneter Form koexistieren müssen.
  • Der Bundesrat hat bisher nie eine Mundartschreibung für Flurnamen gefordert, wie dies im Kanton Thurgau fälschlicherweise angenommen wurde (vgl. hier).
  • 1948 wurde für die deutsprachige Schweiz eine Regelung getroffen, dass die Schreibung von Namen mit geringer, lokalen Bedeutung sich an die ortsübliche Aussprache anlehnen solle im Rahmen von Einschränkungen und unter Berücksichtigung von Grundsätzen und Regeln im Anhang 7 der Weisungen 1948. Diese Grundsätze und Regeln erlauben nicht eine reine Lautschreibung, sondern verlangen eine normalisierte Schreibung mit Berücksichtigung der traditionellen Schreibung und Anlehnung an das vertraute Schriftbild der Schriftsprache soweit möglich und sinnvoll.
  • Es besteht hier ein Konflikt zwischen den partiellen Interessen der Namenforschung, welche die Namen möglichst lautnah beschreiben will und den praktischen Bedürfnissen der Allgemeinheit für die Orientierung und einfacher Schreib- und Lesbarkeit der Namen. Ausserhalb von Gebieten, wo Örtlichkeiten mit Gebäudeadressen punktgenau angegeben werden können (Siedlungsgebiete), stellen Lokalnamen als Gebietsbezeichnungen eine besondere Art von Adressen dar (wichtig für Rettungsdienste wie REGA usw.)
  • Hinweise zur allgemeinen Akzeptanz vgl. hier
  • Lassen sich diese Konflikte nicht lösen, drängt sich die Führung einer Informationsebene mit pragmatisch geschriebenen Namen als Georeferenzdaten für amtlichen Karten und Plänen und der Führung einer separaten, an das Namenbuch ausgerichteten Fachebene auf (Vorteile für die Namenforschung: Vollständigkeit, Flexibilität, mehrere Schreibvarianten, Historiserung, wissenschaftliche Ausrichtung usw.).


Praxis in der Schreibung von geografischen Namen in der Schweiz

In der Praxis bestehen bei der Schreibung der geografischen Namen ausser z.T. in der deutschsprachigen Schweiz kaum grössere Probleme. In der 2003 entstandenen Dokumentation der Schreibung geografischer Namen steht für die Schreibweise geografischer Namen in der deutschsprachigen Schweiz des Internet Lehrgangs GITTA folgende Aussage:

Diese Regelungen (Weisungen 1948) wurden im Rahmen einer grösseren Kommission ausgearbeitet, welche sich hauptsächlich aus Linguisten zusammensetzte. Unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg herrschte eine deutliche Tendenz in Richtung auf vermehrt mundartliche Formen vor. Seither hat sich die Meinung auch in Sprachkreisen wieder etwas geändert. Es wird heute vermehrt auf eine schriftsprachliche Form gedrungen, vor allem in extremen Fällen, wie

  • Underhohfu statt Unterhochfeld
  • Aabedberg statt Abendberg

Mit Ausnahme solcher extremer Formulierungen, die von kantonalen Nomenklaturkommissionen gelegentlich vorgeschlagen wurden, hat sich die mundartliche Schreibweise allgemein bewährt und durchgesetzt. Trotzdem führt die Schreibweise immer wieder zu Kontroversen, wie kaum ein anderes Element der topographischen Karte.


Die Kontroversen betreffend extreme Formulierungen haben sich seit 2003 verstärkt, da gewisse Kantone zum Missfallen der Benutzer von den Weisungen 1948 abgewichen sind und eingebürgerte Schreibregeln zur Schreibung von Lokalnamen entsprechend abgeändert werden sollten. Mit der Geoinformationsgesetzgebung aus dem Jahre 2008 zeichnet sich jedoch wieder eine Beruhigung ab.


Die Benutzer von Lokalnamen als Geoinformation konnten bewirken, dass die Regeln für die Schreibweise von Lokalnamen Weisungen 1948 nicht in Regeln für lautnahe Mundartschreibung verändert wurden, sondern als Weisungen 2011 erhalten geblieben sind.


Deutschsprachige Schweiz

Wappen Aargau.png Wappen Appenzell Ausserrhoden.png Wappen Appenzell Innerrhoden.png Wappen BaselLand.png Wappen BaselStadt.png Wappen Bern.png Wappen Freiburg.png Wappen Glarus.png Datei:Wappen Graubünden.png Wappen Luzern.png Wappen Nidwalden.png Wappen Obwalden.png Wappen Schaffhausen.png Wappen Schwyz.png Wappen Solothurn.png Wappen St.Gallen.png Wappen Thurgau.png Wappen Uri.png Wappen Wallis.png Wappen Zug.png Datei:Wappen Zürich.png


  • Mit Einführung der neuen Landeskarten wurde ab ca. 1950 in der deutschsprachigen Schweiz begonnen, Lokalnamen von geringer, lokalen Bedeutung gemäss den bis heute gültigen Schreibweisen Weisungen 1948 mundartlich zu schreiben.
  • Die Schreibung gemäss Weisungen 1948 / Weisungen 2011 verlangt eine gewisse Anlehnung an das Schriftbild der Schriftsprache, was für die einfache Schreib- und Lesbarkeit sowie die allgemeine Akzeptanz der Bevölkerung entscheidend ist.
  • Wird von den Grundsätzen der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) zur Schreibung geografischer Namen abgewichen, muss mit Protesten in der Bevölkerung inkl. entsprechenden Medienberichten und erforderlichen Rückänderungen gerechnet werden vgl. hier


Weitergehende Infos zur Schreibweise Lokalnamen¨(Orts- und Flurnamen) vgl. hier


Französischsprachige Schweiz

Wappen Freiburg.png Wappen Genf.png Wappen Jura.png Wappen Neuenburg.png Wappen Waadt.png Wappen Wallis.png

Schreibweise von Flurnamen

  • Es existieren keine offiziellen Schreibregeln.
  • In der französischsprachigen Schweiz ist die Mundart stark im Schwinden begriffen. Sie wird nur noch von einer Minderheit der Bevölkerung gesprochen, meistens von älteren Leuten. Dementsprechend häufig sind auch die Lokalnamen, die aus dem "patois" in die Schriftsprache übertragen wurden. Heute dominieren eindeutig die schriftsprachlichen Namen (Quelle vgl. hier)
  • Viele Flurnamen entsprechen der Mundart ("patois"), die meisten sind jedoch an das Schriftbild der Schriftsprache angepasst worden.


Italienischsprachige Schweiz

Wappen Tessin.png Datei:Wappen Graubünden.png


Schreibweise von Flurnamen

  • Schriftsprachliche und mundartliche Formen sind gemischt (ca. 25% der Flurnamen sind schriftsprachlich, ca. 75% mundartlich ausgerichtet).
  • Mundartliche Namen werden normalisiert, damit sie den praktischen Bedürfnissen nach ein einfacher Schreib- und Lesbarkeit entsprechen. Einerseits werden dabei die relativ einfachen Transkriptionsregeln des "Repertorio toponomastico ticinese (RTT)" berücksichtigt, andererseits wird für Lokalnamen, die im Standard-Italienisch existieren, die italienische Schrifsprache verwendet.

Rätoromanischsprachige Schweiz

Datei:Wappen Graubünden.png


Im Kanton Graubünden existieren folgende drei Landessprachen:

  • Deutsch
  • Italienisch
  • Rätoromanisch


Rätoromanisch Details zur rätoromanischen Sprache vgl. hier

  • Idiomatische Sprachregionen mit einer eigenen Schriftsprache
    • Surselvisch (Sursilvan)
    • Sutselvisch (Sutsilvan)
    • Surmeirisch (Surmiran)
    • Oberengadinisch (Puter)
    • Unterengadinisch (Vallader)
  • Rumantsch Grischun
    • Die rätoromanischen Sprachidiome sind 1982 in die einheitliche, künstliche Sprache Rumantsch Grischun zusammengefasst worden, welche als Amtsprache dient. Rumantsch Grischun hatte bisher keinen Einfluss auf die Schreibweise von geografischen Namen und wird in Zukunft höchstens als Gattungswörter (bei Gebäuden, Stationsnamen etc.) in geografischen Namen eine relativ kleine Bedeutung haben.


Schreibweise von rätoromanischen Lokalnamen (Orts- und Flurnamen)

  • Für rätoromanische Lokalnamen existieren keine offiziellen Schreibregeln
  • Unter der Leitung von Dr. Andreas Schorta wurde ein alle Flurnamen umfassendes Rätisches Namenbuch geschaffen (ab ca. 1939). Dieses ist für die Schreibweise der rätoromanischen Namen im Prinzip als verbindlich erklärt worden (Quelle vgl. hier)
  • Als dann der bekannte Bündner Sprachforscher Dr. Andrea Schorta im Jahre 1939 den ersten Band des Rätischen Namenbuches mit den Namenlisten aller Bündner Gemeinden herausgab, musste auch das Problem der Schreibung gelöst werden. Der Herausgeber traf eine Kompromisslösung. Einerseits hielt er sich an die amtliche Schreibweise der Bündner Namen, wie sie von der Kantonalen Nomenklaturkommission festgelegt worden war, anderseits wollte er die wesentlichen dialektalen Merkmale der verschiedenen Sprachgebiete möglichst genau festhalten. Dabei war sich Dr. Schorta bewusst, dass es ausserordentlich schwer ist, Regeln für die Schreibung aufzustellen, die sowohl wissenschaftlich als praktisch befriedigen (vgl. hier)
  • Die Mundarten liegen relativ nahe an den idiomatischen Schriftsprachen. Schreibweisen, welche in der idiomatischen Schriftsprache vorkommen, werden heute in der Regel an diese Schriftsprachen ausgerichtet. Die Schreibung der rätoromanischen Flurnamen berücksichtigt die neue, 1982 künstlich geschaffene Sprache Rumantsch Grischun nicht, da diese damals noch nicht bestand.


Schreibweise von rätoromanischen Gemeinde- und Ortschaftsnamen

  • Neue Namen sind in der idiomatischen Form der betreffenden Region zu schreiben, nicht in der Einheitssprache Rumantsch Grischun (RG). Diese kann oder soll jedoch für Gattungswörter (bei Gebäuden, Stationsnamen etc.) verwendet werden. Quelle vgl. hier


Siehe auch

Weblinks


Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell