Zeitschrift SchweizerDeutsch
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Zeitschrift SchweizerDeutsch
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Betrachtungen zur Schreibweise von Lokalnamen
SchweizerDeutsch Ausgabe 1/09
«Laien»-Verschriftlichung von Dialekten
Zeitschrift SchweizerDeutsch Ausgabe 1/09 Seite 15
Autorin: Christiane Stieger
Auszug:
Im Gegensatz zur Standardsprache fehlt es den schweizerdeutschen Dialekten an einer öffentlich normierten Schrift; dies hat zur Konsequenz, dass sich die SchreiberInnen einerseits zwar alle an der Orthographie der Standardsprache orientieren, anderseits resultiert daraus aber auch eine grosse Schreibvarianz. Denn auch wenn unterschiedliche Schriftbilder in erster Linie auf die unterschiedliche Lautung der Dialekte selbst zurückzuführen sind, rühren sie auch daher, dass die DialektschreiberInnen trotz der stets zugrunde liegenden Standardorthographie die Wahl zwischen zwei Prinzipien haben, an die sie sich bei der Verschriftlichung ihres Dialekts halten können:
Im Gegensatz dazu erlaubt die lautnahe Schreibung zwar, die Lautung eines Dialekts originalgetreuer wiederzugeben (widr statt wieder), ist jedoch für den Schreiber und Leser mit einem Mehraufwand an Interpretationsleistung verbunden. |
Bärndütschi Schrybwys
Zeitschrift SchweizerDeutsch Ausgabe 1/09 Seite 17
Kurze Anleitung zum Aufschreiben in schweizerdeutscher, besonders bernischer Mundart
Autor: Werner Marti
Auszug:
Die folgende Anleitung versucht zur besseren Lesbarkeit das gewohnte Schriftbild der Standardsprache mit einer lautlich gemässen Wiedergabe der Mundart zu verbinden, wobei die Hinweise ebenfalls Elemente der Dieth’schen Dialäktschrift (1938) einbauen. So können auch die Leser, die nur gelegentlich mundartlichen Texten begegnen, und besonders solche französischer Zunge oder Mundartfreunde aus andern Mundart-Regionen die Texte flüssig lesen und deshalb besser verstehen. Wenn die hochdeutsche Schreibung mit der mundartlichen Lautung übereinstimmt, dient sie als Grundlage, andernfalls versucht unsere Bärndütschi Schrybwys mit den Buchstaben, die als Zeichen für deutsche Laute stehen, eine eigene Lösung zu finden. |
Analyse "«Laien»-Verschriftlichung von Dialekten" und "Bärndütschi Schrybwys"
Die Differenzierung des Schrift-/Standardprinzipes (standardnahe Schreibung) und Lautprinzipes (lautnahe Schreibung) ist in obigen beiden Kapiteln sehr gut dargelegt. Wenn schon in der Mundartschreibweise von reinen Mundarttexten das Schriftprinzip gegenüber dem Lautprinzip z.T. bevorzugt wird, so sollte dies eigentlich erst recht auch für die Mundartschreibung von Lokalnamen gelten, wo die einfache Schreib- und Lesbarkeit eine besondere Rolle spielt, vgl. dazu die Anleitung zur Mundarschreibung von Werner Marti. Diese hat eine gewisse Analogie zu den Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011, wobei die Weisungen 1948/2011 jedoch nicht nur die Forderung der einfache Schreib- und Lesbarkeit berücksichtigen, sondern auch dem Umstand Rechnung tragen, dass schriftsprachliche und mundartliche Schreibweisen in geeigneter Form koexistieren müssen.
Charakteristik Schrift- und Lautprinzip in Bezug auf mundartliche Schreibweise von Lokalnamen
- Schriftprinzip
- standardnahe Schreibung
- pragmatische, populäre Ausrichtung
- Schreibregeln: Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011
- der bisherigen, herkömmlichen, traditionellen Schreibweise von geografischen Namen nachstehend, resp. bereits zu einer neuen Schreibtradition, relativ grosse Akzeptanz bei der Bevölkerung
- berücksichtig das Sprachempfinden der Bevölkerung
- geeignet für offizielle Schreibweise resp. Lemma in Namenbücher
- Lautprinzip
- lautnahe Schreibung
- wissenschaftliche Ausrichtung
- Schreibregeln: nach Dieth
- grosse Unterschiede zur bisherigen Schreibtradition, wenig Akzeptanz bei der Bevölkerung
- konsequente Mundartschreibweise
- geeignet für genaue Lautwiedergabe in Namenbücher
SchweizerDeutsch Ausgabe 2/09
Zuger Ortsnamen
SchweizerDeutsch Ausgabe 2/09 Zuger Ortsnamen, Beat Dittli Seite 7
Ruedi Schwarzenbach dokumentiert die Zuger Ortsnamen als Lexikon der Siedlungs-, Flur- und Gewässernamen von Beat Dittli.
Bemerkungen zu den Zuger Ortsnamen:
Mundartliche Namen werden im Kanton Zug gemässigt in Befolgung der Schreibregeln Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 geschrieben vgl. map.geo.admin.ch
Namenstreit im Thurgau
Zeitschrift SchweizerDeutsch Ausgabe 2/09 Seite 11
Autor: Ruedi Schwarzenbach
Die Dokumentation «Geschichte Schreibweise Lokalnamen» der Hochschule Rapperswil sieht Konflikte zwischen drei Ansprüchen an die geographischen Namen. Schwarzenbach zitiert diesen Text und fährt anschliessend so weiter:
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Ergänzungen zum Text:
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat entschieden, dass die Siedlungsnamen sowie die Flurnamen mit grosser Bedeutung überprüft und z.T. zurückgeändert werden vgl. Rückänderungen von Lokalnamen im Kanton Thurgau. Wie im Kapitel Bundesratsbeschluss vom 22.2.1038 dargelegt, wurde im Kanton Thurgau davon ausgegangen, dass der Bundesrat vom 22.2.1938 angeblich eine mundartnahe Schreibweise verlangt habe.
Dieser Umstand wird im Kapitel Namenstreit im Thurgau in der Ausgabe SchweizerDeutsch 2/09 wie folgt dokumentiert:
Im Rahmen der amtlichen Vermessung hat sich der Thurgau an eine 1938 vom Bundesrat erlassene Vorschrift gehalten, wonach Orts- und Flurnamen von geringer, lokaler Bedeutung in Anlehnung an die ortsübliche Aussprache geschrieben werden sollten. |
Im Bundesratsbeschluss vom 2.2.1938 werden jedoch keine Aussagen über eine Mundartschreibweise gemacht, erst mit den 1948 Ausführungsbestimmungen, den Weisungen 1948. Es handelt sich dabei nicht um irgendeine Schreibweise:
In Art. 7 der Weisungen 1948 wird spezifiziert: Schreibung in Anlehnung an ortsübliche Aussprache nach den im Anhang zu diesen Weisungen enthaltenen Grundsätzen und Schreibregeln. Die Grundsätzen und Schreibregeln in Anhang zu Art. 7 sind nicht nach dem Lautprinzip, sondern nach dem Schriftprinzip ausgerichtet vgl. dazu Weisungen 1948: wie soll mundartlich geschrieben werden?
Im Kanton Thurgau ist man in Bezug auf «die Schreibung in Anlehnung an die ortsübliche Aussprache» jedoch auch bei der offiziellen Schreibweise vom Lautprinzip ausgegangen und man hat sich dabei an die Schreibweise von Dieth angelehnt. Im Thurgauer Namenbuch wird dargelegt, dass Weisungen 1948 als nicht mehr zeitgemässe Mundartschreibung betrachtet wurden. Es wurde nicht erkannt, dass es dabei um zwei unterschiedliche Prinzipien geht. In einem Namenbuch ist die Schreibweise nach Dieth als Lautprinzip durchaus geeignet für eine lautnahe Notation ohne diakritische Zeichen. Die offizielle Schreibweise sollte jedoch gemäss Schriftprinzip normalisiert sein vgl. auch Normalisierung geografischer Mundartnamen resp. unterschiedliche Schreibtypen in einem Namenbuch.
SchweizerDeutsch Ausgabe 3/09
«Wir sind zweisprachig innerhalb der einen Sprache.»
SchweizerDeutsch Ausgabe 3/09 Seite 3
Hugo Loetscher (1929 - 2009) über seine Spracherfahrungen als Schweizer Schriftsteller und Kosmopolit
Hugo Loetscher hat bezüglich dieses Themas zum Teil ähnliche Aussagen gemacht wie dazumal der ETH Professor Eduard Imhof.
Das Zürichdeutsche Wörterbuch von Heinz Gallmann
SchweizerDeutsch Ausgabe 3/09 Seite 5
Autor: Ruedi Schwarzenbach
Ergänzungen zum Text:
vgl. Dialektsprechweise von Lokalnamen
Hochdeutsch in Zürich - vor 100 Jahren
SchweizerDeutsch Ausgabe 3/09 Seite 20
Kann die Befürchtung, dass die Mundart im Kanton Zürich aussterben könnte allenfalls dazu beigetragen haben, dass im Kanton Zürich bereits 1916 Mundartschreibweise für Lokalnamen festgelegt wurde? vgl. hier
SchweizerDeutsch Ausgabe 1/10
Die «Laui» ist keine Schiltistrasse 21
SchweizerDeutsch Ausgabe 1/10 Seite 4
Autor: Erwin Haas
Bemerkungen zum Text:
Dieser Text zeigt, dass Orts- und Flurnamen wichtige und von der Bevölkerung geschätzte Elemente der Gebäudeadressierung sind.
SchweizerDeutsch Ausgabe 2/10
Namenstreit im Kanton Thurgau
- Seite 28 Ruedi Schwarzenbach berichtet über den Artikel Kehrtwende bei den Lokalnamen von Christof Widmer, Thurgauerzeitung.
SchweizerDeutsch Ausgabe 1/12
Lokalnamen auf Landeskarten
Seite 17-18 Ruedi Schwarzenbach zum Thema «Lokalnamen auf Landeskarten»
Im obigen Kapitel zitierter Artikel «Flurnamen sollen gut lesbar sein» vgl. hier
Weisungen 2011
Seite 19-21 Ruedi Schwarzenbach informiert über «Aus den Weisungen 2011»
Weitere Infos zu den Weisungen 2011 vgl. hier
Siehe auch
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