Allgemeine Akzeptanz Schreibweise Lokalnamen

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Allgemeine Akzeptanz

Bethelhausen oder Betelhuuse? vgl. hier

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Hintergrund - Allgemeine Regeln - Namenforschung/Namenbücher

Hintergrund

  • Lokalnamen (Orts- und Flurnamen) bezeichnen Örtlichkeiten und sind wichtige Hilfen für Orientierung und Verständigung. Zugleich haben sie als wichtiges Kulturgut eine grosse Bedeutung (vgl. hier).
  • Der für hervorragende Kartenästhetik weltberühmte ETH-Professor für Kartografie Eduard Imhof hält bereits 1945 in Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten fest, dass die Lokalnamen einen wesentlichen, jedoch in ihren Formen immer wieder heftig umstrittenen Inhaltsteil von amtlichen Plänen und Karten darstellen (Ortsnamen i.a.S. als Lokalnamen).
  • Die Auseinandersetzung betrifft die Schreibweise der Lokalnamen bezüglich von zwei unterschiedlichen Aspekten:
    • Aspekt Orientierung und Verständigung: Für den Zweck der Lokalnamen als geografische Referenznamen für Örtlichkeiten drängt sich eine pragmatisch ausgerichtete, einfach schreib- und lesbare Schreibweise auf.
    • Aspekt Namenforschung (Situation 1945): Die Ortsnamenforschung hingegen erstrebt eine Aufnahme aller Namen in der lokalen Mundart. Im Streben nach sprachlicher Reinheit und Einheitlichkeit sucht sie ein Nebeneinander schriftsprachlicher und mundartlicher Ortsnamen oder gar ihre Mischung in ein und demselben Wortbild zu vermeiden oder wenigstens einzudämmen. Neben wissenschaftlichen und stilistischen Erwägungen sind es auch nationale Gesichtspunkte, die zugunsten der Mundart in die Wagschale gelegt werden. Es ist der Ruf nach stärkerer Betonung unserer eigenstaatlichen Substanz, nach Bodenständigkeit und sprachlichem Heimatschutz. Zitat Eduard Imhof in Die Ortsnamen in den amtlichen Plänen und Karten
  • 1948 hatten sich die Verfechter beider Aspekte auf einen Kompromiss für Schreibregeln geeint, die Weisungen 1948. Der Kompromiss bestand darin, dass z.B. Eduard Imhof Zugeständnisse bezüglich mehr lautnahe Mundart machte, als er propagiert hatte vgl. hier. Trotzdem stellen die Weisungen 1948 und die daraus abgeleiteten Weisungen 2011 ausgewogene, pragmatische Schreibregeln dar.
  • Ab ca. 1990 begannen einzelne Nomenklaturkommissionen, z.B. Kanton Thurgau (vgl. hier) und Schaffhausen (vgl. hier) Lokalnamen entgegen den Weisungen 1948/2011 (aber unter Berufung auf Weisungen 1948) Lokalnamen sehr lautnah zu schreiben. Der fehlenden allgemeinen Akzeptanz für solche Schreibweisen wurde die grosse kulturhistorische Bedeutung von Lokalnamen entgegen gehalten. Die kulturhistorische Bedeutung von Lokalnamen ist unbestritten. Es ist jedoch nicht begründet, dass die Namen aus kulturhistorischer Sicht sehr lautnahe Schreibweise geändert werden sollen. Lokalnamen bezeichnen in erster Linie Örtlichkeiten. Die Bedeutung der Namen steht nicht im Vordergrund. Trotzdem ist es auch kulturhistorischer Sicht wertvoll, die Bedeutung der Namen zu erkennen. Aus Sicht von Kulturhistoriker sind moderate Schreibweisen von Lokalnamen wegen der besseren Erkennbarkeit der Bedeutung wesentlich wertvoller als lautnahe Schreibweisen ( vgl. Kulturgeschichte).
  • Der Unterschied der Schreibweisen der Namen gemäss Weisungen 1948/2011 gegenüber herkömmlicher Schreibweise vor 1948 ist wesentlich geringer, als der Unterschied der lautnahen Schreibweisen gegenüber Weisungen 1948/2011. Die Weisungen 1948 wurden vor allem im Sinne einer Harmonisierung geschaffen unter Berücksichtigung der herkömmlichen Schreibtradition.

Beharrungsvermögen von Namen - Starke Bindung der Bevölkerung die Namen

Im Artikel Namenstreit im Thurgau der Zeitschrift SchweizerDeutsch 2009/02 werden 2 wichtige Aspekte hervorgehoben:

  • Beharrungsvermögen der Namen, das sich aus ihrer Einmaligkeit ergibt. Ein Name ist nicht ein beliebig verwendbares Wort mit seiner Bedeutung (ein Appellativ), sondern ein Wort, das als Name einen Ort – und nur diesen Ort – meint, und zwar so lange, als man etwas von ihm wissen will.
  • Starke Bindung der Bevölkerung an die Namen, die sie kennt, braucht und in ihre ‹Welt› aufgenommen hat. Er mag noch so schriftdeutsch oder noch so mundartlich geschrieben sein: So, wie sie ihn kennen und brauchen gelernt habe, so soll er bleiben.

Allgemeine Akzeptanz

Akzeptanz für sehr lautnahe Schreibweisen findet man nur bei einer kleinen Minderheit, insbesondere bei gewissen Vertretern der Namenforschung resp. Nomenklaturkommissionen.


Bei einer grossen Mehrheit findet der Wechsel auf lautnahe Schreibweise von Lokalnamen keine Akzeptanz; vgl. Umfragen im Kanton Thurgau.Kein Gehör haben auch die «Eigentümer» von Lokalnamen, die Gemeinden:


Umgekehrt stossen gemässigte und pragmatische Schreibweisen bei einer grossen Mehrheit der Gemeinden auf eine gute Akzeptanz, so z.B. im Kanton Obwalden, wo man von einer lautnahen Mundartschreibweise wieder abgewichen ist. Die Obwaldner Gemeinden können gewichtig mitreden, wie ihre Ortsnamen zukünftig lauten. Die einstigen Wogen gegen die Namensrevision haben sich geglättet.


Die Beibehaltung der bisherigen, moderaten Schreibweise von Lokalnamen, stösst aus folgenden Gründen auf allgemeine Akzeptanz:

  • Kein Handlungsbedarf
    • es besteht kein Handlungsbedarf, insbesondere kein Bedarf für Änderungen, welche die Interessen der Befürworter von lautnaher Mundart stärker gewichtet als bisher. Aspekt Orientierung und Verständigung soll wie bisher angemessen berücksichtigt werden.
    • Vermeidung des Änderungs- und Anpassungsaufwand in Registern, Signalisation usw. resp. Vermeidung eines Chaos, da diese Anpassungen kaum realisiert werden können und in historischen Dokumenten unmöglich sind.
  • Praxistauglichkeit
    • Man ist sich gewöhnt, in der Standardsprache zu schreiben und zu lesen und automatisch in Mundartsprache zu sprechen und zu hören. Das zur Verfügung stehende Alphabet erlaubt es nicht, einigermassen korrekt in Mundart zuschreiben und Unzulänglichkeiten wirken dilettantisch oder gar lächerlich vgl. Standardsprache und Dialekt. Die Anlehnung an das vertraute Schriftbild der Standardsprache ermöglicht eine leichte Schreib- und Lesbarkeit der Namen.
    • Nur Namen von lokaler und geringer Bedeutung sollen gemäss Weisungen 1948/2011 mundartlich geschrieben werden. In der Schweiz lässt sich nicht verhindern, dass Lokalnamen in herkömmlicher und mundartlicher Schreibweisen nebeneinander existieren müssen. Mit der moderaten Schreibweise nach Weisungen 1948/2011 ist ein harmonisches Schriftbild geografischer Namen der gesamten Karte oder eine Planes viel besser möglich, als eine Mischung zwischen herkömmlicher und einer extrem lautnaher Schreibweise.
    • Namen können problemlos in einem amtlichen, in Standardsprache abgefassten Dokument aufgeführt werden (ohne dass dabei dieses Dokument lächerlich würde oder dass die Namen in Standardsprache übersetzt werden müssten)
    • Schreibweise kompatibel mit der Gebäudeadressierung und geeignet für Gebietsbezeichnungen ausserhalb des bewohnten Gebietes
    • Namen verwendbar für Stationsnamen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Erlasse sowie für die Bezeichnung von öffentlichen und privaten Bauten
  • Einheitliche Schreibweise derselben Örtlichkeit (vertikale Harmonie)
    • Eine allgemeine Akzeptanz der Schreibweise von Lokalnamen ist für die Wahrung einheitlichen Schreibweise in Karten, Plänen, Homepages, Erlassen, Registern, historischen Dokumenten usw. sehr entscheidend
  • Bedeutung von Lokalnamen möglichst erkennbar
    • Obwohl Lokalnamen grundsätzlich Örtlichkeiten bezeichnen und nicht bedeuten, wird allgemein geschätzt, wenn die Bedeutung von Lokalnamen in möglichst vielen Fällen noch erkennbar ist. Bei der Veränderung der moderaten Schreibweise mit Anlehnung an das Schriftbild der Standardsprache geht die Bedeutung der Namen bei der Änderung auf lautnahe Schreibweise vielfach verloren.


Allgemeine Regeln

Die allgemeinen Regeln für geografische Namen - insbesondere auch Lokalnamen - lauten:

(Die Verordnung über geografische Namen (GeoNV) wurde am 1.7.2008 in Kraft gesetzt)


  1. Geografische Namen wie z.B. Gemeindenamen, Lokalnamen (Orts- und Flurnamen) und Strassennamen sollten in allen Informationsträgern (Plan für das Grundbuch, Übersichtsplänen, Landeskarten, weiteren Karten und Plänen (wie z.B. touristische Karten usw.) sowie auf der Beschilderung und Referenzierung im Grundbuch, Verordnungen, div. Registern usw. einheitlich geschrieben werden (vgl. GeoNV Art. 1). Weitergehende Betrachtungen: mangelnde vertikale Harmonie.
  2. Die heutige Schreibweise von geografischen Namen soll als nachhaltige räumliche Referenz unverändert bleiben, da sonst an vielen Stellen Anpassungen gemacht werden müssen, was mit grossen Kosten verbunden ist. Änderungen der Schreibweise von geografischen Namen sind nur zulässig, wenn ein öffentliches Interesse geltend gemacht werden kann (vgl. GeoNV Art. 4, Abs. 3). Weitergehende Betachtungen: Änderungen Schreibweise Lokalnamen.
  3. Geografische Namen sollen einfach schreib- und lesbar sein sowie eine allgemeine Akzeptanz aufweisen (vgl. GeoNV Art. 4 Abs. 1). Weitergehende Betrachtungen: allgemeine Akzeptanz.
  4. Geografische Namen werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an das Schriftbild der Standarsprache (Schriftsprache) der betreffenden Sprachregion formuliert (vgl. GeoNV Art. 4 Abs. 2). Weiterhegende Betrachtungen: Standardsprache und Dialekt.
  5. Die Schreibweise von geografischen Namen aus verschiedenen Namenskategorien (Lokalnamen/Gemeinden/Ortschaften/Strassen/Stationen) soll nach Möglichkeit übereinstimmen (vgl. GeoNV Art. 27, Abs. 5). Weitergehende Betrachtungen: Zusammenspiel von Lokalnamen mit Strassen- und Stationsnamen sowie Namen von Fachdaten.


Namenforschung / Namenbücher

Namenforschung/Namenbücher dienen dazu, die Bedeutung von Lokalnamen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es besteht heute ein grosses öffentliches Interesse, mehr über die Bedeutung und Herkunft von Lokalnamen zu erfahren. Für Namenbücher und Namenforschung besteht eine allgemeine Akzeptanz.

Hingegen besteht keine allgemeine Akzeptanz für lautnahe Schreibweisen von Lokalnamen, wie sie seit einigen Jahren z.T. aus Kreisen der Namenforschung/Namenbuch und gewissen Nomenklaturkommissionen propagiert werden. Lautnahe Schreibweisen von Lokalnamen sollen nicht für Karten und Pläne verwendet werden, da sie sich dazu grundsätzlich nicht eignen vgl. «Vermessung ist nicht Forschung». Die bisherige, moderate Schreibweise von Lokalnamen gemäss Weisungen 1948/2011 wird von zahlreichen Nomenklaturkommissionen wie auch in diversen Namenbüchern nach wie vor angewandt.


Unterschiedliche Schreibweisen Search.ch, GoogleMaps, Landeskarte und amtlicher Vermessung im Kanton Thurgau

Wappen Thurgau.png


Rückänderungen der Schreibweise von Lokalnamen im Kanton Thurgau im Jahre 2011

Die geänderte Schreibweise von Lokalnamen, wie dies die unten aufgeführten Beispiele zeigen, stiessen im Kanton Thurgau bei den Gemeinden nicht auf allgemeine Akzeptanz. Im Jahre 2011 wurde deshalb beschlossen, die Schreibweise zahlreicher Lokalnamen wieder rückgängig zu machen. Rückänderungen der Schreibweise von Lokalnamen im Kanton Thurgau vgl. hier


Folgende Beispiele zeigen die negativen Auswirkungen der geänderten Lokalnamen im Kanton Thurgau. während der Zeitperiode von ca. 1996 - 2012.

  • Änderung der bisherigen Schreibweise auf eine ungeeignete Schreibweise
    • In der Landeskarte wurden die bisherigen gewohnten Schreibweisen der Lokalnamen durch neue Schreibweisen ausgetauscht, welche für Karten und Pläne ungeeignet sind und keine allgemeine Akzeptanz mehr geniessen.
    • In der amtlichen Vermessung wurden die bisherigen Schreibweisen geändert (vgl. unten).
  • Beibehaltung der bisherigen, gewohnten Schreibweise:
    • Anbieter wie Search.ch, Google Maps usw. verwenden die bisherigen Schreibweisen für Lokalnamen, welche allgemeine Akzeptanz aufweisen, mit den Schreibweisen der Gebäudeadressen verträglich und auch in zahlreichen öffentlichen Registern und Festlegungen verankert sind.
    • Auch bei amtlichen Stellen findet die neue, «amtliche» Schreibweise kaum Akzeptanz. So werden für Siedlungsnamen im Kanton Thurgau die bisherigen Schreibweisen beibehalten und die neuen amtlichen Schreibweisen nur in Klammern gesetzt.
  • Doppelte Kartierung

Map.search.ch hat begonnen, einzelne Namen zusätzlich in der Mundartschreibweise zu kartieren z.B. neben Menzikon auch Menzike (vgl. Namenproblematik im Kanton Thurgau). Da die neuen Schreibweisen nicht auf allgemeine Akzeptanz stossen, wurde dabei die bisherige Schreibweise belassen. Selbst bei der neuen Schreibweise stossen extreme Schreibweisen nicht auf Akzeptanz und so wird nicht Häusern und Hüüsere kartiert sondern nur Häusern und Hüsere mit einem ü. Die extremen Schreiweisen führen dazu, dass z.T. mehrere Schreibversionen der veränderten Namen existieren.


Beispiele map.search.ch, maps.google.ch, Siedlungsverzeichnis und Landeskarte (Jahr 2011)

Um die Namen in der Landeskarte live im Geodatenviewer anzuzeigen:

  1. auf Namen klicken
  2. Pixelkarten wählen
  3. Massstab 1:10'000 wählen
  4. aktualisieren


Kt Gemeinde map.search.ch maps.google.ch Siedlungsverzeichnis Kt TG Landeskarte
TG Amriswil Almensberg ms.jpg

Almensberg+Almischbärg

Almensberg mg.jpg

Almensberg

Almensberg (Almischbärg) Datei:Almischbärg lk.jpg

Almischbärg

TG Kemmental Datei:Aufhäusern ms.jpg

Aufhäusern

Datei:Aufhäusern mg.jpg

Aufhäusern

Aufhäusern (Ufhüüsere) Datei:Ufhüüsere lk.jpg

Ufhüüsere

TG Gachnang Bethelhausen ms.jpg

Bethelhausen

Bethelhausen mg.jpg

Bethelhausen

Bethelhausen (Betelhuuse) Betelhuuse lk.jpg

Betelhuuse

TG Fischingen Dingetswil ms.jpg

Dingetswil

Dingetswil.jpg

Dingetswil

Dingetswil (Tingetschwiil) Tingetschwiil lk.jpg

Tingetschwiil

TG Egnach Erdhausen ms.jpg

Erdhausen+Ärdhuuse

Erdhausen mg.jpg

Erdhausen

Erdhausen (Ärdhuuse) Datei:Ärdhuuse lk.jpg

Ärdhuuse

TG Tobel-Tägerschen Fliegenegg ms.jpg

Fliegenegg

Fliegenegg mg.jpg

Fliegenegg

Fliegenegg (Flüügenegg) Datei:Flüügenegg lk.jpg


Flüügenegg

TG Wuppenau Greutensberg ms.jpg

Greutensberg+Greutisbärg

Greutensberg mg.jpg

Greutensberg

Greutensberg (Greutisbärg) Datei:Greutisbärg lk.jpg

Greutisbärg

TG Wigoltingen Datei:Häusern ms.jpg

Häusern+Hüsere(1ü)

Datei:Häusern mg.jpg

Häusern

Häusern (Hüüsere) Datei:Hüüsere lk.jpg

Hüüsere

TG Münchwilen (TG) Mezikon ms.jpg

Mezikon+Mezike

Mezikon mg.jpg

Mezikon

Mezikon (Mezike) Mezike.jpg

Mezike

TG Zihlschlacht-Sitterdorf Pfyn ms.jpg

Pfyn

Pfyn mg.jpg

Pfyn

Pfyn (Pfii) Pfii lk.jpg

Pfii

TG Bussnang Stehrenberg ms.jpg

Stehrenberg+Steerebärg

Stehrenberg mg.jpg

Stehrenberg

Stehrenberg (Steerebärg) Datei:Steerebärg lk.jpg

Steerebärg

TG Gachnang Strass ms.jpg

Strass+Stroos

Strass mg.jpg

Strass

Strass (Strooss) Strooss lk.jpg

Strooss

TG Fischingen Waltensberg ms.jpg

Waltensberg

Waltensberg mg.jpg

Waltensberg

Waltensberg (Walteschbärg) Datei:Walteschbärg lk.jpg

Walteschbärg


Beispiele amtliche Vermessung (Jahr 2011)

  • Im ThurGIS kann hier auf Flurnamen zugegriffen werden. Dazu muss Namenbuch / Flurnamen gewählt werden.
  • Die Schreibweise der Flurnamen sowie die Schreibweise im Übersichtsplan stimmen vielfach mit der geänderten Schreibweise auf der Landeskarte überein.
  • Die Schreibweise auf dem Übersichtsplan und die Schreibweise der Flurnamen sind nicht immer konsistent (vgl. Beispiele unten)
  • Vor der Änderung der Flurnamen im Kanton Thurgau stimmte die Schreibweise mit der Schreibweise von Lokalnamen meistens in den Adressen überein.



ÜP = Übersichtsplan

Gemeinde: Amriswil

Flurname bisher: Almensberg

Adresse : Almensberg


Flurname neu: Alimschbärg

Flurnamen ÜP: Almischberg

Almensberg av.jpg
Gemeinde: Gerlikon

Flurname bisher: Bewangen

Adresse : Bewangen


Flurname neu: Bewange

Flurname ÜP: Beewange

Bewangen av.jpg
Gemeinde: Au

Flurname bisher: Dingetswil

Adresse : Dingetswil


Flurname ÜP: Tingetschwiil

Flurname neu: wieder Dingetswil

Dingetswil av.jpg

Weitere Links zur Änderungen der Schreibweise von Lokalnamen im Kanton Thurgau


Unterschiedliche Schreibweisen der amtlichen Vermessung und der Landeskarte im Kanton Schaffhausen

Wappen Schaffhausen.png

Breiten lk.jpgBraate av.jpg


Erläuterungen

Im Kanton Schaffhausen hat sich ein ähnlicher Prozess etabliert wie im Kanton Thurgau. Die bestehende Schreibweise der Lokalnamen in der amtlichen Vermessung werden auf eine äusserst lautnahe Schreibweise umgestellt. Tausende Namen sind davon betroffen.

Die Umstellung der Schreibweise von Lokalnamen in amtlichen Karten und Plänen in Anlehnung an Namenbücher, widerspricht den allgemeinen Regeln für geografische Namen. Es ist mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Gebäudeadressierung, Übereinstimmung mit amtlichen Registern, Handhabung von Suchdiensten (z.B. Search.ch und Google Maps) usw. zu rechnen vgl. Beispiele im Schleitheim.


Beispiele

Geoportal Kanton Schaffhausen vgl. hier

Kt Gemeinde Landeskarte Amtliche Vermessung Kt SH]
SH Beggingen Allerstig lk.jpg

Allerstig

Allerstiig av.jpg

Allerstiig

SH Wilchingen Datei:Altfären lk.jpg

Altfären

Datei:Aaltfäre av.jpg

Aaltfäre

SH Schleitheim Babental lk.jpg

Babental

Boobedel av.jpg

Boobedel

SH Beggingen Bommgarten lk.jpg

Bommgarten

Bommgaarte av.jpg

Bommgaarte

SH Schleitheim Breiten lk.jpg

Breiten

Braate av.jpg

Braate

SH Beringen Datei:Breitenbüel lk.jpg

Breitenbüel

Datei:Braatebüel av.jpg

Braatebüel

SH Schleitheim Espili lk.jpg

Espili

Espili av.jpg

Eespili

SH Oberhallau Datei:Gälenfritz lk.jpg

Gälenfritz

Datei:Gäälefritz av.jpg

Gäälefritz

SH Beringen Grafenstein lk.jpg

Grafenstein

Graafestaa av.jpg

Graafestaa

SH Hemmental Guggental lk.jpg

Guggental

Guggedal av.jpg

Guggedal

SH Beggingen Hafendeckel lk.jpg

Hafendeckel

Hafeteckel av.jpg

Hafeteckel

SH Schleitheim Lendenberg lk.jpg

Lendenberg

Datei:Lendebärg av.jpg

Lendebärg

SH Beggingen Datei:Löberen lk.jpg

Löberen

Datei:Lööbere av.jpg

Lööbere

SH Neunkirch Rennwegerhau lk.jpg

Rennwegerhau

Datei:Rännwäghau av.jpg

Rännwäghau

SH Schleitheim Datei:Rötenberg lk.jpg

Rötenberg

Datei:Röötebärg av.jpg

Röötebärg

SH Schleitheim Datei:Schofwinkelbüel lk.jpg

Schofwinkelbüel

Datei:Schoofwinkelbüel av.jpg

Schoofwinkelbüel

SH Schleitheim Uezenstein lk.jpg

Uezenstein

Uezestaa av.jpg

Uezestaa


Unterschiedliche Schreibweisen von «Chuenisbärgli» in Adelboden Kanton Bern

Wappen Bern.png

Das bei Abfahrtsweltmeisterschaften berühmt gewordene Chuenisbärgli liegt in Adelboden. Die Schreibweise Chuenisbärgli ist zwar die offizielle Schreibweise der Gemeinde Adelboden, stösst aber anscheinend nicht auf eine allgemeine Akzeptanz. So heisst es z.B. in swissinfo: Der Neuenburger hat zum "Chuenisbärgli", wie die Adelbodner ihren Hausberg Kuonisbergli offiziell genannt haben wollen, ein gespaltenes Verhältnis.


In der Dufourkarte (1845-1865) wurde sehr hochdeutsch Kühnisberg geschrieben. Nach ca. 1900 lautete die Schreibweise Kuenisbergli und blieb auf der Landeskarte bis 1963 bestehen. In der Adressierung (vgl. Ortsbuch der Schweiz 1928) hiess die Schreibweise Kuhnisbergli und hat sich dann zu Kuonisbergli verändert. Die beiden Schreibweisen Kuenisbergli auf der Landeskarte und Kuonisbergli bei der Adressierung haben sich relativ lange gehalten. Anstelle dies beiden sehr ähnlichen Schreibweisen allenfalls sogar zusammen zu führen, löste 1974 die Änderung in der Landeskarte auf die Schreibweise Chuenisbärgli eine Flut von 12 verschiedenen Schreibweisen aus.

Schreibweise Google ca.
Chuenisbärgli/Chuenisbaergli 3400
Chuenisbergli 330
Chuonisbärgli/Chuonisbaergli 70
Chuonisbergli 20
Kuenisbärgli/Kuenisbaergli 40
Kuenisbergli 110
Kuonisbärgli/Kuonisbaergli 1400
Kuonisbergli 1500


Die Gebäudeadressierung ist unverändert geblieben:

  • Kuonisbergliweg
  • Alp Kuonisbergli


Kühnisberg auf der Dufourkarte

Kühnisberg auf der Dufourkarte


Lokalnamen 1928:

  • Kühni Summiswald, Kt. Bern
  • Kunisbergli, Adelboden, Kt. Bern
  • Kühnishaus, Teufen, Kt. Appenzell
  • Kühnisweid, Appenzell

Kühni, Küeni, Chueni = Kurzform von Chuenrat (heute Konrad) Chuenrat hiess etwa «Rat durch Kühnheit»

kuoni: althochdeutsch = kühn


(Weitere Betrachtungen vgl. Artikel auf www.lokalnamen.ch).

Gemeinden im Kt. St. Gallen haben kein Gehör für neue Namen

Wappen St.Gallen.png

Stollenberg.jpg Stollenberg wurde in Stolleberg geändert


Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell