Orts- und Ortschaftsnamen
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Diese Seite behandelt die Unterschiede und Abgrenzung von Orten und Ortschaften (im postalischen Sinn) sowie die Bedeutung dieser beiden geografischen Namen für die Gebäudeadressen.
Begriffe
Beim grössten Ort in obiger Abbildung kann umgangssprachlich auch von Ortschaft gesprochen werden.
► Übersicht über geografische Namen, Lokalnamen sowie Gebäudeadressen
Ort und Ortschaften
Erläuterungen zu Ortschaften im Sinne von grösseren Orten (Lokalnamen) und Ortschaften (im postalischen Sinn) sowie deren Verwendung im Wiki HSR Rapperswil vgl. hier.
- Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Orte und Ortschaften im umgangssprachlichen Sinn als Synonyme verwendet für Städte, Dörfer und Weiler. Speziell Dörfer werden umgangssprachlich auch als Ortschaften bezeichnet. Mit dem Begriff Ort werden im Sinne von Ortstafeln, innerorts - ausserorts heute vor allem Siedlungsgebiete bezeichnet, während man z.T. unter Ortsnamen neben den Siedlungsgebieten auch Flurnamen versteht.
- Wenn man von der Gebäudeadressierung spricht, muss man die beiden Begriffe Orte, zu denen auch Ortschaften im umgangssprachlichen Sinne von grösseren Orten und Ortschaften (im postalischen Sinn) zwingend auseinander halten, da es sich um unterschiedlich strukturierte Objekte von Geoinformationen handelt.
- Hier im Wiki werden die Begriffe Ort und Ortschaft (im postalischen Sinn) verwendet, damit keine Verwechslungsgefahr zwischen beiden Begriffen besteht. Die wichtigsten Unterschiede zwischen Ort und Ortschaft (im postalischen Sinn) sind in folgender Tabelle aufgelistet und in den beiden Kapiteln Orte und Ortschaften (im postalisch Sinn) näher beschrieben.
Kriterium | Orte | Ortschaften | |
---|---|---|---|
Synonym | Ort, Ortschaft im umgangssprachichen Sinn für grösserer Ort | Ortschaft (im postalischen Sinn) | |
Französisch | lieux | localité | |
Italienisch | località | località postale | |
Deutschland/ Österreich | Ort (Ortsname) | Postleitgebiet (Postleitort) | |
Anzahl in der Schweiz | ca. 20'000 bis auf Stufe Weiler | ca. 4'100 Ortschaften (im postalischen Sinn)
ca. 1.5 Ortschaften (im postalischen Sinn) pro Gemeinde | |
Amtliche Vermessung | Nomenklatur (Ortsnamen) | Gebäudeadressierung (Objekt Ortschaft im Thema PLZOrtschaften) | |
Postleitzahl | Nein (Ortschaften im umgangssprachlichen Sinn weisen zwar auch eine oder mehrere Postleitzahlen auf, die Abgrenzungen sind jedoch nicht speziell auf die Postleitzahl ausgerichtet) | Ja | |
Topologie | Enge Siedlungsumrandung, Einzelflächen | Schweizweite Gebietsaufteilung für die Gebäudeadressierung, umfasst auch Gebiete, wo sich keine Gebäude befinden z.B. Seen und Gebirge | |
Umliegende Weiler | grenzen sich ab von einer nahegelegenen Ortschaft im Sinn eines grösseren Ortes | gehören vielfach zu einer nahegelegen Ortschaft oder bilden zum Teil eigenständige Ortschaften | |
Umliegende Einzelhöfe | gehören nicht zu einem Ort im Sinne von Stadt, Dorf oder Weiler (sind teilweise als Lokalnamen kartiert) | gehören immer zu einer Ortschaft (im postalischen Sinn) | |
Hierarchiebildungen | möglich (keine klaren Regeln in der amtlichen Vermessung definiert) | Nein | |
Kartierung auf Karten und Plänen | Ja (meist Ort ohne Beifügung) | Nein | |
Signalisation | Orte sind meist mit Ortstafeln gekennzeichnet Details vgl. hier | Nein (nur indirekt, wo Ortsname auch Ortschaftsname im postalischen Sinne entspricht) Details vgl. hier | |
Namen | vielfach ohne Zusatz (schweizweit nicht eindeutig) | z.T. mit Zusatz damit schweizweit eindeutig |
Ort
Beispiele von Orten vgl. hier.
- In der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) wurde der Begriff Ortsname als solcher nicht explizit definiert. Bei Ortsnamen als Überbegriff von Namen von Siedlungen wie Stadt, Dorf, Weiler handelt es sich gemäss GeoNV im rechtlichen Sinn um geografische Namen der Landesvermessung und der amtlichen Vermessung.
- Umrandung des effektiven Siedlungsgebietes ohne aussen liegende Weiler und Einzelhöfe
- Orte werden im Gegensatz zu Ortschaften in amtlichen Karten und Plänen kartiert und vielfach mit Ortstafeln signalisiert (vgl. Signalisationsverordnung in der Strassenverkehrsgesetzgebung: Der Ortsbegriff in der Signalisationsverordnung lehnt sich stark an die Definition des Ortes im Sinne von Stadt, Dorf und Weiler an um innerorts und ausserorts zu kennzeichnen. In der Signalisationsverordnung wird der Begriff «Ort» und «Ortschaft» gleichbedeutend verwendet. Ortstafel vgl. hier
- Der Ortsname eines Siedlungszentrums (vielfach identisch mit Name der politischen Gemeinde) wird meist für den Namen der postalischen Ortschaft verwendet. Es gibt aber auch Ortschaftsnamen, wo ein solcher Zentrumsort nicht existiert (z.B. Horgenberg, wo es sich um einen übergeordneten Ortsnamen und nicht um eine Ortschaft im klassischen, umgangssprachlichen Sinn handelt).
- amtliche Vermessung: Thema Nomenklatur, Tabelle Ortsnamen (Topologie Surface)
Ortschaft (im postalischen Sinn)
- Die Ortschaft ist in der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) definiert.
- Eine Ortschaft umfasst ein administratives, künstlich gebildetes Gebiet für die Gebäudressierung und besitzt eine 6-stellige Postleitzahl (in Städten mehrere). Eine Ortschaft kann auch ohne entsprechende Poststelle existieren.
- Eine Ortschaft umfasst eine oder mehre Orte und trägt meist den Namen des bedeutendsten Ortes als Siedlungszentrum. Sie umfasst nicht nur das eng abgegrenzte Siedlungsgebiet, sondern auch das Umland mit Einzelhöfen, Weilern, Ausflugsorten
- Ortschaften werden grundsätzlich aus Städten und grösseren Dörfern gebildet (schweizweite Bedeutung), jedoch grundsätzlich nicht aus Weilern und kleineren Dörfern (keine schweizweite Bedeutung).
- [[Orts-_und_Ortschaftsnamen#Bildung_von_postalischen_Ortschaften | Kriterien für die Bildung von Ortschaften vgl. hier]].
- Ortsnamen mit Namen von politischer Gemeinde spielen für Ortschaften eine grosse Rolle.
Ortschaften im Sinne umgangssprachlichen Sinn von grösseren Orten
Das Ortschaftenverzeichnis des Bundesamtes für Statistik enthält eine Zusammenstellung von ca. 6'000 bedeutenden Ortsnamen (landläufig Ortschaften genannt) mit zugehörigen politischen Gemeinden und Ortschaften im postalischen Sinn mit Postleitzahlen.
Beispiel aus dem Ortschaftenverzeichnis des Bundesamtes für Statistik
BFS-Nr: 37; Gemeinde: Ossingen
Ort (Ortschaft im umgangssprachlichen Sinn) | PLZ | Ortschaft (im postalischen Sinn), «Postleitzahlengebiet» |
Gisenhard | 8467 | Truttikon |
Hausen bei Ossingen | 78475 | Ossingen |
Langenmoos | 8467 | Truttikon |
Ossingen | 8475 | Ossingen |
Layer PLZ und Ortschaften auf map.geo.admin.ch der beiden Ortschaften 8475 Ossingen und 8467 Truttikon
Im Datensatz swissnames des Bundesamtes für Landestoppgrafie wird der Begriff Ortschaft im umgangssprachlichen Sinne als verschieden grosse Orte definiert:
- Orte in Landeskarten:
Siedlungen
Ortsnamen sind zwar Siedlungsnamen aber nicht umgekehrt. Zu statistischen Zwecken werden heute Siedlungen als Fachdaten vollständig kartiert. Sie tragen einen Namen, welchen eine andere Behörde (meist Gemeinden, Statistische Ämter) vergibt als Ortsnamen (Kanton in Zusammenarbeit mit Gemeinde und Nomenklaturkommission). Ortsnamen sind allgemeine Raumreferenznamen für besiedelte Gebiete und jedoch nicht Namen für spezifische Siedlungen.
Vgl. Siedlungsverzeichnisse
Innerorts- und Ausserortsgebiete - Ortstafeln
► Innerorts- und Ausserortsgebiete - Ortstafeln
Orte und Ortschaften in Gebäudeadressen
Gebietsbezeichnungen in Adressen bisherige Regelung
Gebietsbezeichnungen sind Orte, aus welchen nicht eine eigene Ortschaft gebildet wird (Orts- resp. Ortschaftsteile).
Früher war die Gebäudeadresse definiert durch (diese Darstellung ist heute nicht mehr erlaubt!):
Strassenbezeichnung Hausnummer optional: Gebietsbezeichnung (Ortsname) PLZ Ortschaft
Gebietsbezeichnungen in Adressen heutige Regelung
Die SNV Norm Gebäudeadressen definiert die Gebäudeadresse durch folgende untersten beiden Adresszeilen:
Strassenbezeichnung Hausnummer PLZ Ortschaft
Diese beiden Adresszeilen dürfen keine Gebietsbezeichnung mehr enthalten. Da Ortschaften grundsätzlich nicht geändert und wegen der schweizweiten Beutung nicht zu klein gewählt werden sollten, stellt der Wegfall des Ortsteils zum Teil ein Problem dar. Aus der Strassenbezeichnung ist nämlich zum Teil nicht ersichtlich, ob sich eine Adresse im Zentrumsort oder in einem davon getrennten Ortsteil (z.B. Weiler) befindet. Mit benannten Gebieten als Strassenbezeichnung kann der Bezug zum Ortsteil hergestellt werden. Vielfach ist es jedoch aus verschiedenen Gründen nicht möglich, ein benanntes Gebiet zu bilden. Aus 15'000 Ortsnamen in der Schweiz ist es nicht möglich, 15'000 Ortschaften zu bilden, da die Ortschaften dann viel zu klein wären und kein schweizweite Bedeutung mehr hätten. Auch der Umstellungsaufwand wäre immens und nicht zu verantworten. Ortschaften in der Schweiz sollten deshalb so belassen werden wie sie sind. Dies entspricht auch einem Grundsatz in der Verordnung über geografische Namen, dass geografische Namen nur geändert werden dürfen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt.
Ist in einer Gebäudeadresse die Erkennbarkeit des lokalen geografischen Bezuges erforderlich, besteht die Möglichkeit, auf der drittuntersten Zeile die Gebietsbezeichnung anzugeben (nicht Bestandteil der Gebäudeadresse, sondern Teil der individuellen Anschrift)
optional: Gebietsbezeichnung (Ortsname) Strassenbezeichnung Hausnummer PLZ Ortschaft
Falls der lokale, geografische Bezug nicht schon allein aus der Adresse ersichtlich ist, kann eine Gebietsbezeichnung auf der 3. untersten Zeile wie oben abgebildet explizit angegeben (könnte künftig auch automatisch generiert werden z.B. durch den Verschnitt der Ebene Ortsnamen mit den Gebäudeadressen.
folgende Darstellung von auf der untersten Adresszeile ist abzulehnen:
Gebietsbezeichnung PLZ Ortschaft
Gebietsbezeichnungen sind nicht Bestandteil von Gebäudeadressen, können aber trotzdem in Adressen aufgenommen werden:
- SNV Norm Gebäudeadressen: Die Gebietsbezeichnug (Ortsteil) war in den ersten Modellentwürfen enthalten. Es wurde dann aber auf eine Modellierung verzichtet, da die Post auf die Gebietsbezeichnung verzichtete. Eine pro Gebäude individuell angegebene, optinale Gebietsbezeichnung könnte bei Bedarf behelfsmässig im Datenfeld Gebäueeigangsbeschreibung (amtliche Vermessung: Gebäudebeschreibung) verwendet werden. In der SNV-Norm aufgeührtes Beisspiel: «Beim Dorfeingang».
- Ech.ch: Im Entwurf eCH-0010 – Datenstandard Postadresse für natürliche Personen, Firmen, Organisationen und Behörden ist ein Datenfeld «3.20 locality - Gebiet» vorgesehen, welches für Gebietsbezeichnungen verwendet werden könnte.
Eine ähnliche Situation wie bei den Gebietsbezeichnungen besteht auch bei Gebäudenamen, welche nicht Bestandteil der Gebäudeadresse sind vgl. hier.
Lokaler geografischer Bezug von Gebäudeadressen mit Onlinekarten herstellen
- Auch bei Adressen, bei welchen der lokale geografische Bezug nicht ersichtlich ist (z.B. klassische Strassenamen in einem Weiler oder kleinem Dorf), wird der Bezug zu Ortsnamen auf einer Onlinekarte sofort und klar ersichtlich. Die Bedeutung von Onlinekarten bei der Adresssuche wird in Zukunft noch zunehmen.
- Die Ortschaft (im postalischen Sinn) ist sehr wichtig für die Eindeutigkeit der Adresse und das Auffinden einer Adresse in Verzeichnissen. Die Ortschaft ist nicht immer geeignet zum Auffinden einer Adresse im Gelände. Hier bilden Ortsnamen (kartiert in Karten und Plänen sowie vielfach signalisiert auf Ortstafeln) das populäre Koordinatensystem.
Verlinkung von Ortsnamen zu Ortschaften
Da postalische Ortschaften nicht immer bekannt sind, existieren z.B. in gedruckten Telefonbüchern der Directories Einträge von Gebietsbezeichnungen (Ortsnamen), welche auf die entsprechende Ortschaft hinweisen. Im elektronischen Telefonbuch von Directories sind solche Gebietsbezeichnungen mit den entsprechenden Ortschaften resp. entsprechenden Postleitzahlen verlinkt. Solche Linklisten «Ort - Ortschaften» können künftig auch GIS-mässig erstellt werden durch Verschnitt der Ortsnamen mit den Ortschaften.
Gebäudeadressierung in kleineren Orten
Strassenweise Adressierung
- Auch in diversen kleineren Orten in der Schweiz besteht eine strassenweise Adressierung als grundsätzlich beste Adressierungsart.
- Es muss dabei in Kauf genommen werden, dass allein anhand der Adresse nicht erkennbar ist, ob ein Gebäude innerhalb oder ausserhalb des Zentrumortes der Ortschaft liegt. Für ortsfremde Personen besteht heute grundsätzlich die Möglichkeit, mit Gratis-Geodiensten im Internet zu einer bestimmten Adresse einen Planausschnitt auszudrucken, wo der Ortsname ersichtlich ist. Mit Hilfe dieses Planausschnittes und der Beschilderung des Ortsnamens auf Ortstafeln ist eine Navigation einfach möglich. Die Benutzung von digitalen Karten dürfte in der Zukunft noch steigen.
- Falls neben dem Strassennamen und der Ortschaft noch die Angabe einer Gebietsbezeichnung in der Adresse erforderlich ist, darf diese nur ausserhalb der untersten beiden offiziellen Gebäudeadressezeilen aufgenommen werden z.B. in der 3. untersten Adresszeile. Vgl. hier.
Benannte Gebiete
- Bennante Gebiete sollen einerseits gemäss Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen Anhang 2 behutsam eingeführt werden. Trotzdem kann andererseits das Anliegen der Identität der Bevölkerung berücksichtigt werden, falls das benannte Gebiet den Namen des zugehörigen Ortes trägt. vgl. Beispiele
Bildung von Ortschaften
Organisation und Rahmenbedingungen
- Die Kantone koordinieren Ortschaftsänderungen zusammen mit den Gemeinden, Post, Verkehrsbetrieben, Notfalldienste und Bundesstellen und setzen die Ortschaften fest. Die Abläufe werden in der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) festgelegt.
- Die Bildung von Ortschaften ist komplex und ist eine Ermessenssache. Es gibt meist mehre Lösungsvarianten, deren Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden müssen.
- Die Änderung eines Ortschaftsnamens und / oder der Postleitzahl verursachen bei der Bevölkerung Kosten, insbesondere beim Gewerbe (Firmenadressen, Logos, Internetauftritt, Firmenauto usw.) aber auch bei Werken und bei der öffentlichen Verwaltung.
- Die Gemeinde muss sich eine Revision von Ortschaften (Name, Postleitzahl, Gebietsabgrenzung) bezüglich Kosten und Nutzen gut überlegen. Bestehende Ortschaften (auch wenn die Abgrenzung noch nicht erfasst ist) sollen nur bei triftigen Gründen geändert werden.
- Die Mehrheit der Bevölkerung soll hinter einer Änderung von Ortschaften (Name, Gebiet) stehen. Die Gemeinde analysiert, wie sie am besten vorgeht (z.B. Orientierung und Diskussion an Gemeindeversammlung, Umfragen)
- Änderungen von Ortschaftsnamen können bei der Bevölkerung grosse Emotionen auslösen (Identität).
- Poststellen tragen in der Regel den Namen der zugehörigen Ortschaft (Ausnahmsweise tragen Poststellen andere Namen, wenn sie nicht im entsprechenden Ort oder wenn mehrere Poststellen im entsprechenden Ort liegen). Es existieren auch Ortschaften ohne Poststellen. Bei der Schliessung einer Poststelle bleibt die Ortschaft bestehen.
- Es bestehen heute zwei gegensätzliche Tendenzen je nach Gemeinde zu weniger Ortschaften (grössere Übersichtlichkeit, grössere Präsenz einer Ortschaft, die der Name der pol. Gemeinde trägt) wie auch zu mehr Ortschaften (geografische Gründe).
- Bei Änderungen von Ortschaften bleiben im Allgemeinen die Orte und damit auch die Beschilderung der Orte bestehen.
Bedingungen für die Bildung von Ortschaften
Folgende Grundsätze sind zu beachten:
- Ortschaften sollten nur geändert werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht, da Änderungen mit grossem Aufwand für Adressmutationen bei allen involvierten Stellen verbunden sind.
- Ortschaften müssen eine schweizweite Bedeutung haben und deren Name sollte als Ortsname auch auf der Landeskarte 1:200'000 bezeichnet sein (Kriterium allein genügt nicht). Ortschaften sollten grundsätzlich aus Sicht der Adressierung und wegen der Zergliederung nicht zu klein ge-wählt werden, in der Regel nicht unter 100 Einwohner.
- Die Bildung von Ortschaften in einer Gemeinde sollte gesamtheitlich betrachtet werden. Alle Ort-schaften innerhalb einer Gemeinde sollen nach den gleichen Grundsätzen beurteilt werden.
- Die Post muss eine Postleitzahl zuordnen können.
- Die Bildung von Stationsnamen muss möglich sein.
- Die Bedürfnisse des Rettungsdienstes für ein einfacheres Auffinden von Gebäudeadressen müs-sen erfüllt sein (geografische Aspekte).
- Innerhalb einer Ortschaft müssen alle Gebäudeadressen eindeutig sein. Ortschaften sollten klar und eindeutig abgegrenzt sein. Es sollten eindeutige Flächen gebildet werden (nicht mehrere Teil-flächen).
- Wenn ein Ort eine Zentrumsfunktion hat, soll dieser Name für die Ortschaft übernommen werden.
- Bei Streusiedlungen sollen – falls möglich – benannte Gebiete im Sinne der Gebäudeadressierung gewählt werden, anstatt zu viele Ortschaften zu bilden.
- Die historische Bedeutung und auch die zukünftige Entwicklung (soweit heute bekannt) von Ort-schaften sollen mitberücksichtigt werden.
- Gemäss Verordnung über geografische Namen (GeoNV) sollen geografische Namen, zu denen auch Ortschaften gehören, nur geändert werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Jede durch eine Ortschaftsänderung verursachte Änderung von Gebäudeadressen verursacht pro betroffene Wohnung einen volkswirtschaftlichen Aufwand von rund 500 Fr. (20 Adressänderungen à 25 Fr.).
Problematik Ortschaften und kleinere Orte
Städte und Dörfer bilden bereits heute meist Ortschaften. Probleme ergeben sich in der Praxis bei kleineren Orten (Weilern und kleinere Dörfer). Die SNV Norm spricht einerseits davon, dass Ortschaften nicht nur das eng abgegrenzte Siedlungsgebiet umfassen, sondern auch das Umland mit Einzelhöfen, Weilern, Ausflugsorten.
Die Definition der Ortschaft gemäss SNV spricht andererseits von schweizweiter Bedeutung und fordert die Berücksichtigung des örtlichen Sprachgebrauchs. Dieses Kriterium muss kritisch hinterfragt werden. Es muss nämlich berücksichtigt werden, ob mit einer ortsvertrauten Person gesprochen wird oder nicht.
- bei ortsfremden Personen wird meist die nahe gelegene Ortschaft und der Weilername angegeben (allenfalls auch die politische Gemeinde und der Weilername)
- bei ortsvertrauten Personen dürfte wahrscheinlich nur der Weilername angegeben werden
- Der örtliche Sprachgebraucht gilt für beide Fälle und sollte nicht dazu führen, auf Grund einseitiger Überlegungen, aus Weilern und kleinen Dörfern Ortschaften zu bilden.
- Innerhalb einer Gemeinde kann nicht einseitig aus einem einzelnen kleinen Ort eine Ortschaft gebildet werden, sondern es müssten aus Gründen einer Gleichberechtigung aus allen gleichbedeutenden Orten Ortschaften entstehen, was häufig zu einer zu grossen Zahl von neuen Ortschaften, zu einer Unübersichtlichkeit und zu Abgrenzungsproblemen führt.
Schreibweisen von Orts- und Ortschaftsnamen
Schreibweise von Ortsnamen
- Karten und Pläne: Ortsnamen werden gemäss Weisungen 2011 geschrieben. Beispiel:
- Au (ohne Kantonskürzel)
- Buch (ohne Kantonskürzel)
- Ortstafeln: Die Schreibweise der Ortstafeln richtet sich grundsätzlich nach der offiziellen Schreibweise auf Karten und Pläne (grundsätzlich ohne Beifügungen). Bei Weilern wird jedoch häufig in Klammern der Gemeindename geführt (nicht Ortschaftsname). Beispiel
- Au (Wädenswil)
- Ludetswil (Russikon) obwohl in der Ortschaft Madetswil gelegen
Schreibweise von Ortschaftsnamen
► Schreibweise von Ortschaftsnamen
Vergleich Schreibweise von Orts- und Ortschaftsnamen
Ortsname | . | PLZ | Name Ortschaft |
---|---|---|---|
Aadorf | . | 8355 | Aadorf |
Aathal und Seegräben | . | 8607 | Aathal-Seegräben |
Aesch | . | 8412 | Aesch b. Neftenbach |
Aesch | . | 4147 | Aesch BL |
Aesch | . | 6287 | Aesch LU |
Aesch | . | 8904 | Aesch ZH |
Egg | . | 9231 | Egg (Flawil) |
Egg | . | 8132 | Egg b. Zürich |
Egg | . | 8847 | Egg SZ |
Montet | . | 1483 | Montet (Broye) |
Montet | . | 1674 | Montet (Glâne) |
Mühledorf | . | 3116 | Mühledorf BE |
Mühledorf | . | 4583 | Mühledorf SO |
St-Sulpice | . | 2123 | St-Sulpice NE |
St-Sulpice | . | 1025 | St-Sulpice VD |
Sutz | . | 2572 | Sutz |
Publikation Gebäudeadressierung
► Publikation Gebäudeadressierung
Hintergrund und Geschichte von Ortschaften
Orte gemäss Ortsbuch der Schweiz 1928
Ursprünglich existierten Ortsnamen im Sinne von bewohnten Orten (Städte, Dörfer, Quartiere, Weiler, Häusergruppen und Einzelhöfe). Das Ortsbuch der Schweiz aus dem Jahre 1928 beinhaltet ca. 85'000 Ortsnamen, als Zieladressen für die Zustellung der Post. Schon damals existierten für die Post logistische Verteilzentren (Städte, Dörfer) als Poststellen. Das Ortsbuch der Schweiz 1928 stellt ein erstes Adressbuch dar:
- Weilername, Namen des grösseren Ortes
- Hof- oder Gebäudename, Name des grösseren Ortes
- Name grösserer Ort (Strassennamen nicht aufgeführt)
Postleitzahlen
1964 wurden die Namen der Postzustellkreise, welche meistens den Namen der betreffenden Ortschaft trugen, mit Postleitzahlen versehen.
Alle Adressen einer 6-stelligen Postleitzahl mit zugehörigem Ortschaftsnamen sind Grundlage der entsprechenden Ortschaft gemäss SNV (siehe unten). Unterschiede:
Aspekt | Postleitzahl mit Ortschaftsnamen | Ortschaft gemäss SNV (neu) |
---|---|---|
Topologie | Adressen mit gleicher 6-stelliger Postleitzahl bilden eine Punktwolke zur Darstellung des Zustellungsgebietes | offizielle, in der Amtlichen Vermessung festgelegte Umrandung im Sinne einer Gebietsaufteilung |
Aspekte der Zuteilung | Postlogistik | neben Postlogistik auch geografische Überlegungen |
Bei der Einführung von postalischen Ortschaften gemäss SNV spielt es eine sehr wesentliche Rolle, ob bestehende Gebäudeadressen betroffen sind oder nicht, da im ersten Fall Gebäudeadressmutationen mit allen Konsequenzen vollzogen werden müssen!
Alles über Postleitzahlen vergleiche hier
Ortschaften gemäss SN Norm 612040 Gebäudeadressen
In einer Arbeitsgruppe der Schweizerischen Normenvereinigung SNV musste für die Gebäudeadresse der Hauptidentifikator spezifisiert werden. Da die bisherigen Namen der Postleitzahlen und deren Geltungsbereich aus postlogistischen Überlegungen entstand, wurde eine Lösung angestrebt, wo weniger logistische Überlegungen im Vordergrund standen, sondern geografische Aspekte im Sinne der Identität der Bevölkerung. Als Hauptidentifikation der Gebäudeadresse wurde der Begriff Ortschaft wie folgt definiert:
«Ortschaften sind geografische Gebiete, deren Bezeichnung landesweit von Bedeutung ist und als Folge z.B. auf einer Karte 1:200'000 aufgeführt ist. Die Besiedlungsdichte kann dabei sehr unterschiedlich sein (Städte und Streubausiedlungen als Extreme). In sehr dünn besiedelten Gebieten gilt eine Gebäudegruppe vielleicht als Ortschaft, während eine gleich grosse Gruppierung von Gebäuden in dichter überbautem Gebiet nicht als Ortschaft, sondern als Weiler (vgl. benanntes Gebiet) empfunden wird. Gehört eine Gebäudegruppe zu einer gleichnamigen politischen Gemeinde, spricht man fast sicher von einer Ortschaft. Auch die Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Name der Bahnhöfe bzw. Stationen bzw. Haltestellen) und mit Hauptstrassen kann dazu führen, dass auch eine kleine Gebäudegruppe als Ortschaft gilt. Die Flächen von realen Ortschaften, d.h. von Ortschaften, die zum gegebenen Zeitpunkt existieren, dürfen einander nicht überlappen. Die Fläche umfasst nicht nur das eng abgegrenzte Siedlungsgebiet sondern auch das Umland mit Einzelhöfen, Weilern, Ausflugsorten. Damit Ortschaften zum populären grossräumigen Koordinatensystem werden können, soll die Abgrenzung nach dem ortsüblichen Sprachgebrauch und nicht nach den politischen oder postalischen Grenzen gewählt werden, obwohl auch diese Gesichtspunkte die Abgrenzung beeinflussen können.»
Siehe auch
- Ortsnamen
- Ortschaft
- Postleitzahl
- Orts- und Ortschaftsnamen Beispiele
- Orts- und Ortschaftstafeln
- Ortschaftsnamen mit -n
Geografische Namen | Lokalnamen | Gebäudeadressen | Inhaltsverzeichnis+Übersicht | Aktuell |
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