Änderungen von Lokalnamen in einzelnen NW Gemeinden

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Wolfenschiessen LK100000.jpgDatei:Diethälm.jpgHametschwand 2.jpg


Lokalnamen im Kanton NW vgl. hier


Änderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Wolfenschiessen

Hechhuis Wolfenschiessen.jpg

Hechhuis, Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen


In der Gemeinde Wolfenschiessen war vorgesehenen, die Schreibweise zahlreicher Lokalnamen zu ändern. Diese Änderungen stossen bei der Gemeinde und der Bevölkerung anscheinend auf Widerstand


Widerstand gegen neue Ortsnamen im Kanton Nidwalden

Marlies Zehnder verkündet am 1.4.2008 im Radio DRS 1: Der Kanton Nidwalden will eine ganze Reihe von Orts- und Flurnamen ändern, anders schreiben. Dies gibt Ärger. Als erste Gemeinde hat gestern die Gemeinde Wolfenschiessen ihren Protest offiziell ausgedrückt mit 1147 Unterschriften, welche beim Staatsarchiv deponiert worden sind. Man will nicht, dass Wellenberg mit einem «l» oder Bannalp mit einem «n» geschrieben wird. Dies sei unnötig und verursache hohe Kosten. «Der Widerstand ist überall gross und darum erwartet man eine Reaktion vom Kanton», sagt der Wolfenschiesser Gemeindepräsident Hans Kopp: «Ich gehe davon aus, dass die grosse Zahl von Unterschriften unsere Anliegen bestätigt und der Kanton mit uns darüber nochmals Gespräch führt und gewisse Dinge akzeptiert, weil beim Volk keine Akzeptanz vorhanden ist. Ins erste Auflageverfahren miteinbezogen sind auch Ennetmoos und Stansstad. Von dort gibt es ebenfalls Widerstand.


Keine Änderungen der Schreibweisen gemäss Weisungen 1948

  • Art. 7 Mundartliche Schreibweisen gemäss Anhang der Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 zu Art. 7 sind nur für Namen mit geringer, lokalen Bedeutung vorgesehen. Diversen Namen von Wolfenschiessen, deren Schreibweise geändert werden soll, muss jedoch eine grosse Bedeutung beigemessen werden; diese Namen sollten deshalb nicht verändert werden. Zudem ist die Schreibweise von mundartlichen Namen eine Ermessensfrage. Die Schreibweise Höchhuis für Hechhuis wird von der Bevölkerung in Wolfenschiessen nicht akzeptiert. Falls die Schreibweisen generell nicht geändert würden, würden sich diese Fragen der richtigen Schreibweise von Mundart gar nicht stellen.


Eine sehr grosse Bedeutung kommt insbesondere Bannalp und Bannalpsee zu:

  • Art. 4 Für die Schreibung der in Artikel 1, Absatz 2, lit. a und b erwähnten Namen, die auch in der Bundesverwaltung im Gebrauch stehen (bewohnte Orte, Stationen der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten, Poststellen, Telephon- und Telegraphenstationen) ist das Ortsverzeichnis des amtlichen Kursbuches (Post- und Eisenbahnausgabe) massgebend.


Amtliches Kursbuch mit Angabe der Höhe über Meer, dem Orts- resp. Stationsnamen sowie Nummer der Verkehrsverbindung

1587 Bannalpsee 2541


Fahrplan Fellboden (Oberrickenbach) - Bannalpsee

Fellboden-Bannalpsee.jpg


Bannalp ist auch historisch bedeutsam vgl. Bannalpwerk. Die Schreibweise sollte auch aus diesem Grund gemäss Weisungen 1948 (vgl. Art. 5) in der herkömmlichen Schreibweise belassen werden: Namen, denen infolge ihrer geographischen, historischen oder literarischen Bedeutung ein allgemeines Interesse zukommt, und solche, an welchen mehrere Kantone beteiligt sind (Bergketten, wichtigere Berge, Flüsse, Seen, Gletscher, Täler, Landschaften, Alpenpässe, Bergübergänge), sind zur Vermeidung von Missverständnissen nach Möglichkeit in der herkömmlichen, allgemein üblichen Schreibweise zu belassen.

Bannalp hat sogar internationale Bedeutung und hat im Google ca. 40'000 Treffer.

Beispiele von vorgesehenen Änderungen

Bannalp nicht in Banalp ändern

Bannalp Siegfriedkarte.jpg

Siegfriedkarte ca. 1900


Bannalp Landeskarte 200000.jpg

Heutige Landeskarte 1:200'000


Bannalp Landeskarte 25000.jpg

Heutige Landeskarte 1:25'000


  • Bannalp nicht ändern in Banalp
  • Bannalpsee nicht ändern in Banalpsee
  • Stn. Bannalpsee nicht ändern in Stn. Banalpsee
  • Bannalpbach nicht ändern in Banalpbach
  • Bannalper Schonegg nicht ändern in Banalper Schonegg


Wellenberg nicht ändern in Welenberg

Wellenberg Landeskarte 100000.jpg

Landeskarte 1:100'000


Altzellen nicht ändern in Alzelen

Wellenberg Landeskarte 100000.jpg

Landeskarte 1:100'000


Hechhuis nicht ändern in Höchhuis

Hechhuis Wolfenschiessen.jpg

Hechhuis, Wahrzeichen der Gemeinde Wolfenschiessen soll nicht in Höchhuis geändert werden.


Signalisation

Bannalp.jpg

Die Beschilderung der vorgeschlagenen Namen erfolgte vor der öffentlichen Auflage. Auf dem Schild ist zu lesen:

  • Banalp Chrützhütte (abgeändert von Bannalp Chrützhütte)
  • Banalpsee (abgeändert von Bannalpsee)
  • Banalper Schonegg (abgeändert von Bannalper Schonegg)
  • Chäiserstuel (abgeändert von Chaiserstuel)
  • Eggiligrat (abgeändert von Eggeligrat)
  • Walleg (abgeändert von Walegg)
  • Welenberg (abgeändert von Wellenberg)


Anregungen:

  • Die Schreibweise bestehender Lokalnamen nur sehr zurückhaltend oder am Besten gar nicht ändern.
  • Eine allgemeine Akzeptanz für die Schreibweise von Lokalnamen kann nur dann erreicht werden, wenn eng mit den Gemeinden zusammengearbeitet wird (analog Kanton Obwalden)
  • Schreibweisen auf Wegweisern erst nach und nicht wie in Wolfenschiessen vor erfolgter öffentlicher Auflage ändern.


S5031323.jpg

Falsche und unsinnige Schreibweise Banalp auch auf der Übersichtstafel.


Wanderkarte Bannalp.jpg

Korrekte vertraute Schreibweise Bannalp auf der Wanderkarte unterhalb der Übersichtstafel.



Öffentliche Auflage

Datei:Öffentliche Auflage Wolfenschiessen.jpg

Öffentliche Auflage, Termin für Einsprachen 1. April 2008


Änderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Ennetmoos

Schreibweise der Lokalnamen nicht ändern

Beispiele veränderter Namen

Blattiberg.jpg
  • Blattiberg nicht in Plattibigerg ändern
Diethelm.jpg
  • Diethelm nicht in Diethälm ändern
  • Rohren nicht in Roren ändern (Rohren ist zudem ein Stationsname)
Lehmatt.jpg
  • Lehmatt nicht in Lematt ändern
  • Rohrnerberg nicht in Rornerberg ändern
Ebnet.jpg
  • Ebnet nicht in Äbnet ändern


Reform der Flurnamen ist aufgeschoben


Gemäss Medienmitteilung vom 4. September 2008 ist die Reform der Flurnamen nicht nur aufgeschoben sondern gestoppt vgl. hier.


«In Ennetmoos müsste fast die Hälfte der Bewohner die Änderung von Strassennamen hinnehmen», sagt Gemeindeschreiber Klaus Hess. An die 40 Flurnamen sollen neu geschrieben werden. Zum Beispiel

bisherige Schreibweise neue veränderte Schreibweise
Rohrmatte Rormatte
Bruderhausstrasse Bruederhuisstrasse
Gruobstrasse Gruebstrasse


Änderungen von Lokalnamen in der Gemeinde Ennetbürgen

Hammetschwand oder Hametschwand ?

Hametschwand.jpg
Hammetschwand LK.jpgHammetschwand.jpg


Hammetschwand mit 2 -m Hametschwand mit einem -m
  • Behördenverbindliche Schreibweise.
  • Hammetschwand müsste als historisch bedeutsamer Name vgl. Hammetschwand Liftgemäss Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 sowie gemäss der neuen Verordnung über geografische Namen (Namen nur im öffentlichen Interesse ändern) belassen werden, da kaum ein öffentliches Interesse für die Änderung der Schreibweise geltend gemacht werden kann.
  • Von der Nomenklaturkommission vorgesehene neue Schreibweise gemäss Namenbuch
  • Die Namen wurden bereits auf den Wanderwegtafeln geändert, obwohl die neue Schreibweise noch nicht behördenverbindlich ist.
  • Mit dem Stopp der NW Regierung der laufenden Inkraftsetzungsverfahren der Nomenklatur, ist es möglich, dass Hametschwand auf den Wegweisern wieder durch die bisherige Schreibweise ersetzt werden muss. vgl. hier.
  • Google 6'280 Treffer
  • Google 94 Treffer (Meinten Sie Hammetschwand?)
  • Landeskarte
  • Amtliche Vermessung
  • Touristische Karten
  • Hammetschwand-Lift
  • ....
  • Namenbuch Kanton NW
  • Wanderwegtafeln
  • Wanderwegorganisation


Hametschwand entspricht der Sprechweise und war die Schreibweise auf der Dufourkarte (ca. 1850). Seit der Siegfriedkarte (ca. 1900) bis heute war die Schreibweise Hammetschwand. Anscheinend konnte man mit dieser "falschen" Schreibweise über 100 Jahre leben. Mit der Einführung einer neuen, Schreibweise Hametschwand müsste während Jahrzehnten ein Schreibchaos in Kauf genommen werden. Ein Chaos wird leider aber auch jetzt mit den veränderten, nicht behördenverbindlichen Schreibweisen auf den Wanderwegtafeln verursacht (vgl. Google).


Bereinigung von Lokalnamen in der Gemeinde Beckenried

Beispiel eines vorbildliches Vorgehen in der Gemeinde Beckenried bei der Bereinigung von Lokalnamen



  • Grundlagen
    • Kantonales Geoinformationsgesetz (kGeoIG; NG 214.2) seit 1. Mai 2012 in Kraft
    • Kantonale Geoinformationsverordnung (kGeoIV; NG 214.21) seit 1. Dezember 2012 in Kraft‘‘
  • Grundsätze
    • Die Nomenklaturkommission erlässt Empfehlungen, die Baudirektion legt Schreibweise der Lokalnamen fest, öffentliche Auflage der bereinigten Lokalnamen (allgemeine Akzeptanz, öffentliches Interesse, Art. 4 Abs. 1 und 3 GeoNV)
    • Die Nomenklaturkommission war bestrebt, bestehende Schreibweisen von Flurnamen möglichst zu belassen, insbesondere dort, wo diese Bestandteil von gültigen Adressen sind (Änderungen der Schreibweise von Lokalnamen nur im öffentlichen Interesse, Art. 4 Abs. 3 GeoNV)
    • Nur wo nötig sollen verschiedene Schreibweisen des gleichen Namens "horizontal" in verschiedenen Gemeinden harmonisiert werden (beispielsweise Buoholzbach – Bueholzbach).
    • Die Schreibweise von Flurnamen soll dafür "vertikal" in den verschiedenen Registern harmonisiert werden. Das gleiche Gebiet soll in allen amtlichen Registern gleich geschrieben werden (einheitlicher Gebrauch von Flurnamen, Art. 1 GeoNV)
    • Die Nomenklaturkommission konnte die Namen in den verschiedenen Registern harmonisieren. Die Schreibweise der Ortsnamen, Flurnamen und Geländenamen wurden möglichst unverändert belassen. Differenzen konnten in allen Fällen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Beckenried bereinigt werden.
    • Gültige Adressen sind von der Bereinigung nicht betroffen


Kantonales Geoinformationsgesetz


Siehe auch


Geografische Namen Lokalnamen Gebäudeadressen Inhaltsverzeichnis+Übersicht Aktuell