Orts- und Lokalnamen zur Orientierung und Verständigung
Einsatzleitzentralen verfügen über geografische Informationssysteme (vgl. Einsatzleitzentrale Rega Bild oben). Landeskarten und die Suche von Orts- und Lokalnamen (Flurnamen) als Geoinformation spielen dabei eine wichtige Rolle. Zur einfachen Verständigung und raschen Auffindbarkeit von Örtlichkeiten sind stabile, zuverlässige, gut schreib- und lesbare und einheitlich geschriebene Namen unerlässlich, wie dies in den Grundsätzen der seit 1.7.2008 gültigen eidgen. Verordnung über geografische Namen (GeoNV) gefordert wird.
Der Wert des Kulturgutes betrifft den Namen, nicht deren Schreibweise. Namen, deren Schreibweise sich am traditionellen, meist schriftsprachlich ausgerichteten Schriftbild orientieren, haben eine ebenso grosse Bedeutung als Kulturgut wie ausgeprägt lautnah geschriebene Namen (Argumente dazu vgl. hier).
In der Landeskarte geänderter Ortsname Puppike
Die Namenforschung bevorzugt zum Teil möglichst mundartgetreue Schreibweisen mit dem Argument, dass die Namen ein wichtiges Kulturgut darstellen. Es werden dabei Schreibweisen festgesetzt, die in dieser ausgeprägt lautnahen Form vielfach in der Geschichte der Namen gar nie existierten vgl. hier.
Es steht der Namenforschung offen, fachspezifische Geodatenebenen zur führen, welche in Hinblick auf Vollständigkeit, Historisierung und Flexibilität in der Schreibweise viele Vorteile würden, gegenüber der Abstützung auf die amtlichen Karten und Pläne, wo immer mehr Flurnamen aus Platzgründen nicht mehr dargestellt werden können.
Ortstafel Puppikon
Namen sollen grundsätzlich nicht geändert werden wegen grossen negativen Folgen, wie z.B. dass unterschiedliche Schreibweisen auf der Landeskarte und auf den Ortstafeln wie auch in der Strassenbezeichnung (benanntes Gebiet Pupppikon) in Kauf genommen werden müssen.
Die Benutzer bevorzugen für den Zweck der Orientierung und Verständigung als Referenznamen einfach schreib- und lesbare Namen. Dies wird am Besten erfüllt, wenn sich die Schreibweisen wo sinnvoll und möglich sich am traditionellen, meist schriftsprachlich ausgerichteten Schriftbild orientieren. Im Kanton Graubünden ist Amtssprache auf Ortstafeln sogar gesetzlich vorgeschrieben (vgl. hier.)
Die traditionelle, herkömmliche Schreibweise der Orts- und Lokalnamen in der deutschsprachigen Schweiz lehnte sich generell bis ca. 1950 an das Schriftbild der Schriftsprache an. Seit ca. 1950 wurde mit Weisungen 1948 ermöglicht, dass Namen mit geringer, lokaler Bedeutung innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen, mundartlich ausgerichtet werden.
Die Weisungen 1948 sehen dazu nicht irgend eine Mundartschreibweise vor, sondern eine speziell auf die Schreibung von Orts- und Lokalnamen ausgerichtete, pragmatische Schreibweise, welche den besonderen Zweck der Orts- und Lokalnamen und das gewohnte Schriftbild berücksichtigt sowie ein sinnvolles Nebeneinander von schriftsprachlich und mundartlich ausgerichteten Namen ermöglicht.
Die Weisungen 1948 verlangen, dass kulturell wichtige Namen wie Namen von historischen oder literarischen Bedeutung nach Möglichkeit in der herkömmlichen, allgemein üblichen Schreibweise belassen und nicht mundartnah geschrieben werden sollen.
Im Jahre 2011 wurden die Regeln Weisungen 1948 zur Schreibweise der Orts- und Lokalnamen in der deutschsprachigen Schweiz als unveränderte Regeln Weisungen 2011 übernommen. Ursache dazu war, dass die Verordnung über geografische Namen (GeoNV) verlangt, dass geografische Namen nur im öffentlichen Interesse geändert werden dürfen und dass geografische Namen wo sinnvoll und möglich in Anlehunung an die Schriftsprache geschrieben werden sollen (vgl. Art. 4 GeoNV)
NW schreibt Orts- und Lokalnamen in gemässigter Mundart, ändert aber auch Namen mit grosser Bedeutung. Einzelne Gemeinden opponieren gegen Änderungen für Anpassungen an Namenbuch. Regierung stoppt Inkraftsetzungsverfahren
TG hat Schreibweise der Orts- und Lokalnamen in lautnahe Mundart geändert und ändert diese z.T. wieder in die traditionelle Schreibweise zurück vgl. hier