Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau 2012
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Ortstafel Gündelhart (Gemeinde Homburg), Ausschnitt Landeskarte 2013
Die Schreibweise der auf dem Titelbild des Thurgauer Siedlungsverzeichnisses 2012 abgebildeten Siedlung «Gündelhart» blieb seit Bestehen der Siegfriedkarte unverändert. Dies im Gegensatz zu zahlreichen anderen Thurgauer Siedlungsnamen, z.B. dem benachbarten Ort «Helmetshausen», dessen Schreibweise 1957 im Übergang von der Siegfriedkarte zur damals neuen Landeskarte in die mundartliche Form «Helmetschhusen» geändert wurde. Während in der Schweiz für Gebrauchsnamen nicht durchsetzbare Mundartschreibweisen von Siedlungsnamen mit der Zeit eher wieder in die ursprüngliche, grundsätzlich schriftsprachlich ausgerichtete traditionelle Schreibweisen zurück geändert wurden (vgl. z.B. hier), erfolgte im Kanton Thurgau 1996 eine Änderung in umgekehrter Richtung in eine noch lautnahere Schreibweise, in diesem Beispiel Hälmetschhuuse, welche im Thurgauer Siedlungsverzeichnis 2005 als «Helmetshausen (Hälmetschhuuse)» aufgeführt wurde. Mit dem Thurgauer Siedlungsverzeichnis 2012 werden knapp die Hälfte aller 2266 Siedlungsnamen wieder in ursprüngliche Schreibweise zurück geändert. Die Schreibweise «Helmetshausen» ist wieder dieselbe, wie vor über 50 Jahren auf der Siegfriedkarte.
Diese Seite vermittelt Hintergründe zu diesem Prozess, insbesondere was die Schreibweise anbelangt. Die swisstopo Zeitreise leistet dazu aufschlussreiche Dienste.
Publikation Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau 2012
Homepage Kanton Thurgau zu Ortschaften und Siedlungen
Das Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis 2005 wurde als Folge des Streits um die Schreibweise der Thurgauer Lokalnamen komplett überarbeitet. Nach den Rückänderungen der Schreibweise der Orts- und Flurnamen im Kanton Thurgau, verwendet das Siedlungsverzeichnis 2012 abgesehen von wenigen Ausnahmen wieder die ursprüngliche Schreibweisen der Siedlungsnamen gemäss Siegriedkarte und der neuen Landeskarte (ca. 1955) vgl. hier.
vgl. St. Galler Tagblatt 21.12.2012 Wie die Thurgauer Orte heissen von Christof Widmer
Dass der Kanton das Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis komplett überarbeitet hat, ist eine Folge des Streits um die Schreibweise der Thurgauer Lokalnamen. Um ihn zu lösen, hat der Regierungsrat 2010 angeordnet, dass die Siedlungsnamen nur noch in der traditionellen schriftsprachlichen Version erfasst werden dürfen. Zuvor hatte die kantonale Nomenklaturkommission die meisten Thurgauer Lokalnamen schon in einer extremen Mundartschreibweise festgelegt. Als die Thurgauer Zeitung 2009 begann drüber zu berichten, löste das eine Welle der Empörung aus. Das neue Siedglunsverzeichnis 2012 umfasst mit 2'266 Namen infolge einer feineren Erfassung der Siedglungen 1'000 Namen mehr als das alte.
Siedlungsnamen
Geschichte der Siedlungsnamen Kt. Thurgau
Oskar Bandle, Mitautor des Thurgauer Namenbuchs, vermittelt in einem speziellen Kapitel in diesem Werk einen Überblick über die Entstehungsgeschichte der kulturell wertvollen Siedlungsnamen im Kanton Thurgau. vgl. dazu Ortsname und Siedlungsgeschichte - Zur Schichtung der thurgauischen Ortsnamen
Siedlungsnamen als spezielle Lokalnamen
- «Orts- und Flurnamen», die gemäss Weisungen 2011 «Lokalnamen» genannt werden, bezeichnen Örtlichkeiten (lat. locus), unabhängig, ob diese bewohnt (bewohnte Orte) oder unbewohnt sind. «Lokalnamen» sind grundsätzlich Synonym für «Ortsnamen im allgemeinen Sinn», wobei heute der Begriff «Ortsnamen» (im engeren Sinn) hauptsächlich für bewohnte Orte (Siedlungen) verwendet wird. Diverse Lokalnamen sind Flurnamen und zugleich Siedlungsnamen, sobald ein Flurname auch eine bewohnte Stelle aufweist.
- Mit der zunehmenden Zersiedelung der Schweiz (in den 50 Jahren zwischen 1950 und 2000 wurde mehr verbaut als je zu vor), werden immer mehr Lokalnamen, welche früher als Flurnamen ausschliesslich nicht bewohnte Gebiete (Kulturland) bezeichnet haben, als Namensgeber für Siedlungen übernommen. Solche Lokalnamen werden dabei auch als Elemente von Gebäudeadressen (postalische Ortschaften, Strassenbezeichnungen) sowie Stationsnamen verwendet und bleiben dadurch auch dann erhalten, wenn wegen der zunehmenden Siedlungsdichte zu wenig Platz für deren Kartierung der Lokalnamen auf amtlichen Karten und Plänen besteht.
Beispiel des Namens Altkloster aus dem Siedlungsverzeichnis 2012, welcher von einem Flurnamen (Kulturland) mit zunehmender Siedlungsdichte zu einem Siedlungsname wurde:
Flurname und später Siedlungsname Alt Kloster Gemeinde Aadorf Siegfriedkarte 1938 und Landeskarte 1972
- 1938 Alt Kloster Flurname
- 1957 Im alten Chloster gemässigt mundartliche Schreibweise nach Weisungen 1948 für Namen von nur lokalen Bedeutung beim Übergang von der Siegfriedkarte in die neue Landeskarte
- 1972 Alt Kloster aus einem Flurnamen wurde ein Siedlungsname; vermutlich deshalb wurde bereits damals die Schreibung wieder in die ursprüngliche Form geändert. Möglich ist auch, dass der Geltungsbereich des Flurnamens geografisch näher zum effektiven Standort des ehemaligen Klosters (nicht Chloster) rückte und man diese Schreibdiskrepanz vermeiden wollte.
- 1996 Alts Chlooschter extremmundartliche Schreibweise im Vorfeld der Bearbeitung des Namenbuchs
- 2002 Alts Chlooster Leichte Angleichung des Schriftbildes an die Standardsprache (auch in Namenbuch)
- 2008 Altchlooster weitere Anpassungen zu einem einteiligen Namen
- 2012 Altkloster Siedlungsverzeichnis 2012
Es existieren in der Schweiz auch Lokalnamen, welche auf einer Karte als kartierte Flurnamen und Siedlungsnamen mit unterschiedlichen Schreibweisen koexistieren, wie z.B. der Flurname «Niderfeld» (ohne ie) und der Quartiername Niederfeld (mit ie) in der Stadt Winterthur. Eduard Imhof empfahl im Vorfeld der Weisungen 1948 «nieder» immer mit «ie» zu schreiben (Details vgl. hier), wodurch eine solche Schreibdiskrepanz vermeidbar gewesen wäre.
Details zur Örtlichkeit Niderfeld/Niederfeld vgl. hier
Kartierung von Siedlungsnamen auf amtlichen Karten und Plänen
Nur ein Teil der in Gebrauch stehenden Lokalnamen werden zur Kartierung auf amtlichen Karten und Plänen ausgewählt. Falls in der swisstopo Zeitreise beobachtet wird, dass zwischendurch gewisse Lokalnamen in einer Zeitreihe fehlen, heisst das nicht, dass diese Namen nicht mehr existiert hätten oder bei der Kartierung vergessen gegangen sind.
Die Schreibweise auf amtlichen Karten und Plänen entspricht nicht zwingend der im Gebrauch stehenden Schreibweisen (z.B. auf Strassenwegweisern, Dokumenten, Datenbanken, Homepages, Gebäudeadressen usw.), sondern sie bezwecken einen amtlich festgelegten neuen Gebrauch. Es zeigte sich in der Vergangenheit immer wieder, dass auch nach Jahrzehnten sich neue Schreibweisen nicht durchsetzen konnten, sei es, dass man für eine Umstellungen nicht unnötig Geld ausgeben wollte und eine Umstellung auf lange Zeit hinausgeschoben wurde, oder dass eine neue Schreibweise einfach keine allgemeine Akzeptanz fand und man neue, ungeeignete Schreibweisen bewusst ignorierte. Die im Übergang zur neuen Landeskarten vollzogenen Änderungen der Schreibweise von Lokalnamen auf der Landeskarte bewirkten keine Änderung bei Ortstafeln und Gebäudeadressen, wurden jedoch auf der Beschilderung der Wanderwege berücksichtigt (vgl. auch hier).
Beispiele: in der Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf sind 1938 auf der Siegfriedkarte die Siedlungen «Degenau» und «Papiermühle» kartiert. Diese beiden Schreibweisen wurden nun nach über 50 Jahren wieder für das Thurgauer Siedlungsverzeichnis 2012 verwendet, da diese Schreibweise anscheinend immer noch gebräuchlich sind.
- 1955 wurde die Toleranz für ein Schriftbild «Papir» arg strapaziert (entsprach auch nicht den Grundsätzen von Weisungen 1948: häufig vorkommende Namenwörter, die in gleicher Form auch schweizerdeutsch sind, sind in der schriftsprachlichen Form zu belassen); eine «Papiermühle» hätte als Bezeichnung eines privates Betriebes als ganze Bezeichnung schriftsprachlich geschrieben werden sollen. Zumindest die Schreibweise «Papier» wurde dann 1966 auf die korrekte Form korrigiert.
- 1996 fand die Schreibweise geänderte Schreibweis «Tägenau» für den Weiler «Degenau» keine allgeneine Akzeptanz und wurde 2002 wieder auf «Degenau» zurück geändert.
- 2012 «Papiermühle» wird als offizielle Schreibweise im Siedlungsverzeichnis 2012 deklariert (vgl. auch Artikel 6 Weisungen 2011: Es sind in der Schriftsprache zu schreiben:
- die Bezeichnungen öffentlicher und privater Bauwerke und Betriebe, insbesondere wenn sie noch ihrem ursprünglichen Zweck dienen, wie: Rathaus, Schulhaus, Kirche, Kapelle, Kloster, Spital, Friedhof, Mühle, Sägerei, Bergwerk, Steinbruch, Schiessplatz, Seilbahn, Spinnerei, Wasserwerk, Elektrizitätswerk, Lehmgrube, Kiesgrube usw.
- die Sachbezeichnungen im Liegenschaftsverzeichnis: Wohnhaus, Ökonomiegebäude, Garten, Wiese, Acker, Reben, Weide, Wald usw.
Landeskarte 1966-1995 Degenau und Papiermüli (Papier mit ie) | |
In der Landeskarte 2013 besteht seit der einseitigen Rückänderung von Tägenau in Degenau eine Schreibdiskrepanz zwischen Neutägenau und Degenau, welche im Siedlungsverzeichnis 2012 mit der ursprünglichen Schreibweise Neu Degenau behoben wird.
Lokalnamen als Namensgeber für Siedlungsgebiete der Statistik
Zum ersten Mal wurde ein über das ganze Kantonsgebiet einheitlicher Siedlungsbegriff definiert und angewandt. Dabei werden in der Regel Wohngebäude jeweils zu einer Siedlung zusammengefasst, wenn sie weniger als 100 bis 150 Meter voneinander entfernt liegen. Als trennende Elemente werden zudem Höhenunterschiede, Wasserläufe, Bahngeleise oder Strassen berücksichtigt; als verbindende Elemente gelten Verkehrsmöglichkeiten wie Brücken oder Unterführungen (Quelle: PDF-Dokument der Publikation)
- So wie Lokalnamen Namensgeber für andere geografische Namen wie postalische Ortschaften, Strassen und Stationen sind, werden Lokalnamen auch zur Bezeichnung von Siedlungsgebieten der Statistik verwendet.
- Diese müssen bezüglich Auswahl, Geltungsbereich und Schreibweise grundsätzlich nicht zwingend mit den amtlichen Lokalnamen übereinstimmen. Trotzdem macht es Sinn, dass Namen von Siedlungen der Statistik bezüglich oben genannten Aspekten möglichst mit den amtlichen Lokalnamen übereinstimmen.
- Auch für das Siedlungsverzeichnis 2005 bestanden keine Vorschriften, die neuen extremmundartlichen Schreibweisen für Siedlungen zu übernehmen. Falls keine Lokalnamen in amtlichen Karten und Plänen vorhanden sind, sieht sich die Statistik gezwungen, gängige, nicht offizielle Namen zur Bezeichnungen von Siedlungsgebieten der Statistik zu verwenden (die dann allenfalls zu amtlich festgelegten Lokalnamen werden können). Im Siedlungsverzeichnis 2012 sind dies z.B.:
- Towag (Affeltrangen) diese Namen sind in der verlinkten Zeitreise lokalisiert, jedoch als Name nicht zu finden
- Tierheim (Altnau)
- Villa Mendaris (Herdern)
- Chalet Sunneschy (Hüttwilen)
- Tanklager Altishausen (Kemmental)
- VSP-Areal (Spinnerei) (Pfyn)
- Golfpanorama (Wäldi)
- Obige Liste kann durchaus auch Points of Interesst (POI) oder Namen von Unternehmen enthalten (die Beifügung von Stationsnamen darf dagegen nicht aus dem Namen eines Unternehmens bestehen, es sei denn, dieser sei identisch mit einem geografischen Namen).
- Je besser sich das Schriftbild von Lokalnamen an die Standardsprache anlehnt und als Gebrauchsnamen eingebürgert ist, desto leichter fällt es, diese für die Übernahme für Namen für die Bezeichnung von Siedlungsgebieten der Statistik, postalische Ortschaften, Strassen, Stationen, Überbauungen, Planungen usw. zu übernehmen.
- Die Statistik des Kantons Thurgau weigerte sich, die neuen, extremmundartlichen Schreibweisen der Lokalnamen, die seit 1996 auf der Landeskarte zu finden sind, in das Siedlungsverzeichnis 2005 zu übernehmen. Aus gesundem Menschenverstand wollte man weiterhin allgemein akzeptierte Gebrauchsnamen der Gemeinden verwenden ( vgl. auch Grundsätze Art. 4 GeoNV). Man einigte sich als Alternativlösung, den traditionellen Gebrauchsnamen zu belassen und mit der neuen Schreibweise in Klammern zu ergänzen. Die Änderungen der Lokalnamen wurden dadurch öffentlich publik und stiessen allgemein auf Ablehnung. Der Siedlungsname «Alt Kloster» war im Thurgauer Siedlungsverzeichnis 2005 noch nicht enthalten, sonst wäre er vermutlich als «Alt Kloster (Alts Chlooschter)» geschrieben worden.
Schreibweise von Siedlungsnamen
Statistische Angaben zu Änderungen der Siedlungsnamen im Kanton Thurgau
- Generation Siegfriedkarte ca. 1870-1955; traditionelle Schreibweise mit hoher Anlehnung an die Standardsprache
- Generation neue (heute alte) Landeskarte ca. 1955-1995, z.T. moderat mundartliche Schreibweise nach Weisungen 1948)
- Generation Landeskarte, 1996-2011, z.T. extremmundartliche Schreibweise
- Generation Schreibweise gemäss Thurgauer Siedlungsverzeichnis 2012 mit Rückänderungen hauptsächlich zur Schreibweise der 1. Generation, wie z.T. auch 2. Generation. Die Schreibweise gemäss Siedlungsverzeichnis 2012 wird auch in die Landeskarte übernommen.
Änderungen der Schreibweise im Übergang von der 1. bis zur 3. Generation
- Im Übergang von der Siegfriedkarte (1. Generation) zur neuen Landeskarte (2. Generation) wurden von ca. 1690 Siedlungsnamen auf der Siegfriedkarte ca. 760 Namen geändert (45%) wie sich aus der Zeitreise swisstopo analysieren lässt.
- Ab 1966 bis 2011 wurden von ca. 1680 Namen bezüglich Stand der neuen Landeskarte (ca. 1955) ca. 930 Namen geändert (55%). Die Änderungen betrafen nicht Rückänderungen der 2. Generation auf die Schreibweise der Siedlungsnamen in der Siegfriedkarte (1.Generation), sondern eine über Weisungen 1948 hinausgehende, extremmundartliche Schreibweise (3. Generation). Von ca. 1560 Siedlungsnamen dieser 3. Generation, welche bereits in der Siegfriedkarte kartiert waren, weisen ca. 1010 Namen eine geänderte Schreibweise auf (65%).
Übereinstimmung der Namen in Siedlungsverzeichnis 2012 (4. Generation) mit Schreibweisen der 1. und 2. Generation
- Bei ca. 1690 Siedlungsnamen aus dem Thurgauer Siedlungsverzeichnis 2012, welche bereits in den Siegfriedkarte existierten, stimmen ca. 1320 Namen mit der Schreibweise auf der Siegfriedkarte (1. Generation) überein (80%).
- Bei ca. 1760 Siedlungsnamen aus dem Thurgauer Siedlungsverzeichnis 2012, welche bereits in der neuen Landeskarte ca. 1955 (2. Generation) existieren, stimmen ca. 1110 Namen mit der Schreibweise auf der neuen Landeskarte überein (65%).
Rückänderungen infolge Siedlungsverzeichnis 2012
Von den 2266 Namen des Thurgauer Siedlungsverzeichnisses 2012 wurden ca. 1090 Namen (48%) zurück geändert:
- ca. 600 Namen Generation 1 und 2 (55%)
- ca. 340 Namen Generation 1 (30%)
- ca. 50 Namen Generation 2 (5%)
- ca. 100 Namen, welche nicht ganz genau Generation 1 oder 2 entsprechen (10%)
Details vgl. Siedlungsverzeichnis 2012 Kanton Thurgau - Überblick der Schreibweisen 1938-2012
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Schreibweise von Lokalnamen nicht ändern
- Gemäss den Grundsätzen der 2008 in Kraft getretene Verordnung über geografische Namen (GeoNV) dürfen geografische Namen und ihre Schreibweise nur aus öffentlichem Interesse geändert werden vgl. Art. 4 GeoNV.
- Der Redaktor Ruedi Schwarzenbach weist in der Zeitschrift SchweizerDeutsch Namenstreit im Thurgau auf zwei Wichtige Aspekte bezüglich Änderung der Schreibweise von Siedlungsnamen hin:
- Das Beharrungsvermögen der Namen, das sich aus ihrer Einmaligkeit ergibt. Ein Name ist nicht ein beliebig verwendbares Wort mit seiner Bedeutung (ein Appellativ), sondern ein Wort, das als Name einen Ort – und nur diesen Ort – meint, und zwar so lange, als man etwas von ihm wissen will.
- Die starke Bindung der Bevölkerung an die Namen, die sie kennt, braucht und in ihre ‹Welt› aufgenommen hat. Er mag noch so schriftdeutsch oder noch so mundartlich geschrieben sein: So, wie sie ihn kennen und brauchen gelernt habe, so soll er bleiben. Wie der Pfannenstiel am Zürichsee, für den sich die Schreibung Pfannenstil der Landeskarte nicht durchgesetzt hat.
- Der damalige Kantonsgeometer des Kantons Thurgaus, weigerte sich Anfangs der 50er Jahre im Rahmen des Übergangs von der Siegfriedkarte in die neue Landeskarte die Schreibweise der Siedlungsnamen in der amtlichen Vermessung zu ändern.
- Oskar Bandle, Mitautor des Thurgauer Flurnamenbuchs, propagierte 1952 in der Thurgauer Zeitung die Anwendung der neuen Schreibregeln Weisungen 1948 mit moderater Mundartschreibung für Lokalnamen mit ausschliesslich lokaler Bedeutung und ging davon aus, dass die Schreibweise der Siedlungsnamen nicht geändert wird. Trotzdem wurden ca. 45% der Siedlungsnamen geändert (vgl. oben).
Schreibregeln zur Mundartschreibweise
Wahl der Mundartschreibweise
- Gemäss Schreibregeln Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011, werden Lokalnamen mit nur lokalen Bedeutung mundartnah geschrieben, die übrigen Lokalnamen mit mehr als nur lokalen Bedeutung, werden in der traditionellen, schriftsprachlich ausgerichteten Schreibung belassen.
- Die Mundartschreibung nach Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 unterscheidet sich bei vielen Namen nicht von der traditionellen, schriftsprachlich ausgerichteten Schreibweise. Bei diesen Namen stellt sich daher die Frage nicht, ob die Bedeutung nur lokal ist und ob die Namen mundartlich geschrieben werden sollen oder nicht.
- Für Mundartschreibungen wurde nicht irgend eine beliebige Mundartschreibung zugelassen, sondern gemäss Anhang der Weisungen eine normalisierte, für das Schriftbild von Karten und Plänen angepasste Schreibweise. Diese lehnt sich möglichst an das gewohnte Schriftbild der Standartsprache an und belässt gewisse Schreibtraditionen (wie z.B. das Schreibung des nicht gesprochenen Endungs –n).
Wichtiger Grundsatz der Weisungen 1948 / Weisungen 2011
- In der schriftsprachlichen Form sind in der Regel zu belassen: allgemein vertraute, häufig vorkommende Namenwörter, die in gleicher Form auch schweizerdeutsch sind, z.B. Berg, Feld, Weg, Grat (nicht Bärg, Fäld, Wäg, Grot).
- Schreibung des nicht gesprochenen Endungs –n
Charakterisierung der Weisungen 1948 / Weisungen 2011
- Bei den Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 handelt es sich um Schreibregeln für eine pragmatische Schreibung (hohe Flughöhe) gemäss im Anhang deklarierten Selbstverständnis: Diese Missstände (aus der Siegfriedkarte) können nur behoben werden, wenn bestimmte Grundsätze und Schreibregeln aufgestellt und befolgt werden. Diese Regeln bilden notgedrungen einen Kompromiss zwischen schriftsprachlicher, traditioneller und mundartlicher Schreibung und kommen in manchen Einzelheiten mehr den praktischen Bedürfnissen und dem sprachlichen Taktgefühl entgegen als wissenschaftlicher Folgerichtigkeit und strengen Prinzipien.
- Eduard Imhof schreibt 1948 in Mein Standpunkt in der Ortsnamenfrage: Sprachliche Einheitlichkeit wird durch meine Vorschläge nicht erreicht. Dieses Mangels bin ich mir bewusst. Jede Vermischung von Mundarten und Schriftsprache muss den sprachlich geschulten Kartenbenützer unsympathisch sein. Es wäre jedoch ein tragischer Irrtum, zu glauben, sprachliche Einheitlichkeit sei in der Plan- und Kartenbeschriftung der deutschen Schweiz überhaupt erreichbar. Eine kompromissfreie Lösung wäre nur in einer mundartlichen Spezialkarte mit phonetischen Lautzeichen möglich. Hoffen wir, dass auch eine solche nicht allzu lange auf sich warten lässt.
Siedlungsnamen mit mundartlicher Schreibweise
Anwendung der Schreibregeln für Siedlungsnamen
- Da Siedlungsnamen und Flurnamen nicht strikte voneinander getrennt werden können und auch das Schriftbild in amtlichen Karten und Plänen von Siedlungs- und Flurnamen eine Einheit bilden sollten, drängt es sich grundsätzlich auf, eine gleichartige Schreibung für Siedlungs- und Flurnamen zu verwenden.
- Obige Anforderung ist wahrscheinlich auch der Grund, dass im Kanton Thurgau in der Schreibweise nach 1996 für Lokalnamen kein Unterschied zwischen reinen Flurnamen und Namen von kleineren Ortschaften, Weilern, Häusergruppen und Höfen gemacht wurden. Diese wurden im Kanton Thurgau ab 1996 in amtlichen Karten und Plänen in einer für solche Werke ungewohnt extremen Mundarschreibweise geschrieben.
- Da Siedlungsnamen grundsätzlich eine Bedeutung zukommt, die über die lokale Bedeutung hinausgeht, sollten sie in der herkömmlichen, traditionellen Schreibweise belassen werden. Bei der Schreibung von Siedlungsnamen, insbesondere für kleinere Siedlungsnamen, entsteht ein Konflikt in der Art der Schreibweise, welche jedoch mit Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 teilweise behoben werden kann (vgl. oben Schreibregeln zur Mundartschreibweise).
- Im Übergang der Schreibung der Siegfriedkarte in die neue Landeskarte in der deutschsprachigen Schweiz gemäss Weisungen 1948 wurde nicht eine strickte Trennung gemacht, in mundartliche Flurnamen (grundsätzlich mundartliche Schreibweise) und Siedlungsnamen (Belassung in der traditionellen Schreibweise). Diverse Namen kleinerer Siedlungen wurden damals auch in eine (gemässigte) Mundartschreibweise geändert (z.B. Rotbühl in Rotbüel), gewisse Flurnamen wurden bewusst in der traditionellen Schreibweise belassen.
- Kantone, welche die Schreibregeln Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 anwenden und dabei die Grundsätze der Verordnung über geografisch Namen (GeoNV) beachten, haben kaum Probleme mit der Diskrepanz zwischen der Schreibung von Siedlungs- und Flurnamen.
Im Thurgauer Siedlungsverzeichnis 2012 sind von 2266 Siedlungsnamen ca. 230 Mundarschreibweisen enthalten (10%).
- Von diesen Mundartschreibweisen entsprechen ca. 190 Namen (82%) der Schreibung um ca. 1955 gemäss Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011. Typische Schreibungen, welche im Thurgauer Siedlungsverzeichnis 2012 erhalten geblieben sind:
- Büel (standardsprachlich Bühl)
- Buech (standardsprachlich Buch
- Chöll (standardsprachlich Köll)
- Müli (standardsprachlich Mühle)
- Zollershus (standardsprachlich Zollershaus)
- Zusammenstellung weiterer. Beispiele vgl. hier..
- Lediglich ca. 40 Schreibweisen weisen eine eher extremmundartliche Schreibung auf (18% der Mundartschreibweisen, 2% aller Siedlungsnamen) wie z.B:
Siedlungsnamen mit schriftsprachlich ausgerichteter Schreibweise
- Siedlungsnamen in der Schweiz sollten generell in der traditionellen Schreibweise belassen werden, wie es auch 2010 der Regierungsrat des Kantons Thurgaus angeordnet hat.
- Die schriftsprachlich ausgerichtete Schreibeise von Siedlungsnamen entspricht auch der «Empfehlungen zur Schreibweise von Gemeinde- und Ortschaftsnamen, Richtlinien zur Schreibweise von Stationsnamen» (Kap. 2.1 Allgemeine Grundsätze Artikel 4 GeoNV Erläuterungen zu Absatz 1 zur Art. 4 GeoNV).
Verlust eines bedeutenden Kulturguts ?
Die Änderungen in eine extremmundartliche Schreibweise von Lokalnamen im Kanton Thurgau wurde unter anderem mit der Erhaltung eines bedeutenden Kulturguts begründet vgl. z.B. Thurgauer Zeitung vom 2.9.2004, Mundart versus Schriftdeutsch. Es fragt sich nun, ob mit der Anordnung des Regierungsrats des Kanton Thurgau, die Siedlungsnamen grundsätzlich wieder in die schriftsprachlich ausgerichtete Schreibweise zurück zu ändern, ein Stück Kulturgut verloren geht. Aus folgenden Gründen scheinen solche Befürchtungen nicht angebracht zu sein:
- Die grosse kulturelle Bedeutung von Lokalnamen zeichnet sich durch das Namengut als solches aus, nicht durch deren Schreibweise (Details vgl. hier)
- In der Geschichte der Schreibweise der Lokalnamen sind kaum extremmundartliche Schreibweisen zu finden, daher kann, selbst wenn nur die Schreibweise als wichtige Eigenschaft eines Lokalnamens betrachtet wird, nicht von einer Erhaltung gesprochen werden. Der Siedlungsname Singenberg in der Thurgauer Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf z.B. wird seit 1386 bis 1995 als Singenberg geschrieben und wurde erst 1996 in Singebärg geändert. Wenn nun diese neue Schreibweise mit dem Siedlungsverzeichnis wieder in die historische Schreibweise Singenberg zurück korrigiert wird, muss eher von einem Erhaltung, anstelle eines Verlustes gesprochen werden.
- Da Lokalnamen in zahlreichen historischen Dokumenten in Archiven erscheinen, ist die Erhaltung von ursprünglichen Schreibweisen lohnenswert und für die grosse Bedeutung solcher Namen angebracht. Dies kann durchaus ein Grund dazu gewesen sein, dass in Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 verlangt wird, dass Namen, denen infolge ihrer historischen Bedeutung ein allgemeines Interesse zukommt, nach Möglichkeit in der herkömmlichen, allgemein üblichen Schreibweise zu belassen sind. Siedlungsnamen kommt eine besonders hohe Bedeutung zu und daher sind sie auch aus dieser Sicht nach Möglichkeit in der ursprünglichen Schreibweise zu belassen. Die komplette Überarbeitung des Thurgauer Siedlungsverzeichnis 2012 rechtfertigte sich auch aus diesem Grunde.
Siehe auch
- Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau 2005
- Rückänderungen der Schreibweise von Lokalnamen im Kanton Thurgau
- Weitere Links zur Änderungen der Schreibweise von Lokalnamen im Kanton Thurgau
- Entets(ch)wil - ein Weiler mit unterschiedlichen Schreibweisen
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