Worum geht es?
Geografische Namen | Lokalnamen | Gebäudeadressen | Inhaltsverzeichnis+Übersicht | Aktuell |
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Es geht hauptsächlich um die Schreibweise von geografischen Namen, insbesondere um die Schreibweise von Lokalnamen (Orts- und Flurnamen). Diese sind die meist verbreiteten Typen aller geografischen Namen. Zu den geografischen Namen gehören in der Schweiz auch Namen von Gemeinden, postalischen Ortschaften (offizieller Begriff Ortschaft), Strassen und Stationen (Bahnstationen, Bushaltestellen usw.). Schweizweit existieren knapp 300'000 Lokalnamen auf Landeskarten, über 500'000 Namen in der amtlichen Vermessung, effektiv über 1 Mio. lebende Namen. Sie spielen heute sowohl als bedeutendes Kulturgut eine wichtige Rolle, wie auch als Geoinformationen insbesondere
- als Ortsnamen (Siedlungsnamen) zur übergeordneten Navigation (Strassenkarten, Ortstafeln)
- als Flurnamen (Gebietsbezeichnungen) ausserorts, wo keine Gebäudeadressen existieren
- sowie als Bestandteil von Gebäudeadressen, zur Navigation innerhalb grösserer Orte (innerorts)
Etwas genauer definiert, geht es um offizielle Endonyme, also um offizielle geografische Namen, die in dem Gebiet verwendet werden, in dem sie sich befinden.
- Leider wurde der bei Lokalnamen wichtige Aspekt Kulturgut als Begründung verwendet, die Schreibweise von bestehenden Lokalnamen in z.T. auf Karten und Plänen extrem wirkende Mundart zu ändern. Es kann heute jedoch gerade umgekehrt argumentiert werden, dass Lokalnamen als bedeutendes Kulturgut besser bewahrt und heute universell verwendet werden können, wenn deren Schreibweise nicht verändert wird (vgl. weiter hinten).
- Lokalnamen dürfen gemäss Art. 4 Verordnung über geografische Namen (GeoNV) nur bei einem öffentlichen Interesse geändert werden (vgl. weiter hinten)). Wird heute die Schreibweise von Lokalnamen geändert auch wenn dazu kein öffentliches Interesse vorliegt, so ist damit zu rechnen, dass die Schreibweisen zurückgeändert werden müssen (vgl. Rückänderungen der Schreibweise von Lokalnamen im Kanton Thurgau).
- Weitere Infos zu Lokalnamen vgl. Lokalnamen in Kürze.
Geografische Namen
Geografische Namen |
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Diese Seite beläuchtet alle 5 Gruppen von geografischen Namen
Lokalnamen (Synonym für Orts- und Flurnamen resp. geografische Namen der Landesvermessung und amtlicher Vermessung) |
sowie Gemeindenamen, |
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und Stationsnamen. |
Weblinks Lokalnamen
Weblinks Lokalnamen |
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Die Inhaltsübersicht Weblinks Lokalnamen enthält thematisch geordnete Weblinks zu verschiedenen, auf separaten Wiki-Seiten aufgeführten Aspekten von geografischen Namen. Alle diese Wiki-Seiten enthalten zuoberst neben anderen übergeordneten Hauptlinks die Weblinks Lokalnamen um wieder in die Hauptnavigationsseite der Lokalnamen zu gelangen, welche auch allgemeine Themen zu geografischen Namen enthält.
Es geht auf diesen Seiten insbesondere um:
- Lokalnamen (Orts- und Flurnamen), einer wichtigen Untereinheit von geografischen Namen, zu denen gemäss Verordnung über geografische Namen (GeoNV) auch Namen von Gemeinden, postalischen Ortschaften, Strassen und Stationen (Bahnstationen, Bushaltestellen usw.) gehören.
Ortsnamen (Siedlungsnamen) | Flurnamen (im weiteren Sinn; Namen von topografischen Objekten wie Gelände, Fluren, Berge, Gewässer, Kulturelle Objekte, Öffentlichen Bauten, besondere Objekte von Verkehrsverbindungen ohne Siedlungen) |
Lokalnamen bilden einen wesentlichen, jedoch in ihren Formen auch in der Vergangenheit heftig umstrittenen Inhaltsteil unserer amtlichen Pläne und Karten. Gegen die in der Schweiz ca. in der Zeit von 1995-2005 aufkommenden Bestrebungen, die bisherige Schreibweise zahlreicher Lokalnamen zu ändern, haben die Benutzer erfolgreich opponiert. |
Gebäudeadressen
Gebäudeadressen |
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Inhaltsverzeichnis+Übersicht
Inhaltsverzeichnis+Übersicht |
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- Inhaltsverzeichnis, Glossar und Index Geografische Namen
Anforderungen an Lokalnamen aus Sicht der Benutzer
Schreibweise von Lokalnamen unverändert belassen
- Lokalnamen sind Raumreferenzen, welche als Namen für eine Örtlichkeit stabil bleiben müssen. Sie dürfen nur geändert werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht, beispielsweise wenn die Schreibweise in der amtlichen Vermessung und der Landeskarte unterschiedlich sind. Zudem muss eine geänderte Schreibweise auf allgemeine Akzeptanz stossen. Rechtliche Grundlage: Verordnung über geografische Namen (GeoNV) Art. 4, gültig ab 1.7.2008
- Auch Bundesrat Schmid sprach sich 2007 für die Beibehaltung der bisherigen Schreibweisen aus (vgl. hier).
Im Artikel Namenstreit im Thurgau der Zeitschrift SchweizerDeutsch 2009/02 werden 2 wichtige Aspekte hervorgehoben (vgl. auch hier):
- Beharrungsvermögen der Namen, das sich aus ihrer Einmaligkeit ergibt. Ein Name ist nicht ein beliebig verwendbares Wort mit seiner Bedeutung (ein Appellativ), sondern ein Wort, das als Name einen Ort – und nur diesen Ort – meint, und zwar so lange, als man etwas von ihm wissen will.
- Starke Bindung der Bevölkerung an die Namen, die sie kennt, braucht und in ihre ‹Welt› aufgenommen hat. Er mag noch so schriftdeutsch oder noch so mundartlich geschrieben sein: So, wie sie ihn kennen und brauchen gelernt habe, so soll er bleiben.
Vertikale Übereinstimmung der Schreibweisen
- Geografische Namen wie Lokalnamen, Namen von postalischen Ortschaften, Strassen und Stationen sollten für eine bestimmte Örtlichkeit in allen Informationsträgern (Plan für das Grundbuch, Übersichtsplänen, Landeskarten, weiteren Karten und Plänen (wie z.B. touristische Karten usw.) sowie auf der Beschilderung und Referenzierung im Grundbuch, Verordnungen, div. Registern usw. einheitlich geschrieben werden. Es geht nicht darum, dass ein geografischer Namen in der ganzen Schweiz immer gleich geschrieben wird (horizontale Übereinstimmung der Schreibweisen), obschon dies aus Sicht der Benutzer vorteilhaft wäre (dies würde auch dem Grundsatz der GeoNV widersprechen, dass geografische Namen nur bei einem öffentlichen Interesse geändert werden dürfen). Es geht nicht darum, dass z.B. die Schreibweisen Ried, Riet und Riedt in der Schweiz harmonisiert werden. Wenn von Standardisierung und Normierung die Rede ist, geht es um die Normalisierung der geschriebenen Sprache im sprachwissenschaftlichen Sinn.
- Der Benutzer muss sich insbesondere auf eine einheitliche, amtliche Schreibweisen von Lokalnamen verlassen können (z.B. für die Verwendung des Namens für Planungszonen) und sollte sich nicht darum kümmern müssen, ob allfällige Diskrepanzen bestehen und welche Schreibweise bei Widersprüchen die "amtlichste" ist. Die Benutzer von geografischen Namen müssen sich auf eine einheitliche Schreibweise im amtlichen Karten- und Planwerk und wie auch Touristikkarten, Navigationsgeräte usw. verlassen können.
- Weitergehende Betrachtungen: mangelnde vertikale Übereinstimmung
- Die vertikale Übereinstimmung von geografischen Namen der gleichen Klasse stellt eine Mussanforderung dar. Die übereinstimmende Schreibweise von geografischen Namen unterschiedlicher Klassen (Lokalnamen, Strassennamen usw.) einer bestimmten Örtlichkeit entspricht einem wichtigen Bedürfnis der Benutzer und soll gemäss Verordnung über geografische Namen (GeoNV) nach Möglichkeit erreicht werden. Ausnahmen müssen in Kauf genommen werden, falls sich eine allzu extreme Schreibweise von Lokalnamen nicht für eine Bezeichnung einer Strasse oder Station eignet. Dies kann weitgehend verhindert werden, wenn Lokalnamen möglichst moderat und nicht zu extremmundartlich geschrieben werden. Sehr unschön ist z.B. die unterschiedliche Schreibweise von Lokalnamen und benannten Gebieten als Strassenbezeichnungen. Diese Diskrepanzen entstehen, wenn die Schreibweise eingebürgerter Lokalnamen geändert wird. Beispiel:
- Lokalname Ottenegg wurde geändert in Ootenegg
- Die Adressbezeichnung Ottenegg (benanntes Gebiet) ist eingebürgert und vertraut. Weder die Einwohner noch die Gemeinde haben ein Interesse, eine Adressänderung in die ungewohnte Bezeichnung Ootenegg vorzunehmen. Ottenegg hat mehr als nur lokale Bedeutung, da der Name als schweizweit gültige Adresse verwendet wird und hätte deshalb nicht verändert werden dürfen.
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... | Ausschnitt aus map.geo.admin.ch |
Weisungen 1948 / 2011
Die Benutzer von Lokalnamen als Geoinformation konnten bewirken, dass die Regeln für die Schreibweise von Lokalnamen Weisungen 1948 nicht in Regeln für lautnahe Mundartschreibung verändert wurden, sondern als Weisungen 2011 erhalten geblieben sind. |
- Die Weisungen 1948 resp. Weisungen 2011 propagieren die Beibehaltung der traditionellen, vor allem schriftsprachlich ausgerichteten Schreibweise für Namen mit grosser Bedeutung, respektive lehnen sich an das Schriftbild der traditionellen, schriftsprachlich ausgerichteten Schreibweise der Namen an und erlauben eine pragmatische Schreibweise in gemässigter Mundart für Namen mit geringer, lokaler Bedeutung: Art. 7 Weisungen 1948: Die Schreibung der Namen von geringer, lokaler Bedeutung, für die nach Artikel 4 und 5 keine besondere Regelung vorgesehen ist, erfolgt in Anlehnung an die ortsübliche Aussprache nach den im Anhang zu diesen Weisungen enthaltenen Grundsätzen und Schreibregeln. Es ist nicht irgendeine Mundarschreibung vorgesehen, sondern eine gemässigte und normalisierte Schreibweise. Merkmale dieser mundartnahen (nicht mundartgetreuen) Schreibweise:
- Beibehaltung der Schreibweise von bekannten Namenwörtern wie «Berg», «Feld», «Horn» usw. Dadurch wird das von der Standardsprache gewohnte und vertraute Schriftbild auch bei diesen Namen gewahrt.
- Beibehaltung des in der Mundart nicht gesprochenen Endungs -n (z.B. «Bärenboden»). Dieses -n existiert als Schreibtradition in ca. 40% aller deutschsprachigen geografischen Namen der Schweiz.
- Durch diesen Kompromiss können sowohl die Anliegen betreffend unserer kulturellen Werte in der Schweiz, wie auch die irrtumsfreie Orientierung und Verständigung (Forderung einfache Schreib- und Lesbarkeit) als Hauptzweck der Lokalnamen bestmöglich berücksichtigt werden.
Neue Schreibregeln
- Die Benutzer stellten sich erfolgreich gegen neue Schreibregeln des Bundesamtes für Landestopografie, welche lautnahe Mundart zulassen.
- In der Kontroverse Leitfaden Toponymie und Weisungen 1948 konnte eine Einigung erzielt werden vgl. Kreisschreiben des Bundesamtes für Landestopografie «Leitfaden Toponymie - Weisungen 1948».
Nachteile der ausgeprägt lautnahen Schreibweise von Lokalnamen
- Einfache Schreib- und Lesbarkeit für Gebietsbezeichnungen wird erschwert
- Verwendbarkeit für Gebäudeadressen, Haltestellennamen usw. wird stark eingeschränkt
- Grosse Diskrepanz zwischen nebeneinander auftretenden Namen in traditioneller und mundartlichen Schreibweise
- ausgeprägt lautnahe Schreibweise ohne die Verwendung von phonetischen Zeichen wirkt zum Teil mangelhaft oder gar lächerlich (z.B. «Steerebärg», «Tingetschwiil»)
- Die vielen veränderten Namen in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen stossen nicht auf eine allgemeine Akzeptanz.
- Zusammenarbeit mit den Gemeinden kann erschwert werden. Bei Abkehr von der lautnahen Schreibweise kann die Zusammenarbeit verbessert werden.
Kulturhistorische Bedeutung, Namenbuch
- Mit einer ausgeprägten lautnahen Schreibweise wurde bisher in einigen Kantonen versucht, im Sinne der unbestritten grossen kulturhistorischen Bedeutung der Flurnamen den Aspekt Bodenständigkeit und Identität hervorzuheben.
- Die Erkennbarkeit der kulturhistorischen Bedeutung nimmt paradoxerweise bei mundarttreuen Schreibweise gegenüber einer stärkeren Ausrichtung an die konventionelle Schreibweise nicht zu, sondern ab.
- In Anlehnung an die Standardsprache geschriebene Lokalnamen haben eine ebenso grosse kulturelle Bedeutung wie mundartlich geschriebene Namen. Auch Strassennamen, deren Schreibweise sich stark an das vertraute Schriftbild der Standardsprache ausgerichtet ist, kommt eine grosse kulturhistorische Bedeutung zu (Details vgl. hier).
- Pläne und Karten dürfen nicht für die Darstellung der Ergebnisse der Namenforschung missbraucht werden, dazu sind eigenständige thematische Ebenen zweckmässiger.
Rechtliche Grundlagen
- Geografische Namen und insbesondere Lokalnamen besitzen seit 1.7.2008 mit dem Eidgen. Geoinformationsgesetz und der Verordnung über geografische Namen (GeoNV) eine rechtliche Grundlage, welche der hohen Bedeutung von geografischen Namen als Geoinformation Rechnung trägt.
- Wichtige Grundsätze aus der GeoNV
- Art. 1 Zweck
- Geografische Namen sollen im amtlichen Verkehr sowie in allen amtlichen Informationsträgern einheitlich verwendet werden.
- Art. 4 Grundsätze
- Art. 1 Zweck
- Geografische Namen sind einfach schreib- und lesbar und werden allgemein akzeptiert.
- Sie werden, soweit möglich und sinnvoll, in Anlehnung an die Standardsprache (Schriftsprache) der Sprachregion formuliert.
- Geografische Namen und ihre Schreibweise dürfen nur aus öffentlichem Interesse geändert werden.
Rückänderungen von Lokalnamen
Datei:Hünikon Siegfriedkarte.jpg | Datei:Hüünike LK1998.jpg | Datei:Hünikon LK1984.jpg |
Hünikon und Holzhäusern in der Siegfriedkarte 1945 | Hüünike und Holzhüüsere in der Landeskarte 1998 | Hünikon und Holzhäusern wieder in der Landeskarte 2004 |
Eines der grössten Probleme bei der Schreibung der geografischen Namen betrifft die Änderung der Schreibweise dieser Namen. Änderungen der Schreibweisen stossen in der Bevölkerung meist auf grossen Widerstand, die Umstellungsphase können Jahrzehnte dauern oder eine konsequente Umstellung erfolgt wegen dem grossen Umstellungsaufwand gar nicht. Als Folge von Änderungen wird der Bezug zu schriftlichen Akten früherer Jahre zerstört und es muss während langen Zeitperioden mehrere Schreibversionen für ein und dieselbe Örtlichkeit in Kauf genommen werden, verbunden mit grossen Unsicherheiten und Ärger bei den Benutzern. Diese Tendenz verstärkt sich, wenn abgeleitete Namen (z.B. Strassen- und Stationsnamen, Ortstafeln, Namen von Gebäuden, Bauwerken usw.) wegen mangelnder Schreib- und Lesbarkeit resp. mangels allgemeiner Akzeptanz nicht geändert werden (vgl. hier).
Details zu Rückänderungen von Lokalnamen vgl. hier
Siehe auch
Datei:Üeretaaler Bärg 2.jpg |
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Datei:Tägenau Thurgis.jpg |
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